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Lutherische Identität in kirchlicher Verbindlichkeit - Erwägungen zum Weg lutherischer Kirchen in Europa nach der Millenniumswende - Oberurseler Hefte, Ergänzungsbände, Band 4

Werner Klän

 

Verlag Edition Ruprecht, 2007

ISBN 9783767570924 , 201 Seiten

Format PDF

Kopierschutz Wasserzeichen

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36,00 EUR


 

Die Aufgaben des Lutherischen Einigungswerks am Beginn des 21. Jahrhunderts (S. 126-127)

Ernst Koch

1 Herkunft und Weg


Das Lutherische Einigungswerk ist aus der 1868 gegründeten Allgemeinen Evangelisch- Lutherischen Konferenz erwachsen und gehört damit auch zu den Wurzeln des Lutherischen Weltbundes wie der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.1 Bereits seit 1901 trug die Allgemeine Evangelisch- Lutherische Konferenz zusätzlich zu ihrer bisherigen Bezeichnung den Namen „Lutherisches Einigungswerk“.

Dieser Name wurde 1927 zu ihrer Hauptbezeichnung, während ihre ursprüngliche Bezeichnung Zusatz zum neuen Namen wurde.2 So war dem Lutherischen Einigungswerk von Anfang an sowohl eine international- ökumenische Perspektive als auch ein ständiger Kontakt zu den im 19. Jahrhundert entstandenen lutherischen Freikirchen in Deutschland mitgegeben. Es verstand sich als „Einigungswerk des Luthertums der europäischen und auch der außereuropäischen Völker“.

Die lutherischen Freikirchen sorgten neben den lutherischen Landeskirchen Deutschlands wie beispielsweise der Bayerns durch ihre Mitarbeit dafür, dass die Einigung des konfessionellen Luthertums durch die Aktivitäten zur Einigung des deutschen Gesamtprotestantismus während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht überfremdet wurden. Dies führte mehrfach zu als Krise empfundenen Spannungen innerhalb des Einigungswerks.

Bereits die „Grundsatzbestimmungen“ vom 24. September 1902 enthielten die Zielbestimmung des Werkes, die – leicht sprachlich verändert und erweitert – bis zur Gegenwart in der Satzung des Einigungswerks enthalten ist: „Stärkung der evangelisch-lutherischen Gesamtkirche in allen ihren Gliedern, Ämtern und Werken, insonderheit die Vertretung und Wahrung der bekenntnismäßigen reinen Lehre des Evangeliums, die Förderung und Beschützung der gemeinsamen kirchlichen Interessen, die Pflege der brüderlichen Gemeinschaft und die Unterstützung aller kirchlichen Werke, insbesondere der Werke christlicher Liebestätigkeit.“

Im gleichen Zusammenhang wurde auch die Struktur der künftigen Arbeit des Werkes festgelegt. Siegfried Grundmann hat darauf hingewiesen, dass das Einigungswerk mit seiner Einladung an alle landeskirchlichen lutherischen Bischöfe und Kirchenpräsidenten zu einer gemeinsamen Sitzung am 11. Januar 1927 „zur Einigung des deutschen Luthertums den größten Beitrag geleistet“ hat, der überhaupt erbracht werden konnte.5 Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Arbeit des Lutherischen Einigungswerkes unter neuen Bedingungen weitergeführt.

Dies lag nahe, nachdem die Arbeit der Allgemeine Evangelisch-Lutherischen Konferenz schon längere Zeit und erst recht während des Krieges zum Erliegen gekommen war. Die Trennung Deutschlands in vier Besatzungszonen führte dazu, dass sich die Mitglieder der Engeren Konferenz als der Delegiertenvertretung der Gesamtkonferenz getrennt nach Besatzungszonen zu versammeln hatten. Erst die Gründung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), die mit dem Jahr 1949 ins Leben trat, machte einen organisatorischen Neubeginn möglich. An der Monatswende vom November zum Dezember 1949 fassten Bischofskonferenz und Kirchenleitung der VELKD den Beschluss, die nun als „Lutherisches Einigungswerk“ (LEW) bezeichnete Konferenz als Werk der Vereinigten Kirche anzuerkennen.