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4 Lizenzierung (S. 68)
Können Sie sich noch an das 10-Punkte-Schema aus dem ersten Kapitel erinnern? Die sechste Regel des Schemas heißt: „Gib freie Testversionen heraus". Zum ersten Mal sprechen wir nun davon, dass Sie das Ergebnis Ihrer Arbeit nach außen geben.
Dabei wollen wir an dieser Stelle noch nicht genau betrachten, durch welchen konkreten Verteilungsmechanismus dies geschieht. Vielmehr werden wir uns in diesem Kapitel darauf konzentrieren, welche rechtlichen Auswirkungen dies hat, und welche technischen Maßnahmen in Ihrem Produkt dafür empfehlenswert sind. Schließlich wollen Sie ja nicht riskieren, dass Sie in diesen Dingen formale Fehler machen oder dass Ihnen jemand Ihre Produkte wegnimmt, was jeweils Ihren Traum vom Erfolg zunichte machen könnte.
Aus diesem Grund werden Sie auf den folgenden Seiten erfahren, was Sie beachten müssen, wenn Sie zunächst die Testversion, und später die fertige Version einer Software herausgeben, die Sie geschaffen haben. Insbesondere wollen Sie natürlich wissen, wie Ihre Entwicklungsleistung geschützt und auch verbindlich honoriert werden kann.
Dies führt am Ende zur Beantwortung der folgenden einfachen Fragen:
Wie ist das mit dem Urheberrecht, und hat das etwas mit Patenten zu tun?
Was ist eine Testversion, und was ist eine Vollversion?
Wie funktioniert die korrekte Lizenzierung bei Software?
4.1 Meins oder deins?
Wenige Menschen, die Software entwickeln, wollen sich wirklich mit den Details des Schutzes geistigen Eigentums beschäftigen. Unverständliche Gesetzesparagrafen, unzugängliche juristische Feinheiten und eine generelle Unübersichtlichkeit verleiten manchen zu einem „Wird-schon-passen"-Ansatz. Erfolgreiche Unternehmen geben nur aus einem Grund viel Geld für ihre rechtliche Absicherung aus: Weil es zwingend notwendig ist sicherzustellen, dass keine Technologien entwickelt werden, für die ein anderer die Rechte besitzt.
Die Konsequenzen wären andernfalls hohe Lizenzzahlungen an den Rechteinhaber, gänzliches Verbot der Verwendung oder des Vertriebs der Technologie und in jedem Fall hohe Anwaltskosten – nicht nur in Amerika. Je nachdem, in welchem Stadium der Entwicklung eine Rechteverletzung offensichtlich wird, können die Konsequenzen im schlimmsten Fall bis hin zu Ihrer Existenzgefährdung reichen. Wir wollen uns diesem Thema daher geordnet nähern, um Ihnen einen Leitfaden für die rechtlich korrekte Umsetzung Ihres Traums zu bieten.
4.1.1 Urheberrecht, Copyright und geistiges Eigentum
Wenn Sie Gemälde erstellen, Fotografien machen, Filme drehen, Texte schreiben oder Software entwickeln, handelt es sich dabei um eine schöpferische Leistung – es sei denn, Sie kopieren die Arbeit eines anderen Menschen. Beinhaltet Ihr Werk neue Ideen und Umsetzungstechniken, gelten Sie und Ihre möglichen Teammitglieder als deren Urheber. Als Urheber einer Software haben Sie das ausschließliche Recht an Ihrem Werk. Dies betrifft sowohl Ihr Privileg, immer als Ursprung des Werks genannt zu werden, als auch Ihr Recht, die dazugehörigen wirtschaftlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Das heißt, dass Sie das Recht haben, mit Ihrer Software erfolgreich zu sein! Bei den wirtschaftlichen Vorteilen geht es schließlich ganz konkret um die Sicherung Ihrer Interessen bei der Verwertung Ihres Werks. Sind Sie also der Urheber, dann darf Ihr Werk ohne Ihre Zustimmung weder kopiert noch verändert oder gar vertrieben werden. Hiervon stammt auch der bekannte Begriff Copyright ab. Bei einer Diskussion über das Urheberrecht oder über das ähnlich definierte Copyright wird oft auch vom geistigen Eigentum – im Englischen Intellectual Property – gesprochen. Nun wollen wir einmal sehen, wie diese Begriffe eigentlich zusammenpassen.
Zunächst haben wir dabei eine wirklich gute Nachricht für Sie: Das deutsche Urheberrecht schützt die Werke von Softwareentwicklern, ohne dass dafür eine formale Anmeldung stattfinden muss. Das Urheberrecht definiert automatisch eine klare persönliche Bindung des Schöpfers – also von Ihnen – zu seinem Werk. Einzige Voraussetzung ist dabei, dass Ihre Software auf einem Medium konserviert oder in irgendeiner Form öffentlich zugänglich gemacht wurde. Das heißt aber auch, dass unveröffentlichte Software, die auf irgendeiner Festplatte ruht, nicht plötzlich rückwirkend zur Durchsetzung irgendwelcher Urheberrechte geeignet ist.
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