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Soziale Sicherung: Ökonomische Analysen

Winfried Schmähl

 

Verlag VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV), 2009

ISBN 9783531914084 , 518 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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42,25 EUR


 

10 Umlagefinanzierte soziale Sicherung: Konzeptionen und Finanzierung (S. 215-216)

10.1 Umlagefinanzierte Systeme im Bereich sozialer Sicherung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Im Bereich der sozialen Sicherung besteht eine Vielzahl unterschiedlich strukturierter umlagefinanzierter Einrichtungen. Umlagefinanzierung wird hier vereinfachend dadurch charakterisiert, daß ohne vorherige Ansammlung von Finanzierungsmitteln die laufenden Ausgaben einer Periode aus den Einnahmen der jeweils gleichen Periode (in der Regel ein Jahr) finanziert werden.1 In der sozialpolitischen und speziell auch der ökonomischen wissenschaftlichen Diskussion wird Umlagefinanzierung in aller Regel am Beispiel kollektiver Sozialversicherungssysteme diskutiert, vor allem solchen der Alterssicherung.

Für sie wird hervorgehoben, daß u.a. aufgrund der demographischen Entwicklung insbesondere ihr Umfang auf den Prüfstand zu stellen sei und sie – mehr oder minder weitreichend – durch kapitalfundierte Sicherungssysteme (also solche mit vorheriger Vermögensakkumulation innerhalb des Systems) abgelöst werden sollten. In wirtschaftswissenschaftlichen Veröffentlichungen wird diese Gewichtsverschiebung geradezu als das primäre und wichtigste Reformvorhaben bezeichnet. Im folgenden Beitrag wird – entgegen dem herrschenden „Zeitgeist" – die Auffassung vertreten, daß es bei der Reformdiskussion im Bereich sozialer Sicherung insbesondere auch um Reformen innerhalb umlagefinanzierter Systeme geht und nicht etwa nahezu ausschließlich um den Übergang zu kapitalfundierten Systemen.

In dem Zusammenhang soll das Augenmerk auf unterschiedliche Bereiche, in denen Umlagefinanzierung eine Rolle spielt, gerichtet werden sowie auf unterschiedliche Konzeptionen für deren Gestaltung und die damit in Verbindung stehenden Aufgaben und Instrumente. Das Umlageverfahren fand und findet sich in vielen Bereichen, in denen Aufgaben sozialer Sicherung (mit) übernommen werden.

Dazu gehört die intra familiäre Sicherung, die vor Einführung staatlicher (und allgemein kollektiver) Einrichtungen eine deutlich größere Rolle spielte als heute. Intrafamiliäre Transfers zwischen den „Generationen" sind aber auch heute noch in vielfältiger Weise anzutreffen, wenngleich das empirische Wissen über ihr Ausmaß nach wie vor begrenzt ist. Intrafamiliäre Transfers können sich in Geld vollziehen, aber auch in der Zuwendung von Waren und Dienstleistungen bestehen.

Die Beziehungen sind dabei durchaus nicht „einseitig", sondern vielfach wechselseitig zwischen den Generationen und sind auch im Lebensablauf von unterschiedlichem Gewicht. Entgegen weitverbreiteter Vorstellung wird in empirischen Arbeiten, in denen der Versuch einer Aufhellung der quantitativen Zusammenhänge unternommen wird, insbesondere auch auf das erhebliche Maß an Transfers hingewiesen, das von den nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmenden Familienmitgliedern zu jüngeren Familienmitgliedern erfolgt.

Auf Umlagefinanzierung, die auch zwischen privaten Unternehmungen – z.B. im Versicherungsbereich – eine Rolle spielen kann, wird – wie auch auf die intrafamiliären Umverteilungssysteme – im folgenden jedoch nicht näher eingegangen. Umlagefinanzierung ist zudem vor allem anzutreffen in Kollektiveinrichtungen, insbesondere öffentlichen Haushalten. Hier ist zum einen hinzuweisen auf die Haushalte der Gebietskörperschaften (allgemeine öffentliche Haushalte).

Eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen sozialer Sicherung wird durch sie auf dem Umlagewege finanziert. Beispiele dafür sind Kindergeld, Sozialhilfe, öffentlicher Gesundheitsdienst. In Deutschland gehört auch das Sondersystem der Beamtenversorgung hierzu. Im Zentrum der öffentlichen Diskussion stehen allerdings umlagefinanzierte Einrichtungen mit einem separaten Budget, wie dies für die Sozialversicherungen typisch ist, so im Zusammenhang mit sozialer Sicherung im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene,3 bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall sowie – neuerdings in Deutschland – Pflegebedürftigkeit.