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100 Fehler bei der Pflegedokumentation

100 Fehler bei der Pflegedokumentation

von: Jutta König

Brigitte Kunz Verlag, 2007

ISBN: 9783899934465, 125 Seiten

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 9,90 EUR

  • 30 Minuten für eine professionelle Beamer-Präsentation
    Primary Nursing - Ein personenbezogenes Pflegesystem
    Prävention und Gesundheitsförderung – Neue Aufgaben für die Pflege
    100 Tipps für die Pflegeplanung in der stationären Altenpflege
    100 Tipps für ambulante Pflegekräfte
    100 Fehler bei der Einstufung von Pflegebedürftigen
    Von Fall zu Fall - Pflege im Recht: Rechtsfragen in der Pflege von A - Z
    Workshop Pflegeplanung - So einfach lässt sich der Pflegeprozess entwickeln und umsetzen
  • Kontinenz - Inkontinenz - Kontinenzförderung

     

     

     

     

     

     

     

     

 

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100 Fehler bei der Pflegedokumentation


 

3 Die Pflegeanamnese (S. 49)

37. Fehler: Die Anamnese erfolgt immer anhand der AEDL

Eine Anamnese ist für jeden Kunden einer Pflegeeinrichtung zu erheben. Die Anamnese zeigt den Aufnahmezustand eines Pflegebedürftigen. Jede Einrichtung wird unterschiedlich damit umgehen, sehr viele Einrichtungen haben sehr unterschiedliche Formulare und Vordrucke.

Die meisten Einrichtungen haben die Anamnese nach den AEDL von Monika Krohwinkel eingeführt. Aber nur, weil diese Vorgehensweise von vielen favorisiert wird, ist es noch lange nicht erforderlich, dass dies der Maßstab in der Pflegelandschaft sein muss.

Auch in der Anleitung zur Prüfung der Qualität nach §§ 112, 114 SGB XI ist zu lesen: »In Deutschland ist das »Modell der fördernden Prozesspflege« von Monika Krohwinkel weit verbreitet. Dieses Modell umfasst u. a. das Strukturmodell der »Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens (AEDL)« (Seite 30 stationär und Seite 24 ambulant).

Auch ist es entbehrlich, das gesamte Modell aufzulisten, wie es in der Grundsatzstellungnahme des MDS zu lesen ist. Natürlich hat das Vorgehen nach den AEDL oder einem anderen Modell bestimmte Vorzüge: Der Mensch wird ganzheitlich betrachtet und die Mitarbeiter haben einen »roten Faden« beim Ausfüllen des Bogens. Aber es gibt kein Gesetz, keine Bestimmung und keine Verordnung, die den Einrichtungen vorschreibt, wie die Anamnese zu führen ist.

In der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach den §§ 112, 114 SGB XI (Punkt 7.2 stationär und ambulant) ist zu lesen: »In der Pflegeanamnese/Informationssammlung muss die Darstellung eines umfassenden Gesamteindruckes über die aktuelle Situation des Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung der Gewohnheiten, der Möglichkeiten/ Fähigkeiten, den Einsatz von Hilfsmitteln und deren Aktualisierung bestehen. Das im Pflegeleitbild und/oder Pflegekonzept favorisierte Pflegemodell oder Assessmentverfahren bildet die Struktur für die Pflegeanamnese/Informationssammlung.«

Die Frage in der MDK-Anleitung zum Thema »Informationssammlung« lautet (stationär Punkt 14.3 und ambulant Punkt 12.4):

»Ist eine Pflegeanamnese/Informationssammlung erstellt worden?«

a. pflegerelevante Vorgeschichte
b. persönliche Pflegegewohnheiten
c. Bedürfnisse/Wünsche/Abneigungen
d. aktuelle Ressourcen/Fähigkeiten
e. aktuelle Probleme/Defizite
f. durch PFK