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Entwicklungsstörungen im Überblick

M. Noterdaeme, F. J. Freisleder (Hrsg.)

 

Verlag W. Zuckschwerdt Verlag, 2010

ISBN 9783886039715 , 181 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz DRM

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24,99 EUR


 

Der Mobile Dienst des Heckscher-Klinikums München (S. 106-107)

Ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung und psychischen Auffälligkeiten

Elke Wriedt, Michele Noterdaeme

Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung weisen ein erhöhtes Risiko für psychiatrische Erkrankungen auf [4]. Bedürfen sie aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Störungen einer psychiatrischen Behandlung, bedeutet dies in der Regel für alle Beteiligten eine besondere Anforderung. Die Betroffenen, insbesondere mit mittelgradiger und schwerer geistiger Behinderung oder einer zusätzlichen autistischen Störung, verstehen oft nicht, warum sie untersucht werden müssen. Sie können sich zudem in einer fremden Umgebung nur schwer orientieren, sodass eine Untersuchung in einer medizinischen Einrichtung beängstigend ist und damit eine große Belastung für sie bedeutet [1]. Die Patienten reagieren häufig unvorhersehbar, was zur Folge hat, dass unter diesen Umständen die psychischen Probleme und Verhaltensauffälligkeiten, die zur Vorstellung führen, nicht oder nur unzureichend beurteilt werden können oder eine psychiatrische Behandlung aus diesen Gründen zu spät veranlasst wird.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten, die nicht rechtzeitig erkannt oder behandelt werden, gefährden die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen und können dazu führen, dass eine den Fähigkeiten entsprechende pädagogische Förderung in den Schulen und Tagesstätten nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. Einzelförderung) möglich ist. Insbesondere bei externalisierenden oder fremdaggressiven Verhaltensweisen kann in Einzelfällen nur eine Teilbeschulung durchgeführt werden bzw. es droht der Schulausschluss. Andere Kinder in der Klasse oder Tagesstättengruppe werden massiv gestört oder sogar Opfer körperlicher Übergriffe. Lehrer und Betreuer geraten an die Grenze der psychischen und physischen Belastbarkeit. Und nicht zuletzt entscheidet das Ausmaß der Verhaltensauffälligkeiten darüber, ob ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft im familiären Umfeld betreut und versorgt werden kann, oder ob die Notwendigkeit einer stationären Unterbringung gegeben ist [3].

Um angesichts dieser Problematik eine rechtzeitige und ausreichende psychiatrische Versorgung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher zu gewährleisten, bietet das Heckscher-Klinikum seit 2005 eine aufsuchende, ambulante Behandlung in den Einrichtungen an.

Aufbau des aufsuchenden ambulanten Dienstes (Mobiler Dienst)

Die Einrichtungen

Der „Mobile Dienst“ wurde im Mai 2005 gestartet und betreut mittlerweile 17 Einrichtungen in Oberbayern. Das Angebot wird hauptsächlich von Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie von heilpädagogischen Tagesstätten und Heimen für geistig behinderte Kinder und Jugendliche in Anspruch genommen. Die meisten Einrichtungen verfügen zusätzlich auch über Frühförderstellen, Förderstätten, Werkstätten und Wohnheime für geistig behinderte Menschen. Die Versorgung von Wohnheimen durch den Mobilen Dienst spielt im Gegensatz zur Erwachsenenpsychiatrie eher eine untergeordnete Rolle, da die meisten Kinder und Jugendlichen noch zu Hause leben und durch ihre Familie versorgt werden.

Die kooperierenden Einrichtungen betreuen in der Regel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 3 bis 21 Jahren. Die Patienten weisen einen sehr unterschiedlichen Schweregrad an geistiger, sowie ein großes Spektrum an zusätzlichen Behinderungen (körperliche Behinderungen, somatische Erkrankungen wie z. B. Epilepsie oder Sinnesbeeinträchtigungen wie Blindheit oder Taubheit) auf.

Die Organisation und der Ablauf

Die ambulante Betreuung der jungen Menschen in Schulen und Tagesstätten erfordert ein besonders hohes Maß an Organisation und Koordination, da viele verschiedene Bezugspersonen und wechselnde Umgebungsbedingungen (z. B. häusliches Umfeld, Betreuer- und Gruppenwechsel zum neuen Schuljahr) berücksichtigt und integriert werden müssen.

Die Vorstellung der Kinder und Jugendlichen erfolgt in der Regel entweder auf Veranlassung der Einrichtung oder auf Wunsch der Eltern.