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Vom Stauhaken zum Container - Hafenarbeit im Wandel

Dirk Heinrichs, Birte Gräfing

 

Verlag Kellner-Verlag, 2009

ISBN 9783939928263 , 290 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz DRM

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Die Hafenarbeiterstreiks 1951 und 1955 (S. 91-92)

1955 fand ein zwei Wochen andauernder Streik der Bremer Hafenarbeiter statt, der von der Gewerkschaft, der SPD und der Öffentlichkeit als »wilder Streik« bezeichnet wurde. Initiiert wurde der Streik von der KPD, die zu dieser Zeit auch den Betriebsratsvorsitzenden des GHB stellte. Der Hafen als zentraler Umschlagsplatz für die amerikanische Armee in Deutschland – weniger in Bremen als vor allem in Bremerhaven – war aus diesem Grund ein für die KPD relevanter Betrieb. Darüber hinaus aber besaß die KPD traditionell Einfluss vor allem unter den unständigen Hafenarbeitern, aber auch, zumindest in den 1920er Jahren, bei den fest Beschäftigten. Allerdings zeigt sich in internen Berichten der Partei, die um das Jahr 1950 datieren, dass die Betriebsgruppe Hafen beim GHB als arbeitsunfähig eingestuft wurde, die Verantwortung wurde den beiden KPD-Betriebsräten von Hörsten und Raschen zugeschrieben. Bereits im Oktober 1951 gelang es der KPD trotzdem, einen »wilden« Streik zu organisieren. Dieser drei Tage andauernde Ausstand hatte eine große öffentliche Wirkung, vor allem aufgrund des massiven Eingreifens der Ordnungskräfte sowie der Vermittlungsversuche Bürgermeister Kaisens. Kaisen hatte zunächst die Streikenden im Hafen aufgesucht und versucht, sie zur Wiederaufnahme der Arbeit zu bewegen – dieser Versuch scheiterte. Daraufhin stimmte er dem Eingreifen der Polizei zu und wollte auch sichergestellt wissen, dass arbeitswillige Hafenarbeiter Zugang zu ihren Arbeitsplätzen hatten. Andererseits setzte er sich aber auch für Zugeständnisse an die Streikenden ein.

Auslöser des Streiks waren Lohnverhandlungen zwischen ÖTV und Arbeitgebern gewesen, die mit einem Schlichtungsangebot endeten, über das die ÖTV eine Urabstimmung durchführte. Die erforderliche Anzahl von 75 % der ablehnenden Stimmen wurde nicht erreicht, womit das Angebot als angenommen galt. Der Schiedsspruch legte eine Lohnerhöhung von neun Pfennigen pro Stunde fest. Am 22.10.1951 traten daraufhin die Arbeiter im Überseehafen in den Streik, dem sich bald die übrigen Hafenarbeiter anschlossen. Sie forderten neue Verhandlungen auf der Basis einer Stundenlohnerhöhung von 23 Pfennigen. Zugleich wurde auch im Hamburger Hafen gestreikt. Die ÖTV distanzierte sich sofort vom Streik, womit die gewerkschaftliche Unterstützung – auch finanzieller Art – für diesen Ausstand nicht gegeben war. Der Hafenbetriebsverein als Arbeitgeberverband schaltete einen Tag nach Beginn des Streiks eine Anzeige im Weser-Kurier, in der der Streik verurteilt und als Störung des Betriebsfriedens im Hafen bezeichnet wurde:

»Hafenarbeiter! Nachdem die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr Stuttgart und der sozialpolitische Ausschuß des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe Hamburg den Schiedsspruch vom 16. Okt. 1951 angenommen haben, haben am Montag, dem 22. Okt. 1951 unverantwortliche politische Elemente versucht, den Arbeitsfrieden des Hafens Bremen zu stören und die Arbeitsverteilung verhindert. Die Hafenarbeiter werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Arbeitsverteilung nach wie vor zu den bekannten Zeiten stattfindet und gewährleistet ist. Sie werden aufgefordert, sich wie gewöhnlich zur Arbeitsverteilung zu melden. Der Hafenbetriebsverein in Bremen e.V.«

Auch Bürgermeister Kaisen wandte sich über die Presse an die Hafenarbeiter:

»Hafenarbeiter! Obgleich die Lohnverhandlungen durch einen Schiedsspruch geregelt sind, der von seiten der Sozialpartner und durch die Urabstimmung der Hafenarbeiter angenommen ist, haben die Kommunisten zum Streik im Hafen aufgerufen. Dieser Streik ist ein Streik gegen die Gewerkschaften, es ist ein Streik gegen den Hafen, und es ist daher ein Streik gegen euch selbst. Er dient politischen Zwecken der KPD. Sie schützt Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Arbeiterschaft vor, um politische Ziele zu verbergen.