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Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus
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Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus
von: Manfred Haubrock, Walter Schär
Verlag Hans Huber, 2007
Verfügbarkeit: sofort per Download, im Format:   Adobe Reader 6/7


Preis:      49,95  

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616 Seiten
Download: 7807 KB
ISBN: 345683943X
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Leseprobe

3 Das Krankenhaus als Betrieb (S. 119)

3.1 Aspekte der Betriebswirtschaftslehre
W. Schär, J. Reschke
3.1.1 Erkenntnis- und Erfahrungsobjekte der Betriebswirtschaftslehre
Die Betriebswirtschaftslehre hat die Funktion, Erkenntnisse über das Objekt Unternehmen bzw. Betrieb zu gewinnen, die es ermöglichen, in der praktischen Anwendung zu qualifizierten Schlussfolgerungen zu kommen. Diese Erkenntnisgewinnung erstreckt sich einerseits auf den Aufbau und den Prozess und andererseits auf die Ableitung von Handlungsregeln, die zur Zielerreichung eingesetzt werden.

Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre sind wirtschaftliche Vorgänge in Betriebswirtschaften, wobei aus diesem umfassenden Erfahrungsobjekt ein abstraktes Erkenntnisobjekt herausgeschält wird. Während in der Volkswirtschaftslehre als Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften gesamtwirtschaftliche Fragestellungen untersucht werden, ist die Betriebswirtschaftslehre auf die Einzelwirtschaft ausgerichtet.

Beide Teildisziplinen ergänzen sich, weil bestimmte Wirkungselemente und Fragestellungen nur unter Berücksichtigung beider Betrachtungsweisen betrachtet bzw. beantwortet werden können. Es treten zum Teil Überschneidungen auf, so z.B. in den Bereichen Preis-, Produktions- und Kostentheorie sowie bei der Investitions- bzw. Wirtschaftlichkeitsrechnung. Es wird hier auch auf Einflüsse hingewiesen, die sich aus der sich entwickelnden Globalisierung ergeben.

Die Betriebswirtschaftslehre ist nach funktionellen und institutionellen Kriterien aufgefächert:

• Funktionelle Kriterien ergeben sich aus den Hauptaufgabengebieten, die innerhalb eines Betriebes zu erfassen sind. Typische Funktionen erfassen z.B. Unternehmensführung, Materialwirtschaft, Produktion, Finanzierung, Personalwirtschaft (Personalwesen), Marketing und Rechnungswesen.

• Die Einteilung nach institutionellen Kriterien ergibt sich aus der Zuordnung einzelner Betriebswirtschaften zu verschiedenen Wirtschaftszweigen.

Das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre ist als gedankliches Gebilde der Betrieb. Ein Betrieb ist eine besondere Erscheinungsform von Wirtschaftseinheiten oder Einzelwirtschaften. Ein Betrieb erfüllt eine gesamtwirtschaftliche Aufgabe, indem er in der arbeitsteiligen Wirtschaft zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse beiträgt. Die Begriffe «Betrieb» und «Unternehmen» sind als Synonyme für das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre zu betrachten.

Die «Unternehmung» wird als eine historische Erscheinungsform verstanden, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

• Selbstbestimmung des Wirtschaftsplanes (Autonomieprinzip)

• Streben nach Gewinn (erwerbswirtschaftliches Prinzip) und

• Prinzip des privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Eigentums.

Gemäß § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes wird ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen vermutet, wenn zur Verfolgung arbeitsrechtlicher Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebes wesentlich ändert.

Damit sind die Begriffe «Betrieb» bzw. «Unternehmen» inhaltlich umfassender als der Begriff «Unternehmung», das heißt, jede Unternehmung ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist eine Unternehmung (vgl. Peters, 1994: 6/7). Die betriebswirtschaftliche Erkenntnisgewinnung erstreckt sich dabei einerseits auf den Aufbau und den Prozess und andererseits auf die Ableitung von Handlungsregeln, die zum Erreichen der Unternehmensziele eingesetzt werden.

Erkenntnisobjekt und -ziel sind hierbei so komplex und heterogen, dass in Bezug auf beides Differenzierungen vorgenommen werden müssen. Demnach wird unterschieden zwischen:

• der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und

• den speziellen Betriebswirtschaftslehren.

Die allgemeine Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit Sachverhalten und Problemen, die allen Unternehmen unabhängig von ihren jeweils konkreten Ausprägungen gemeinsam sind.



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