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KWK-Stromberechnung: Im Kontext des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Markus Neisius

 

Verlag Bachelor + Master Publishing, 2013

ISBN 9783863416591 , 70 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz frei

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14,99 EUR

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Textprobe: Kapitel 3.4, Kraft-Wärme-Kopplung: Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) §3, wird ausgeführt: 'Kraft-Wärme- Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme...'. Dabei handelt es sich klassischer Weise um Turbinenprozesse, in denen eine Dampfenergie zunächst in mechanische Rotationsenergie und letztlich dann, mithilfe eines Generators in elektrische Energie umgewandelt wird. Gleichermaßen sind seit jüngerer Zeit die Blockheizkraftwerke in den Focus gerückt, da diese, üblicher Weise mit einem Verbrennungsmotor als Antriebsaggregat ausgerüstet, mithilfe eines Generators die beiden Erzeugnisse elektrische und thermische Energie aus einem eingesetzten Primärenergieträger erzeugen. Hier lassen sich mittlerweile Brennstoffnutzungsgrade von über 90 Prozent realisieren. Zwingende Voraussetzung für die Erfüllung des 'Kraft-Wärme-Kopplungs-Kriteriums' ist die zeitgleiche Erzeugung der elektrischen wie auch thermischen Energie. Die Art und Weise der Nutzung der Energieformen hat für diese Eigenschaft zunächst keine Bedeutung. Sobald jedoch Anteile des 'Koppelproduktes' Wärme abgeführt werden, wird der analog erzeugte mechanische oder elektrische Energieanteil als 'ungekoppeltes' Energieprodukt bezeichnet. Im Rahmen der Betrachtung durch das EEG gilt dies ebenfalls, wenn die Wärme einer anderen als den benannten förderfähigen Nutzungen (siehe Anlage 3 zum EEG) zugeführt wird. 3.5 KWK-Strom: Allgemein ausgedrückt beschreibt die KWK-Strommenge die Strommenge, die zeitgleich zu einer erzeugten und gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers genutzten Wär memenge erzeugt wurde. Die KWK-Strommenge kann zudem noch in eine KWKBruttostrommenge, der von der Anlage insgesamt erzeugten KWK-Strommenge und in eine KWK-Nettostrommenge, der zur anlagenexternen Nutzung bereit gestellten KWK-Strommenge, unterschieden werden. Im Speziellen verweist das EEG auf den §3 Absatz 4 KWKG wonach 'KWK- Strom das rechnerische Produkt aus Nutzwärme und Stromkennzahl der Anlage ist'. Im Rahmen des FW 308 ist die KWK-Nettostromerzeugung der EEG-Begrifflichkeit 'KWK-Strom' zunächst gleichbedeutend, wobei das EEG sich letztlich dann auf die in das Netz eingespeiste KWK-Strommenge bezieht. Eventuelle Stromeigenverbräuche finden somit im Rahmen des EEG keine Berücksichtigung in der Vergütungsberechnung. Zusätzlich wird durch das FW 308 beschrieben, dass die KWKStromerzeugung im Zusammenhang mit der KWK-Nettowärmeerzeugung steht. Dies entspricht den Ausführungen des KWKG. Über die Verhältnisse ausgedrückt entspricht das Verhältnis von Nettowärme zu Bruttowärme dem Verhältnis von KWKStrom zu Bruttostrom (siehe auch Kapitel 6.3). Anm.: Im Gesetzestext des EEG wird mitunter der Terminus 'Strom' fachlich falsch dargestellt. Insbesondere im Kontext mit der Vergütungsbemessung wird häufig von 'eingespeistem Strom' oder 'eingespeister Strommenge' gesprochen. Der elektrische Strom bezeichnet jedoch die Stromstärke welche in Ampère (A) angegeben wird. Gemeint ist statt dessen die 'elektrische Arbeit' bzw. die 'elektrische Energie' die in Kilowattstunden (kWh) angegeben wird.