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Allgemeinmedizin und Praxis - Anleitung in Diagnostik und Therapie. Facharztprüfung Allgemeinmedizin

Frank H. Mader, Herbert Weißgerber

 

Verlag Springer-Verlag, 2005

ISBN 9783540268536 , 553 Seiten

5. Auflage

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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49,99 EUR

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Weiterbildung und Facharztprüfung (S. 426)

Der Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (auch Hausarzt genannt) muss eine mehrjährige curricular ausgestaltete Weiterbildungszeit durchlaufen. Im Gegensatz zu anderen Fachärzten (z. B. für die Chirurgie, Ophthalmologie, Gynäkologie) ist eine Weiterbildung sowohl in Klinik wie auch in Praxis obligat. Am Ende der Weiterbildungszeit hat der Assistenzarzt vor der Ärztekammer eine Prüfung (Facharztprüfung) abzulegen, um die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

1.1 Geschichte der Weiterbildung

In der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland (= alte Bundesländer) reicht bis ins Jahr 1950 die Diskussion zurück, die »Weiterbildung zum praktischen Arzt«1 in der Berufsordnung zu verankern. Dies wurde schließlich vom 64. Deutschen Ärztetag 1961 in Wiesbaden vollzogen. Der 65. Deutsche Ärztetag (1962 in Norderney) beschloss dann »mit überwältigender Mehrheit« eine Weiterbildungszeit von mindestens 3 Jahren als Voraussetzung zum Führen der Bezeichnung »praktischer Arzt«. Damit war der Durchbruch zur berufspolitischen Anerkennung der Allgemeinmedizin als gleichwertiges Fachgebiet neben den bereits bestehenden Fächern erfolgt. Die Bezeichnung für den curricular 4-jährig weitergebildeten »Arzt für Allgemeinmedizin« bzw. »Allgemeinarzt « konnte erst 1968 auf dem Ärztetag in Westerland durchgesetzt werden.

In der ehemaligen DDR wurde dagegen bereits 1967 die Bezeichnung »Facharzt für Allgemeinmedizin« eingeführt, ein Ausbildungs- und Prüfungsstandard für verbindlich erklärt und somit eine Gleichstellung mit allen anderen Fachrichtungen vollzogen. Im Jahr 1966 wurde in der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland der erste Lehrauftrag für Allgemeinmedizin an der Universität Freiburg erteilt. Seit 1989 gibt es an allen Universitäten im Westen Deutschlands Allgemeinmedizin als obligatorisches Lehr- und Prüfungsfach. Auf dem ersten Gesamtdeutschen Ärztetag in Hamburg (1991) wurde auf Antrag der Allgemeinärzte aus den neuen Bundesländern die Wiedereinführung der Bezeichnung »Facharzt« für alle weitergebildeten Ärzte beschlossen. Zwei Jahre zuvor hatte sich der Ärztetag in Kassel bereits erstmals für eine mindestens 3-jährige Pflichtweiterbildung als Zulassungsvoraussetzung zu kassenärztlicher Tätigkeit ausgesprochen. Ab dem 1.1.1994 ist eine Niederlassung als Vertragsarzt nur noch nach abgeschlossener Weiterbildung, also auch in der Allgemeinmedizin, möglich.

Seit 1999 ist die vom 100. Deutschen Ärztetag in Eisenach 1997 beschlossene 5-jährige Weiterbildungsordnung in allen Landesärztekammern in Kraft. Der 106. Deutsche Ärztetag hatte 2003 in Köln die Verschmelzung der Fachgebiete Allgemeinmedizin und innere Medizin zu einem neuen Fachgebiet »innere Medizin und Allgemeinmedizin« beschlossen; dabei sieht die neue Weiterbildung eine gemeinsame Teilweiterbildungszeit (»common trunk«) für das »Gebiet innere Medizin und Allgemeinmedizin« sowie für den späteren »Facharzt für Innere Medizin – mit unterschiedlichen Schwerpunktbezeichnungen « vor. Die Weiterbildungszeit für den/die »Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin)« sieht eine Weiterbildungszeit von insgesamt mindestens 5 Jahren vor (aktuelle Informationen s. http://www.bundesaerztekammer.de).

1.2 Facharztprüfung

Authentische Fragensammlungen für die Facharztprüfung in der Allgemeinmedizin gibt es derzeit nicht. Sie sind auch nicht geplant, v. a. aber sind sie auch nicht im Sinne eines kollegialen Fachgesprächs: Zu breit ist das Spektrum des Fachgebiets Innere und Allgemeinmedizin, zu unterschiedlich sind die Wissens-, Erfahrungs- und Neigungsschwerpunkte der einzelnen Fachprüfer in den Prüfungsausschüssen und noch zu wenig gewachsen und allgemein akzeptiert das Lehrgebäude der Allgemeinmedizin selbst.