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Die Liberalisierung im Telekommunikationsmarkt - ein Vergleich zwischen Deutschland und Mexiko

Peter Golibrzuch

 

Verlag GRIN Verlag , 2003

ISBN 9783638231879 , 24 Seiten

Format PDF

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medienökonomie, -management, Note: unbenotet, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Fachbereich Medientechnik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit soll sich mit den unterschiedlichen Entwicklungen der Liberalisierung im Telekommunikationsmarkt an den Beispielen von Mexiko und Deutschland befassen. Hierbei sollen zunächst die beiden Länder vorgestellt werden und dabei historische, gesellschaftspolitische, wirtschaftliche und soziale Aspekte herausgearbeitet werden. Der Telekommunikationsmarkt und dessen Liberalisierung der beiden Länder sollt untersucht werden bevor im letzten Kapitel die Gründe für die unterschiedlichen Entwicklungen erörtert werden. Die mexikanische Verfassung von 1917 ist die Grundlage für das heutige politische System in Mexiko mit der Trennung der Exekutive, Legislative und Judikative. In der Praxis überwiegt die Exekutive in Person des Präsidenten, der am Kopf der Regierung steht. Er hält auch teilweise legislative Ausführungsgewalten, die ihm vom mexikanischen Kongress zugewiesen werden können. Der Präsident wird für eine Amtsperiode von 6 Jahren gewählt und eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Legislative wird verkörpert durch den 'Congresso de la Union' (Nationalkongress), der sich aufteilt in die 'Camara de Senadores' (Senat) und die 'Camara de Diputados' (Diputadorenkammer). Die 128 Senatoren werden ebenfalls für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Die 500 Diputadoren werden alle 3 Jahre neu gewählt, wobei 300 davon direkte Vertreter aus den Wahlkreisen sind und 200 der Sitze proportional zu den Gesamtwahlergebnissen vergeben werden. Diese 200 Sitze bieten hauptsächlich kleineren Parteien, die Möglichkeit in die Diputadorenkammer einzuziehen. Die Judikative besteht aus Gerichten auf Bundes- sowie auf Bundesstaatenebene. Laut der Verfassung müssen alle Fälle, die eine Freiheitsstrafe ab zwei Jahren zur Folge haben könnten, innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung der Klage verhandelt werden, was aber so gut wie nie durchführbar ist. Die Verurteilung erfolgt durch einen Richter und nicht durch die Geschworenen. Hohe Richter auf Bundesebene werden vom Präsidenten ernannt und durch den Senat bestätigt. [...]