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mallorca - doing business

mallorca - doing business

von: European@ccounting

European@ccounting, 2005

ISBN: 9788460928225, 125 Seiten

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 25,30 EUR

Ersparnis: 4,50 EUR

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    Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
    Windows 2000 Professional/ Server
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Einkommensteuer (Impuesto sobre la renta de las Personas Fisicas - IRPF) (S. 52)

Spanien hat per 1. Januar 1999 das Einkommensteuergesetz grundlegend reformiert. Die Ziele dieser Aktion waren insbesondere die Anpassung an internationale Maßstäbe und ein modernes, konkurrenzfähiges europäisches Einkommensteuerrecht zu schaffen. Alle natürlichen Personen unterliegen der Einkommensteuer. Es erfolgt eine getrennte oder eine Zusammenveranlagung, wobei die Zusammenveranlagung als Wahlrecht ausgestaltet ist, das auch mit einem minderjährigen oder behinderten, volljährigen Kind möglich ist. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet weiter zwischen einer beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht. Beschränkt Steuerpflichtige sind z. B. alle Steuerbürger, die im Ausland ihre Steuererklärung abgeben und hier in Spanien eine Ferienimmobilie nutzen. Wenn die Voraussetzungen für eine „unbeschränkte Steuerpflicht" vorliegen, ist man genau wie in Deutschland mit seinem Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig.

Selbstverständlich sind die einzelnen Regelungen der unterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen mit einzubeziehen. Um eine entsprechende objektive Abgrenzung für eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht zu erlangen, gibt es die üblichen Abgrenzungskriterien wie z. B. mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien, oder der Lebensmittelpunkt wird dadurch in Spanien begründet, weil die Kinder auf einer der vielen internationalen oder spanischen Schulen, die es hier gibt, unterrichtet werden.

In unserem Kapitel „Besondere Vorschriften für Ausländer" haben wir auch die Besonderheiten der Besteuerung dieser Personen beleuchtet. Diese Darstellung entspricht der „beschränkten Steuerpflicht". Hier gilt es nunmehr, die „unbeschränkte Steuerpflicht" in den Grundzügen zu erklären. Die Steuerbemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer ergibt sich aus der Summe der Einkünfte und des Vermögenszuwachses abzüglich der Verluste und Vermögensminderungen.

Man unterscheidet folgende Einkunftsarten:

• Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Rendimientos del Trabajo); das sind die Einkünfte aus der Leistungsvergütung des Arbeitnehmers im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Form von Geld– oder Sachbezügen