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Geldwäsche

Boris Kölpin

 

Verlag GRIN Verlag , 2010

ISBN 9783640656707 , 21 Seiten

Format PDF, ePUB, OL

Kopierschutz frei

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15,99 EUR

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Hochschule Osnabrück (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Seminar zum Wirtschaftsstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit im Seminar 'Wirtschaftsstrafrecht' setzt sich mit dem Thema der Geldwäsche auseinander. Die Geldwäsche stellt einen nicht zu vernachlässigenden Faktor für den globalen Wirtschaftsverkehr dar, denn nach einer Schätzung des Linzer Ökonomen Friedrich Schneider und des IWF werden jedes Jahr weltweit ca. 800 Milliarden Euro gewaschen. Diese Zahl ist jedoch nur mit Vorsicht zu genießen, denn eine Geldwäsche wird in der Regel erst dann messbar, wenn die illegalen Taten aufgedeckt worden sind. Daher ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Umfang um einiges höher ist, als in den Schätzungen bisher angenommen wird. Zudem ist die Geldwäsche speziell vor dem Hintergrund des Terroranschlages auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 verstärkt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses geraten, da sich die internationalen Terrornetzwerke insbesondere aus gewaschenen Geldern finanzieren. In Folge dieser Anschläge haben die USA, Deutschland und auch viele andere Länder den Kampf gegen die Geldwäsche noch einmal erheblich verschärft. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die ökonomischen Interessen der Beteiligten einer Geldwäsche darzulegen, um im Anschluss die damit einhergehenden Rechtsfragen herauszuarbeiten und anhand von expliziten Beispielen zu veranschaulichen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zunächst die historischen rechtlichen Entwicklungen im Geldwäscherecht (B) skizziert. Im Anschluss hieran sollen die Grundlagen der Geldwäsche (C) sowie die ökonomischen Interessen (D) näher beleuchtet werden. Anhand dieser sollen im Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit strafrechtliche Regelung der Geldwäsche (E) vorgestellt werden. Abschließend wird im Fazit (F) ein Ausblick gegeben, in welche Richtung sich die rechtliche Handhabung der Geldwäsche entwickeln könnte und sollte.