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Die öffentlich-rechtliche Assessorklausur - Klausurmethodik, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht

Martin Möller, LL.M.

 

Verlag GRIN Verlag , 2013

ISBN 9783656404897 , 225 Seiten

Format PDF, ePUB

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Fachbuch aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema 'Öffentliches Recht des Zweiten Staatsexamens' sollte eine kontinuierliche Fortführung dessen sein, was man in all seiner Pracht schon während des Studiums erlernt hat. Oftmals ist aber festzustellen, dass das Öffentliche Recht bis hierhin zwar seine Existenzberechtigung in den Prüfungsordnungen und Lern- sowie Repetitoriumsplänen findet, dieses sich aber mit Beginn des Referendariats einer drastischen Änderung unterzieht, weil es in keinem der sechzehn Bundesländer zeitlich und thematisch einen überragenden Schwerpunkt im Referendariat findet, womit ein Prozess eingeleitet wird, der menschlich nur allzu nachvollziehbar ist: Das große Vergessen. Thematisch dominiert in Quantität und Qualität das Zivilrecht, das Strafrecht ist - ähnlich dem Öffentlich Recht - zwar überschaubar angesetzt, fordert aber allein schon durch die Sitzungsvertretungen in der staatsanwaltlichen Station seinen zeitlichen Tribut, zu welchem auch noch die Lern- und Klausurenphase sowie die Wiederholung der vorherigen Station addiert werden müssen. Insofern ist wohl unstreitig: Viel Zeit zum Verstehen, Aufarbeiten, Wiederholen und Üben bleibt im Referendariat nicht. Das vorliegende Werk ist exakt hierfür ausgelegt: Zur effektiven Vorbereitung, zur Zeitersparnis, zur Gewissensberuhigung, zum guten Bestehen der öffentlich-rechtlichen Assessorklausur. Die Idee ist es, einerseits ein System zu vermitteln, welches zu einer effektiven Herangehensweise an die öffentlich-rechtliche Klausur beiträgt und andererseits einen Gesamtüberblick über die wichtigsten materiell-rechtlichen Problemfelder verschafft. Es ist so konzipiert, dass es als 'schlankes' Nachschlagewerk kurz vor den Klausuren des 2. Staatsexamens benutzt werden kann, indem es eine wirkungsvolle Alternative für die endlose Reihe von Werken des besonderen Verwaltungsrechts, den eigenen Studiumsunterlagen sowie den Mitschriften aus den Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen bietet.