Suchen und Finden
Service
Infos und Kontakt
3.3 Struktur der Pflegeausbildung (S. 38-40)
Die folgende Analyse bezieht sich auf die Berufe in der Alten- sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege. Damit wird eine Auswahl getroffen. Zu Beginn werden wesentliche Elemente der auslaufenden Ausbildungsgänge angeführt. Der Schwerpunkt der nachfolgenden Darstellung liegt auf den Vorgaben der neuen Berufegesetze.
Bisher existierten in Deutschland im Pflegebereich traditionell drei unterschiedliche Ausbildungsberufe: Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, in einigen Bundesländern die Altenpflegehilfe und bundesseinheitlich die Krankenpflegehilfe. Diese Berufe waren zumindest ausbildungsbezogen für jeweils nur eine Altersklientel zuständig. Abzuleiten war die Differenzierung von den institutionell getrennten Arbeitsfeldern (Altenheim oder Krankenhaus) und führte dazu, dass in diesen Pflegeberufen bereits über die Erstausbildung zugleich eine Spezialisierung erfolgte.
3.3.1 Wege der Berufsbildungsausbildung und Hochschulausbildung
Im Folgenden werden die Ausbildungsgliederung, -typen und -abschlüsse in Deutschland dargestellt. Die Übersicht zeigt die Einordnung der Pflegeberufe in das sekundäre Bildungssystem, Qualifikationsabschlüsse im tertiären Bildungssystem werden dem beispielhaft gegenübergestellt. Deutlich wird in der Übersicht, dass innerhalb der beruflichen Ausbildung eine Differenzierung in Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erfolgt. Dabei haben die Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung jeweils ihren gesonderten Verlauf, dagegen ist die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in ihrem Verlauf inhaltlich-strukturell generalisierend und differenzierend angelegt.
Die Ausbildung in der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege dauert als Vollzeitausbildung drei Jahre und als Teilzeitausbildung fünf Jahre. Alle Ausbildungen werden mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Es werden Prüfungszeugnisse erteilt und auf dieser Grundlage erfolgt die Erlaubnis zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen: Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in. Diese berufsbildenden Abschlüsse ermöglichen auch nach den neuen Berufsgesetzen keine weiterführende Durchlässigkeit in den Hochschulbereich.
Gegenwärtig gilt für die Frage der Akademisierung der Pflegeberufe die gemeinsame Beschlussvorlage der Kultus-, Gesundheits- sowie Arbeits- und Sozialministerkonferenz für Bund und Länder, wonach keine Studiengänge für eine Erstausbildung mit akademischer Graduierung, sondern nur Studiengänge für Lehr- und Leitungsfunktionen zugelassen werden sollen (KMK/GMK/ASMK 1997b). Hier unterscheiden sich die Haltungen der staatlichen Behörden von den bildungs- und gesundheitspolitischen Konzepten der Pflegeberufsorganisationen. Im Gegensatz zu den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in denen die Pflegeausbildung überwiegend an Hochschulen stattfindet, gibt es in Deutschland keine vergleichbare gesetzlich geregelte Ausbildung im tertiären Sektor.
Durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Rahmen von Modellen, die durch die sog. Erprobungsklausel im neuen Kranken- und Altenpflegege setz nun ermöglicht werden, bietet sich für die Pflege in Deutschland die Chance, eine internationale Kompatibilität der pflegeberuflichen Ausbildung zu erreichen. Neue Wege sind zurzeit nur dann über regionale Modellprojekte möglich, wenn die jeweiligen Bundesländer zu Innovationen bereit sind. So starteten 2004 die Evangelischen Fachhochschulen in Berlin und Hannover in Kooperation mit Praxiseinrichtungen und mit Genehmigung der Landesregierungen Studienmodelle, die einen akademischen Abschluss mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung verknüpfen. Berlin bietet erstmalig einen Studiengang mit dem Abschluss »Bachelor of Nursing« an, der gleichzeitig die Vorgaben der Berufegesetze abdeckt. Die Studierenden erwerben neben dem akademischen Bachelor-Grad auch die Berechtigung zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung »Gesundheits- und Krankenpfleger/- in« (Reinhart, Kistler 2004). Hannover bietet in einem Gesamtkonzept als dualen Studiengang innerhalb von fünf Jahren zwei berufsqualifizierende Abschlüsse an: den Abschluss nach den Berufegesetzen mit dem Erwerb der Berufsbezeichnungen und den »Bachelor of Nursing« (EFH 2003; Oelke et al. 2004). Ähnlich dem Modell in Hannover wird die Fachhochschule Neubrandenburg 2005 einen Studiengang mit der Berufszulassung als »Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in« und dem Abschluss »Bachelor of Nursing and Administration« einrichten (FHNB, siehe www.fh-nb.de). Diese Studiengänge folgen der anstehenden Strukturveränderung im Sinne der Internationalisierung von Hochschulabschlüssen. Beabsichtigt sind damit auch Erweiterungen und Differenzierungen innerhalb des Hochschulsystems (vgl. Kapitel 8).
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.; Ersparnis im Vergleich zur Printversion

























