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Der Ungrund der Freiheit im Denken von Böhme, Schelling und Heidegger

Hans Joachim Friedrich

 

Verlag frommann-holzboog Verlag e.K. , 2009

ISBN 9783772830051 , 262 Seiten

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III. Das Auge im Ungrund (Gottes Auge und Menschen-Blick) (S. 127-128)

[…] ausser der Natur ist das Nichts, das ist ein Auge der Ewigkeit, ein ungründlich Auge, das in nichts stehet oder siehet, dann es ist der Ungrund. (Böhme: De signatura rerum, 3, 2) Der Wille des Menschen ist […] der in der Tiefe verschlossene göttliche Lebensblick, den Gott ersah, als er den Willen zur Natur faßte. (Schelling: Über dasWesen der menschlichen Freiheit, SW VII, 363) Er-eignen heißt ursprünglich: er-äugen, d.h. erblicken, im Blicken zu sich rufen, an-eignen. (Heidegger: Der Satz der Identität, GA 11, 45)

1. Imagination und Ereignis


Im selben Jahr, in dem Heidegger seine erste Vorlesung über die Freiheitsabhandlung hielt, also 1936, hatte er mit der Abfassung der Beiträge zur Philosophie begonnen. Der inKlammern gesetzte Untertitel der Beiträge lautet „Vom Ereignis“. Heidegger unternahm hier erstmals den Versuch, die Seinsfrage vom „Ereignis des Seyns“ aus zu denken.Was darunter zu verstehen ist, wurde allerdings erst zwei Jahrzehnte später in dem Vortrag Der Satz der Identität (1957) öffentlich zur Anzeige gebracht: Das Wort Ereignis ist der gewachsenen Sprache entnommen. Ereignen heißt ursprünglich: er-äugen, d.h. erblicken, im Blicken zu sich rufen, an-eignen. (GA 11, 45)

Zunächst scheint hier der methodische Grundsatz der Phänomenologie durch, von dem Heidegger in Sein und Zeit ausgegangen war. In den Ideen zu einer reinen Phänomenologie charakterisierte Edmund Husserl die „originär gebende Anschauung“ als das „Prinzip aller Prinzipien“. Das Prinzip liege darin, daß jede originär gebende Anschauung eine Rechtsquelle der Erkenntnis sei, daß alles, was sich uns in der ‚Intuitio‘ originär, (sozusagen in seiner leibhaften Wirklichkeit) darbietet, einfach hinzunehmen sei, als was es sich gibt, aber auch nur in den Schranken, in denen es sich da gibt, […].

Auch im „Ereignis“ geht eswesentlich umdas Anschauen oder Erblicken einer Sache: er-eignen heißt er-äugen. Grundsätzlich verschieden ist jedoch die „Sache selbst“, die als solche in den Blick gebracht werden soll. Für Husserl ist die Sache selbst das gegenständlich Erscheinende (das Noema), so wie es sich in den intentionalen Akten der transzendentalen Subjektivität unmittelbar als solches konstituiert. Für Heidegger hingegen ist die Sache selbst die Blickstätte oder das „Dasein“. Das Dasein entspricht hier dem, was Heidegger in seinem Kantbuch (1929) erstmals als „Einbildungskraft“ erörtert hat: