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Alleinerziehend. Männlich. Gut. - Der Ratgeber für Single-Väter

Armin Fischer

 

Verlag Humboldt, 2008

ISBN 9783869108414 , 161 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz DRM

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8,49 EUR

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Vor Gericht: gleiches Recht für keinen (S. 100-101)

„Auch nach der Novellierung des Familienrechts im Jahr 1998 wird bei den Gerichten der Grundsatz vertreten: Lieber eine schlechte Mutter als einen guten Vater. Mit Gleichheit hat das nichts zu tun, sondern eher damit, dass sich die Gerichte schwer tun, alt eingefahrene Gleise zu verlassen." Stellvertretend für viele sagt dies ein alleinerziehender Vater aus Berlin. Der Kampf um seinen Sohn war vergleichsweise kurz: ein Jahr. Auf meinem Schreibtisch stapeln sich Erzählungen von Männern, die ihre Erlebnisse vor Gericht als drastische Ungerechtigkeiten erlebt haben.

Sie berichten von unterschiedlichem Recht, je nachdem, ob ein Verhalten der Frau (Mutter) oder des Mannes (Vater) beurteilt werden soll. Detaillierte wissenschaftliche Untersuchungen dazu gibt es keine, erst recht keine Beweise. Die Berichte der Betroffenen sind aber eindeutig, und neuere wissenschaftliche Arbeiten deu ten so ein Rechtsgefälle zumindest an. So spricht Nina Hucklenbruch in ihrer Arbeit ( Literatur, S. 151) vom „Muttervorteil der Frauen, der einen eindeutigen Vorteil auf Rechte und die Entscheidung über die (alleinige) Eltern schaft darstellt. Männer müssen darum (auch heute noch) sehr viel mehr kämpfen und sind auf dieser Ebene gesellschaftlich benachteiligt […]."

Gerechte Urteile für alleinerziehende Väter sind selten

Die Ungleichbehandlung bezieht sich aber nicht nur auf Sorgerechts-Streitigkeiten, sondern ebenso auf Umgangs-, Unterhalts- und alle sonstigen strittigen Fragen zwischen den getrennten Eltern. Beim Sorgerecht und dem für die praktische Lebensführung entscheidenden Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es aber naturgemäß die größten Dramen und schlimmsten Skandale. Sascha L. (37) aus Grefrath (zwei Töchter, 9 und 8 Jahre alt) schildert seinen Fall so: „Nach zehn Jahren Ehe war die Beziehung zu meiner Frau Dorothee zerrüttet. Sie litt laut Aussagen von Fachleuten unter manisch-depressiven Schüben und bezeichnete sich selbst plötzlich als Engelsmedium.

Für unsere beiden Mädels war sie zeitweise gar nicht mehr ansprechbar. Es ging letztlich so weit, dass meine Frau auf unsere große Tochter mit einer Schere losging und wild in ihren Haaren herumschnitt, weil sie mit den Zöpfen nicht einverstanden war. Ich habe sie aufgefordert, sofort eine Therapie zu beginnen. Ein paar Tage später – die Kinder waren nicht zu Hause – packte sie die nötigsten Sachen und verschwand, wie ich später erfuhr, ins Frauenhaus. Da ich selbstständig bin, konnte ich auf die Situation einigermaßen reagieren. Dann passierte Folgen des: Laura, die jüngere, war bei einer Geburtstagsfeier beim Patenonkel eingeladen, von der sie meine Noch-Frau völlig überraschend und unangemeldet abholte und ins Frauenhaus mitnahm.

Das ist 40 Kilometer entfernt. Ich schaltete sofort die Polizei, das Jugendamt und alle möglichen Stellen ein. Ohne Erfolg. Laura musste bei der Mutter im Frauenhaus bleiben. Konsequenz unter anderem: Sie musste die Schule wechseln, wurde aus ihrem Freundeskreis herausgerissen. Und das Schlimmste: Sie wurde von ihrer Schwester ge trennt. Nun gab es kürzlich eine Gerichtsverhandlung, bei der es um das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mädchen ging.