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Das politische System in Bosnien nach Dayton

Pavo Prskalo

 

Verlag GRIN Verlag , 2008

ISBN 9783640128891 , 16 Seiten

Format PDF, ePUB

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Südosteuropa, Balkan, Note: 1,0, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Bomben, Flüchtlinge, Srebrenica, Friedensmission - dies sind nur einige Stichworte, die im Zusammenhang mit Bosnien-Herzegowina immer wieder genannt werden. Von 1992 bis 1995 tobte in dem Land, von der Fläche nur etwas größer als der deutsche Bundesstaat Niedersachsen - ein blutiger Bürgerkrieg zwischen drei Ethnien: Kroaten, Serben und Muslimen. Die Folge davon waren rund 300.000 Tote und mehr als eine Million Flüchtlinge. Offiziell beendet wurden die Kriegshandlungen am 14. Dezember 1995 mit der Unterzeichnung des Daytoner Friedensabkommens in Paris. Der serbische Präsident Slobodan Milosevic, der kroatische Präsident Franjo Tudjman und der bosnische Präsident Alija Izetbegovic akzeptierten nach zähen Verhandlungen den Vorschlag des Vermittlers Richard Hoolbroke, einen einheitlichen und politisch unabhängigen Gesamtstaat Bosnien-Herzegowina (BiH), bestehend aus der Föderation von BiH (FBiH) und Republika Srpska (RS) zu schaffen. Auf die genauen Punkte des Abkommens wird im Verlauf dieser Arbeit eingegangen. Festzuhalten ist hier bereits, dass durch das Friedensabkommen zwar die Kampfhandlungen beendet wurden, die 'Republia Bosna i Hercegovina' (so die offizielle Bezeichnung) befindet sich aber auch rund zwölf Jahre nach Dayton in einer prekären Lage: So wurden im Abkommen eine äußerst komplizierte Regierungsform ausformuliert, die in Europa ihres Gleichen sucht. Die Befugnisse der Zentralregierung in Sarajewo sind gering, unter ihr gibt es noch regionale Parlamente. Über die größten Vollmachten verfügt der von der internationalen Gemeinschaft eingesetzte 'Hohe Repräsentant' (HR), derzeit der Deutsche CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling. Die Rolle des HR ist höchst umstritten, Kritiker sprechen von 'außerdemokratischen Vollmachtnen', die der HR Bosniens genießt. Weitere Punkte des Dayton-Abkommens sind heute nach wie vor ungeklärt. So garantiert das Werk die vollständige Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimatorte, zugleich wird durch die Aufteilung in zwei Gebietseinheiten die ethnische Trennung verstärkt. Auch die Annäherung des Landes an die EU stockt durch mangelnde Zusammenarbeit der Akteure. Im Verlauf der Arbeit werden weitere Probleme aufgezeigt. Zum Abschluss soll ein Ausblick erfolgen: Wohin führt der Weg Bosnien-Herzegowinas? Braucht das Land weiterhin die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft oder ist es zur Selbstverwaltung fähig? Wird es gelingen, eine nötige Verfassungsreform durchzusetzen?