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Wirtschaftsmediation: Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes

Klaus-Olaf Zehle

 

Verlag Bachelor + Master Publishing, 2013

ISBN 9783863416768 , 86 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz frei

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Textprobe: Kapitel III, Aufgaben des Mediators: In den § 2 Abs. 2 und Abs. 3 MediationsG-E werden elementare Aufgaben des Mediators geregelt, die im Wesentlichen dem European Code of Conduct for Mediators entsprechen, der in Deutschland von allen relevanten Organisationen und Verbänden anerkannt ist. Insofern ist hier durch das Gesetz keine Einschränkung bezogen auf die Regulierung gegeben. 1. Grundprinzipien: Hier werden insbesondere die aus den Grundprinzipien der Mediation ableitbaren Aufgaben, wie Sicherstellung des Verfahrensverständnisses bei allen Beteiligten, Neutralität, Fairness im Vorgehen, in gesetzliche Regelungen überführt. Da das Gesetz wenige Regelungen zum Verfahren selbst hat, erlegt es dem Mediator die Aufgabe auf, genau zu informieren, die Grundsätze der Mediation zu erläutern sowie darzulegen, wie in diesem Verfahren der Ablauf erfolgt. 2. Vereinbarung zum Arbeitsbündnis: Vor der in § 2 Abs. 2 MediationsG-E beschriebenen Aufgabe des Mediators, sich des Verfahrensverständnisses zu vergewissern sowie sicherzustellen, dass die Parteien Grundsätze und den Ablauf verstanden haben, liegt noch eine weitere wesentliche Aufgabe des Mediators, die leider im Gesetz als solche nicht beschrieben ist und somit Interpretationsspielraum offen lässt. Die Formulierung im Gesetz lässt vermuten, dass es sich um Standards bei den Grundsätzen und dem Ablauf handelt. Gerade der Ablauf, aber auch die Auslegung der Grundsätze können in Mediationsverfahren bei Wirtschaftskonflikten individuell sehr verschieden sein und sollen auch, der Eigenverantwortlichkeit folgend, so zu Beginn und moderiert durch den Mediator zwischen den Parteien geregelt werden. Nach Abschn. 3.1 des European Code of Conduct for Mediators sind die Bedingungen des Verfahrens vor Beginn des Verfahrens in einer Mediationsvereinbarung festzulegen. Es wäre gut gewesen, zumindest auf diese Tatsache - möglichst als verpflichtende Aufgabe des Mediators - hinzuweisen; 'dies ist viel mehr als' sich zu vergewissern'...'. Das Fehlen der Verdeutlichung dieser Aufgabe kann ggf. zu zusätzlichen Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Mediator und Parteien führen, wenn hierzu erst grundsätzliche Diskussionen geführt werden müssen, insofern können hier die Transaktionskosten ggf. steigen. 3. Weitere Aufgaben: Ebenso schreibt das Gesetz gemäß § 2 Abs. 6 MediationsG-E dem Mediator die Aufgabe zu, darauf einzuwirken, dass Vereinbarungen in Kenntnis der Sachlage getroffen werden und die Konfliktparteien den Inhalt verstehen. Zu den wesentlichen Aufgaben des Mediators gehört es nach § 1 Abs. 2 MediationsG-E, dass er durch das Verfahren führt. Dazu gehört, neben dem verfahrensbezogen zielgerichteten Vorgehen, insbesondere auch, jederzeit die ausgewogene Kommunikation und eine verhandlungsgeeignete Umgebung sicherzustellen. Zu den Aufgaben des Mediators kann die Erstellung einer Abschlussdokumentation, die nach § 2 Abs. 6 Satz 3 MediationsG-E mit Zustimmung der Parteien angefertigt wird, gehören. Solange der Mediator sich dabei auf die reine Dokumentation, also gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG die Protokollierung einer Abschlussvereinbarung beschränkt, kann in keinem Fall ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegen. 4. Bewertung : Zusammenfassend ergibt sich für die Aufgaben des Mediators eine sehr positive Einschätzung, bezogen auf die Freiheiten, die das Gesetz in Bezug auf die Ausgestaltung der Aufgaben lässt. Die Transaktionskosten sind naturgemäß dazu gegenläufig höher.