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Schutzumfang der abstrakten Farbmarke

Valerie Gundlach

 

Verlag GRIN Verlag , 2018

ISBN 9783668710856 , 45 Seiten

Format PDF

Kopierschutz frei

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Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: befriedigend, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Häusliche Examensarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Marken als Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen regieren seit jeher die Welt der Konsumgüter. Im Zeitalter der Globalisierung mit einer inzwischen unüberschaubaren Fülle beliebig austauschbarer Produkte bieten Kennzeichen Orientierung und Identifikation. Marken sind deshalb in der Kundenkommunikation eines modernen Marketings nicht mehr weg zu denken. Die Marke wird zum Träger der Produktdifferenzierung und des Kundenvertrauens in die Produktqualität eines Unternehmens. Marken im Sinne des Markenschutzes können praktisch alle Arten von Kennzeichen eines verkehrsfähigen Wirtschaftsguts sein; auch Farben zählen dazu. Der Zeichenträger Farbe ist ein wesentliches Element kommunikativer Gestaltung von Kundenbeziehungen, denn der Verwendung von Farben wird eine große Wirkungskraft für die menschliche Bildverarbeitung beigemessen. Die Wirkung von Farben kann so nachhaltig sein, dass sie bis in die medizinische Verhaltenstherapie reicht. Farben vermitteln im richtigen Kontext vielfältigste Assoziationen. So wird z.B. die Farbe Grün in unserer Kultur als besonders angenehm erlebt, während die stärkste Erregungswirkung von der Farbe Rot ausgeht. Angesichts dieser Wirkungsbreite von Farben ist es also nicht erstaunlich, dass sie auch als sog. abstrakte Farbmarken 'isolierter' oder 'konturloser' Farben zur Markenkommunikation eingesetzt werden. Zielsetzung dieser Arbeit ist die Analyse und Beschreibung des Schutzumfangs dieser abstrakten Farbmarken. Im nachfolgenden Kapitel wird zunächst der aktuelle Rechtsrahmen zum Schutz von Marken am Beispiel der abstrakten Farbmarke erläutert. Daran anschließend ist der Schutzgegenstand und seine Voraussetzungen genau zu bestimmen und die Schutzfähigkeit abstrakter Farben als Marken nach dem deutschen Markenrecht zu untersuchen. Hieraus leitet sich der Schutzumfang ab, der den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet. Ein Fazit zur Bedeutung abstrakter Farbmarken schließt die Untersuchung ab.