dummies
 

Suchen und Finden

Titel

Autor/Verlag

Inhaltsverzeichnis

Nur ebooks mit Firmenlizenz anzeigen:

 

Personalmanagement als Gestaltungsaufgabe im Nonprofit und Public Management

Dudo von Eckardstein, Hans G Ridder (Hrsg.)

 

Verlag Rainer Hampp Verlag, 2003

ISBN 9783879887149 , 319 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

Geräte

24,99 EUR

Für Firmen: Nutzung über Internet und Intranet (ab 2 Exemplaren) freigegeben

Derzeit können über den Shop maximal 500 Exemplare bestellt werden. Benötigen Sie mehr Exemplare, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


 

Gerhard V. Krönes
Personalmanagement in der evangelischen Kirche (S. 163-164)

1. Grundlagen

1.1 Einordnung des Themas

Nonprofit Organisationen allgemein erfreuen sich seit wenigen Jahren vermehrter Aufmerksamkeit betriebswirtschaftlicher Forschung und Lehre. Soweit bestimmte Betriebstypen des Nonprofit Sektors behandelt werden, bleiben Kirchen allerdings weitgehend ausgespart, was in Anbetracht insbesondere der Mitarbeiterzahl wie der bewegten Finanzvolumina erstaunlich ist. Kirchenintern ist indes zum Teil durchaus ein Bewusstsein dafür gewachsen, dass man wie in anderen Betrieben mit knappen Mitteln umzugehen hat, wofür betriebswirtschaftliche Erkenntnisse nützliche Dienste leisten können. Dieses Bewusstsein mündete bislang in zwei Reformansätze: zum einen in einem marketingorientierten, der auf eine Studie von Mc Kinsey für das Evangelisch-Lutherische Dekanat München (1996) zurückgeht, zum anderen in einem rechnungswesenorientierten, der sich das New Public Management zum Vorbild nimmt und aus dessen Elementen insbesondere die Kostenrechnung herausgreift (Evangelische Landeskirche in Württemberg 1999). Auf dem Gebiet des Personalmanagements findet die Erkenntnis über bestehenden Reformbedarf insoweit Ausdruck, als Leitlinien zum Umgang mit Ehrenamtlichen entwickelt worden sind (Kirchenamt der EKD 1997)1 und das traditionelle Berufsbild des Pfarrers ins Wanken geraten ist (Evangelischer Oberkirchenrat 1998).

1.2 Kirche und Evangelische Kirche

Die in der reformatorischen Confessio Augustana von 1530 (Meyer/Schütte 1980, 169f.) enthaltene Charakterisierung von christlicher Kirche dürfte trotz beträchtlicher konfessioneller Differenzen weitgehend konsensfähig sein; danach ist Kirche eine Glaubensgemeinschaft, in der das Evangelium unverfälscht verkündigt wird und die Sakramente der Heiligen Schrift gemäß gereicht werden. Kirche versteht sich als eschatologisches Instrument Gottes; daher unterliegt sie einer Gegenstandsbindung (Oettle 1983, 23): der Zweck von Kirche und die essentiell damit verbundenen Aufgaben dürfen nicht preisgegeben werden, ebensowenig dürfen zusätzliche Aufgaben übernommen werden, die weder Ausfluss göttlichen Gebots noch mit diesem kompatibel sind. Insofern sind Handlungsspielräume von Kirchen kleiner als diejenigen der meisten anderen Nonprofit Organisationen. Auch ist die genossenschaftstypische demokratische Willensbildung, die weit überwiegend in Nonprofit Organisationen anzutreffen ist, theologisch umstritten. Insofern können Kirchen als Nonprofit Organisationen eigener Art gelten.

Dem Thema entsprechend werden evangelische Kirchen als einer von mehreren Kirchentypen herausgegriffen (Krönes 1998). An Stelle einer umfassenden ecclesiologischen Darstellung muss hier eine knappe Skizze genügen. Lutherische und reformierte Kirchen haben ihren Ursprung in der maßgeblich durch Martin Luther angestoßenen Reformation des 16. Jahrhunderts; diese zielte auf geistliche Erneuerung der einen Kirche ab, verfehlte jedoch ihre Absicht insoweit, als sie zur Etablierung eigenständiger Kirchen führte, die inzwischen stark differenziert sind und weltweit Verbreitung gefunden haben. Die Ausführungen konzentrieren sich auf lutherische und reformierte sowie infolge einer Initiative von Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1817 entstandene unierte Kirchen (Landau 1990, 151f.). Diese vereinigen Elemente der ersten beiden Typen in sich. Die in der Reformation entstandene Struktur lutherischer und reformierter Kirchen ist in Deutschland bis heute weitgehend erhalten geblieben. Allerdings gingen Kirchen mit der Säkularisation 1803 großer Teile ihres Vermögens verlustig, von dessen Erträgen sie sich bis dato finanzierten (Schlief 1987, 524). Die zunächst als Entschädigung für die weitgehende Enteignung von Staats wegen zugesagten regelmäßigen Zahlungen wurden alsbald zugunsten des kirchlichen Rechts, Mitglieder zu besteuern, auf spärliche Rudimente reduziert. Im Übrigen konnte sich nach Fortfall des landesherrlichen Kirchenregiments im Jahre 1919 das synodale (demokratische) Element synodal-konsistorialer Kirchenverfassungen emanzipieren (Liermann/Frost 1987, 1716f.).

Zwecks besseren Verständnisses für die zu erörternden Probleme wird die Aufbauorganisation evangelischer Landeskirchen in Deutschland umrissen (Frost 1987). Allerdings gibt es sowohl zwischen den erwähnten Bekenntnis-Typen (lutherisch, reformiert, uniert) als auch zwischen Repräsentanten desselben Typs erhebliche organisatorische Unterschiede. Referenztyp für die folgende Darstellung ist die lutherische Kirche.