Suchen und Finden

Titel

Autor/Verlag

Inhaltsverzeichnis

Nur eBooks für mein Endgerät anzeigen:

 

Newsletter

Ratgeber Arbeitslosengeld II - Ausgabe für 2005

Ratgeber Arbeitslosengeld II - Ausgabe für 2005

von: Matthias Wimmer

B.4U Verlag, 2005

ISBN: 9783938011164, 88 Seiten

2. Auflage

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 7,90 EUR

  • Das Bewerber-Auswahl-Gespräch - Wie Sie die richtigen Mitarbeiter finden
    Der Fluch des neuen Jahrtausends: Eine Bilanz
    Das Recht der geistig Behinderten
    Personalarbeit der Zukunft
    Die Reform des Finanzausgleichs - Neue Maßstäbe im deutschen Föderalismus?
    Projektleitung - Alle Rollen souverän meistern
    Widerstand erfolgreich managen: Professionelle Kommunikation in Veränderungsprojekten
    Europarecht - Sammlung höchstrichterlicher Rechtsprechung
  • Völkerrecht - Sammlung höchstrichterlicher Rechtsprechung
    Der politische Diskurs der Apokalypse in den USA
    Handbuch Führung - Der Werkzeugkasten für Vorgesetzte

     

     

     

     

     

     

 

Mehr zum Inhalt

Ratgeber Arbeitslosengeld II - Ausgabe für 2005


 

Einkommensanrechnung beim ALG II (S. 64)

Als Einkommen gelten alle Einnahmen in Geld und Geldeswerten ohne Rücksicht auf Ihre Herkunft und Rechtsnatur. Zudem wird nicht zwischen Einkommen unterschieden, welches der Steuerpflicht unterliegt oder von der Steuer befreit ist. Einzig bei der Anwendung zur Einkommensanrechnung ist, wenn vorhanden, vom Bruttoeinkommen auszugehen. Sachleistungen werden entsprechend der Sachbezugsverordnung oder den üblichen mittleren Preisen des Ortes bewertet und gleichermaßen als Einkommen berücksichtigt.

Einkommen aus einer Selbständigen Tätigkeit

Bei Einkommen aus einer Selbständigen Tätigkeit wird ein Betrag berücksichtigt, der vom Hilfebe-dürftigen für den gesamten Bewilligungsabschnitt (bis 6 Monate) als Betriebseinnahmen geschätzt werden muss. Die Schätzung sollte sich nach Betriebseinnahmen aus dem Vorjahr richten. Möglich wäre die Verwendung des Einkommenssteuerbescheides aus dem Vorjahr. Bei Neugründung kann das Einkommen durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Gewinnprognose des Steuerberaters) belegt werden. Darüber hinaus ist eine Einnahme- / Überschussrechnung zur Vorlage unausweich-lich. Saisonbedingte Schwankungen werden bei der Bestimmung des Einkommens berücksichtigt. Im Gegensatz zur früheren Arbeitslosenhilfe, soll bei der Entscheidung zum Arbeitslosengeld II eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Nachträgliche Berichtigungen für abgeschlossene Zeit-räume wegen dem tatsächlich erzielten Einkommen werden im Nachgang grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Bei einem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind als Betriebsausgaben pauschal 30 % der Betriebseinnahmen abzusetzen. Höhere Betriebsausgaben müssen durch den Antragsteller belegt und nachgewiesen werden.

Einmalige Einnahmen

Einmalige Einnahmen sind von Beginn des Monats an zu berücksichtigen in dem Sie zufließen. Zu den einmaligen Einnahmen zählen z.B.: Steuererstattung, Lohnnachzahlung, Eigenheimzulage, Glücksspielgewinne, Gratifikationen, Kapitalerträge bzw. Zinsen aber auch Weihnachts- und Ur-laubsgeld. Die damit verbundenen Ausgaben (z.B. Kapitalertragssteuer) werden als Aufwendungen berücksichtigt. Die Anrechnung der einmaligen Einnahmen soll entsprechend der Höhe des Bedarfs erfolgen. Das bedeutet, dass der täglich ermittelte Bedarf zuzüglich notwendiger Aufwendungen für eine freiwillige Krankenversicherung durch die Summe aller einmaligen Einnahmen geteilt wird.