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Leitfaden zur Erfassung des psychopathologischen Befundes. Halbstrukturiertes Interview anhand des AMDP-Systems
1 Psychopathologische Befunderhebung (S. 12-13)
1.1 Funktionen
Unter Psychopathologie versteht man nach Mombour (1996, S. 21) die Lehre von den krankhaften Veränderungen des Seelenlebens. Diese manifestieren sich als einzelne Symptome oder in komplexen Erlebens- und Verhaltensänderungen. Sie können in einem Zuviel oder Zuwenig der normalen seelischen Funktionen bestehen. Die einzelnen psychopathologischen Symptome lassen sich in zusammengehörige Merkmalsbereiche gruppieren. Im AMDP-System (AMDP, 2007) werden folgende Bereiche zu Grunde gelegt: Bewusstseinsstörungen, Orientierungsstörungen, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen, formale Denkstörungen, Befürchtungen und Zwänge,Wahn, Sinnestäuschungen, Ich-Störungen, Störungen der Affektivität, Antriebs- und psychomotorische Störungen, circadiane Besonderheiten sowie eine Restgruppe, die mit Andere Störungen bezeichnet wird. Ergänzend dazu werden somatische Symptome auf einem eigenen Befundbogen dokumentiert.
Ziel von Psychopathologie ist es nach Hoff (1997), am Patienten beobachtbare oder explorierbare seelische Sachverhalte systematisch zu beschreiben, also ein reliables und valides Begriffssystem für z. B. depressive oder paranoide Zustände bereitzustellen. Dieses Vorgehen wird auch als so genannte deskriptive Psychopathologie bezeichnet (vgl. hierzu auch Hoff, 1995).
Mit der Erhebung eines psychopathologischen Befundes sollen all diejenigen psychischen Merkmale und Symptome erfasst werden, die für die Kennzeichnung der aktuellen psychischen Störung bedeutsam sind. Während die Psychopathologie den Querschnitt oder den Verlauf symptomatologisch bzw. syndromatologisch abbildet, sagt sie allein nichts Definitives über Ätiologie und Pathogenese der zu Grunde liegenden Störung aus (Freyberger et al., 2002; Stieglitz & Freyberger, 2004). Neben der Deskription des Störungsbildes hat der psychopathologische Befund weitere Funktionen. Er stellt den Ausgangspunkt für die Wahl therapeutischer Interventionen dar, hat aber auch eine evaluative Funktion, indem z. B. der Therapieverlauf und damit die Effektivität einer therapeutischen Intervention überprüft werden kann. Dies kann sowohl auf Symptomebene als auch auf Syndromebene erfolgen. Zudem dient die psychopathologische Befunderhebung auch als Grundlage für die Diagnosenstellung (vgl. hierzu auch Stieglitz et al., 1997). Ohne fundierte Kenntnisse psychopathologischer Begrifflichkeiten lassen sich keine zuverlässigen klinischen Diagnosen nach den aktuellen Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-IV stellen!
1.2 Psychiatrische Gesprächsführung
Eine gute psychiatrische Gesprächsführung ist eine notwendige Voraussetzung für eine reliable Erhebung des Psychopathologischen Befundes. Gerade für Anfänger in diesem Bereich ist dies oft schwierig. Daher muss die Schulung in psychiatrischer Gesprächsführung auch ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung in Psychopathologie sein. Es gibt keine generellen Strategien der Gesprächsführung und auch kein Patentrezept, jedoch einige allgemeine Regeln, die es zu berücksichtigen gilt (vgl. hierzu auch Othmer & Othmer, 1994; Dittmann, 1996; Stieglitz & Freyberger, 2002). Hierzu zählen u. a. Aufmerksamkeit, Zuwendung, auch das aktive und interessierte Zuhören, das bedingungsfreie Akzeptieren, eine freundlich-zugewandte Annahme der Äußerungen des Patienten sowie die Vermittlung von Hoffnung (vgl. auch Kapitel 3.3.2.2).
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