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3. Die ersten Schritte (S. 65-66)
Dieses Kapitel enthält Hinweise, was Du tun kannst, bevor Du mit dem Ausfüllen der Formulare beginnst.
3.1 Ordnen der Unterlagen
Die erste Steuererklärung ist immer die schwerste. Bei der zweiten kannst Du nach dem bewährten Motto arbeiten: Hoch lebe der Vorgang, das heißt, die Vorjahreserklärung dient als Vorlage. Hat sich bei Dir nichts geändert, trägst Du ruckizucki die neuen Zahlen in die entsprechenden Kästchen ein, und die Steuererklärung ist fertig.
Alles muß schlüssig sein
Die Vorjahreserklärung ist aber noch aus einem anderen Grunde wichtig. Sie muß mit der anstehenden Erklärung schlüssig sein. Das will ich schnell erklären: Dich hat ein Mietnomade um 5 000 € betrogen, und Du gibst entsprechend weniger an Mieteinnahmen an als im Vorjahr. Der Finanzer sieht sich auf jeden Fall Deine Vorjahreserklärung an, vergleicht die Zahlen und fragt zuerst sich und später Dich: Ei wie kommt denn das? Willst Du Rückfragen vermeiden, vermerkst Du am Rande: Mietausfall 5 000 €.
Oder Du hast Geld ins Ausland verbracht und setzt deshalb keinen Betrag mehr unter Zinseinnahmen an. Und je nachdem, wie hoch der Betrag ist, den Du ins Ausland verbracht hast, kannst Du nicht einfach sagen: »Hab ich für Reisen gebraucht.« Zu Auslandserträgen mehr unter E Rz 1437 und E 1476 ff.
Belege sortieren
Die in Frage kommenden Erklärungsformulare liegen jeweils doppelt bereit. An einen der beiden Formularsätze heftest Du die notwendigen Belege:
- An den Mantelbogen
Versicherungsunterlagen oder Spendenbelege
- An die Anlage N
Lohnsteuerbescheinigung, Belege über Werbungskosten (E Rz 1026 ff.), Anlage VL, wenn Du vermögenswirksame Leistungen angelegt hast (E Rz 1353)
- An die Anlage KAP
Steuerbescheinigung und Jahresbescheinigung der Bank (E Rz 1412).
Meyn Geduld hat Ursach. (Alter Wappenspruch)
3.2 Erklärungsstrategie – so machst Du es richtig
3.2.1 Beweise durch Belege
Bei den Einnahmen trägt der Fiskus die Beweislast, bei den Ausgaben der Steuerzahler, so will es das Gesetz (§ 88 AO). Damit Du nicht unnötig in Beweisnot kommst, wirst Du schon im Laufe des Jahres alle möglichen Belege für die Steuererklärung sammeln. Vielleicht machst Du auch schon mal eine grobe Vorsortierung in private und berufliche Ausgaben. Will Dir jemand für eine Ausgabe keine Quittung unterschreiben, so fertigst Du einfach einen Eigenbeleg, auf dem Du angibst, aus welchem Grunde Du wann an wen welchen Betrag ausgezahlt hast, auch auf die Gefahr hin, daß der Finanzer eine Kontrollmitteilung schreibt. Schließlich bist Du Dir selbst der Nächste.
Aufbewahrungspflichten
Als Privatperson bist Du grundsätzlich nicht verpflichtet, Belege für steuerliche Zwecke aufzubewahren. Das gilt auch für Belege im Zusammenhang mit vermietetem Grundbesitz. Denn auch hier muß der Fiskalero bereits bei der Veranlagung die Einkünfte so eingehend prüfen, daß eine erneute Vorlage von Unterlagen entbehrlich ist. Lediglich für Gewerbetreibende gelten andere Maßstäbe. Je nach Art der Unterlagen müssen diese bis zu 10 Jahren gebunkert werden (§ 147 AO).
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