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Die legitime Demokratie - Zur Begründung politischer Ordnung in der Bundesrepublik

Die legitime Demokratie - Zur Begründung politischer Ordnung in der Bundesrepublik

von: Thilo Raufer

Campus Verlag, 2005

ISBN: 9783593378947, 308 Seiten

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 35,60 EUR

Ersparnis: 4,30 EUR

  • Der neue deutsche Kapitalismus
    Verflüssigungen - Wege und Umwege vom Sozialstaat zur Kulturgesellschaft
    Deutschland - eine gespaltene Gesellschaft
    Die Teilhabegesellschaft - Modell eines neuen Wohlfahrtsstaates
    Systemisch-psychodramatische Supervision in der psychosozialen Arbeit - Theoretische Grundlagen und ihre Anwendung
    Politikberatung in den USA - Der Einfluss von Think Tanks auf die amerikanische Sozialpolitik
    Platinenentwicklung mit TARGET 3001
    Der Staat in der Weltgesellschaft
  • Neuropsychologische Begutachtung
    Gesetzliches Unrecht
    Neuropsychotherapie
    SAT-Spionage für Insider
    20 perfekte Bewerbungen für die Ausbildungsplatzsuche

     

     

     

     

 

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Die legitime Demokratie - Zur Begründung politischer Ordnung in der Bundesrepublik


 

IV. Politische Legitimationskonstruktionen und die Konstitution von Alltagstheorien der Demokratie – Einzelfallanalysen (S. 70-72)

1. Demokratie als rationale Bewältigung von Praxis (Norbert Geis)

Die Analyse beginnt mit dem ersten Satz des Sprechers. Hier macht er zunächst deutlich, was die Position seiner Fraktion ist, während die eigentliche Begründung für diese Position erst später erfolgt. Gleichwohl lassen sich hier erste Strukturierungen rekonstruieren, die für die weitere Argumentation des Sprechers leitend sind.

1.1 Das Plebiszit in der Diskussion

»Die Einführung plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz ist ein Thema, das sicherlich heiß umstritten ist. Wir werden bei diesem Thema wohl nicht so schnell einen Konsens finden, vor allem wenn ich berücksichtige, welche Äußerungen bislang dazu in der Öffentlichkeit gemacht worden sind.«

Eine »Einführung« bedeutet immer, dass etwas Anderes oder Neues in etwas bereits Bestehendes eingefügt oder zumindest dazugefügt wird. Mit dem Begriff der »Einführung« wird somit immer ein Gegensatz eröffnet: zwischen dem, was bereits da ist und dem, was neu hinzukommt. Im vorliegenden Fall ist dieses Neue, so wird vom Sprecher behauptet, die »plebiszitären Elemente«, die zu dem bereits seit langem bestehenden Grundgesetz hinzugefügt werden sollen. Der Gegensatz wird somit zwischen den »plebiszitären Elementen« und dem »Grundgesetz« gezogen. Worin besteht nun zunächst dieser Gegensatz und was bedeutet er? Die Verwendung von »plebiszitären Elementen« ist zum einen die gängige staatsrechtliche Bezeichnung für die unmittelbare Beteiligung des Volkes an der staatlichen Willensbildung, wobei diese Bezeichnung üblicherweise als Sammelbegriff für Volksbeschlüsse, Volksbefragungen und Volksabstimmungen verwendet wird (vgl. Paterna 1995: 23; Giehl 1996: 11ff.). Unter Elementen werden zum anderen Einzelteile verstanden, die erst im Zusammenwirken mit anderen Elementen ein gemeinsames Ganzes ergeben. Zudem verbindet sich mit dem Begriff ›Elemente‹ häufig sogar eine negative Konnotation, die das ›Element‹ im Vergleich zu dem Ganzen als minderwertig oder sogar gefährlich einstuft (deutlich etwa in den Ausdrücken: subversive Elemente, verbrecherische Elemente).

Diesen »plebiszitären Elementen« stellt der Sprecher nun »das Grundgesetz «, das in der deutschen Verfassungstradition bekanntermaßen eine besondere Stellung einnimmt, und in das »die plebiszitären Elemente eingeführt« werden sollen, gegenüber. Die Besonderheit des bundesrepublikanischen Grundgesetzes besteht darin, dass es im Gegensatz zu den früheren monarchischen Verfassungen und der Weimarer Reichsverfassung zu »einem Identifikationspunkt der zweiten deutschen Republik« wurde. Die deutsche Verfassungskultur nach 1945 zeichnet sich durch einen tief verankerten Glauben an die Legitimität des bestehenden Grundgesetzes aus. Es hat sich eine verfassungszentrierte politische Kultur herausgebildet, die im Begriff des »Verfassungspatriotismus « (Sternberger) ihren Ausdruck findet (vgl. Gebhardt 1999a: 15). Allerdings – und dies ist an dieser Stelle entscheidend – trat in den politischen Auseinandersetzungen um das Grundgesetz auch eine Besonderheit der bundesdeutschen Verfassungskultur zutage: Das Grundgesetz wurde vielfach als »die in verbindliche Rechtsform gekleidete metapolitische ›Idee der reinen Vernunft‹« betrachtet und so gleichsam symbolisch überhöht (vgl. Vorländer 1999: 82; Isensee 1986: 14).

In der vom Sprecher vorgenommenen Gegenüberstellung der eher negativ besetzten »plebiszitären Elemente« auf der einen Seite und dem »Grundgesetz« auf der anderen Seite, deutet sich eine Fortführung dieser Tradition an. Das Grundgesetz wird hier tendenziell zu einer metapolitischen Ordnung76 überhöht, die auf keinen Fall durch »die Einführung plebiszitärer Elemente« (negativ) verändert werden sollte. Dass der Sprecher der »Einführung plebiszitärer Elemente« negativ gegenübersteht und die »Elemente« dem geschlossenen System Grundgesetz gegenüberstellt, findet seine Bestätigung darin, dass das Problem im weiteren Argumentationsverlauf zu einem beliebigen »Thema«, das neben anderen Themen steht, wird. Die inhaltliche Problematik wird in dem Begriff »ein Thema« eingefangen und dadurch neutralisiert. Zwar weiß der Sprecher, dass das Thema selbst »heiß umstritten« ist, durch die inhaltliche Neutralisierung wird es aber gleichzeitig aus der konkreten Entscheidungssituation genommen und auf eine metatheoretische Ebene gehoben. Man kann nun über das strittige Thema reden, ohne dass damit zugleich eine konkrete Entscheidung (nämlich Einführung oder nicht) verbunden sein muss. Das ›Symbol Grundgesetz‹ kann unangetastet bleiben.