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Einführung in das Betreuungsrecht - Ein Leitfaden für Praktiker des Betreuungsrechts, Heilberufe und Angehörige von Betreuten

Einführung in das Betreuungsrecht - Ein Leitfaden für Praktiker des Betreuungsrechts, Heilberufe und Angehörige von Betreuten

von: Jürgen Seichter

Springer-Verlag, 2010

ISBN: 9783642053641, 328 Seiten

4. Auflage

Format: PDF

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 21,99 EUR

Ersparnis: 2,96 EUR

  • Vermögensverwaltung durch Vormund und Betreuer
    Raumübergreifendes Großgrün - Der kleine Übersetzungshelfer für Beamtendeutsch
    Gewaltfreie Kommunikation
    Ehrenamt: Sozialrechtlich voll abgesichert
    Langenscheidt Arzt-Deutsch/Deutsch-Arzt - Lachen, wenn der Arzt kommt
    Zange am Hirn - Geschichte einer Zwangserkrankung
    Betreuung - Rechte, Pflichten, Aufgaben.
    Sozialleistungen von A-Z
  • Rechtliche Betreuung als Krisenmanagement - Krisenintervention und Existenzsicherung im Rahmen rechtlicher Betreuung
    Das große Buch der Musterbriefe - Für die erfolgreiche geschäftliche und private Korrespondenz
    Irre - Wir behandeln die Falschen - Unser Problem sind die Normalen - Eine heitere Seelenkunde
    Richtig vererben

     

     

     

     

     

 

Mehr zum Inhalt

Einführung in das Betreuungsrecht - Ein Leitfaden für Praktiker des Betreuungsrechts, Heilberufe und Angehörige von Betreuten


 

Das Buch bietet eine gründliche, auch ohne Vorkenntnisse gut verständliche Darstellung des Betreuungsrechts. Es wird durch zahlreiche Fälle aus der langjährigen richterlichen Praxis des Verfassers illustriert. In der Neuauflage sind die Änderungen, die sich aus dem Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 ergeben, eingearbeitet und erläutert, ebenso das neue Gesetz über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Insgesamt wurde das Buch aktualisiert und gestrafft. Berufs- wie ehrenamtliche Betreuer, Ärzte und Mitarbeiter in pflegenden und sozial beratenden Berufen und in der Behindertenhilfe werden das Buch mit Gewinn lesen, ebenso Betreuungsrichter, insbesondere in der ersten Verwendung, und, last not least, die Angehörigen von Betreuten.