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Praxisbuch Energiewirtschaft - Energieumwandlung, -transport und -beschaffung im liberalisierten Markt

Panos Konstantin

 

Verlag Springer Vieweg, 2013

ISBN 9783642372650 , 542 Seiten

3. Auflage

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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89,99 EUR


 

2. Beschaffung leitungsgebundener Energien (S. 45-46)

2.1 Inhalt, Zielsetzung und Schlussfolgerungen

Ziel dieses Kapitels ist es, einen Überblick über die Energiebeschaffungsmöglichkeiten von leitungsgebundenen Energien im liberalisierten Energiemarkt zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund werden die Grundsätze und Merkmale des liberalisierten Energiemarktes behandelt sowie die Funktionsweise der Energiebörse, deren Marktplätze und der dort gehandelten Produkte dargestellt. Ferner wird die Beschaffung von Energien sowohl an der Energiebörse als auch durch bilaterale OTC-Verträge beschrieben. Es werden auch die Strukturen der klassischen Energielieferungsverträge behandelt, um ein besseres Verständnis über die Prinzipien der Preisgestaltung unter Berücksichtigung der Kostenstrukturen von leitungsgebundenen Energien zu vermitteln.

2.2 Merkmale eines liberalisierten Energiemarktes

2.2.1 Historischer Überblick und Mindestanforderungen

Die EU-Binnenmarktrichtlinie Elektrizität 96/92/EG vom 19. Dez. 1996 hat die Liberalisierung der Märkte von leitungsgebundenen Energien in der Europäischen Union eingeleitet. Die Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist dies mit dem ersten Gesetz über die Elektrizitätsund Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) vom 24. April 1998 geschehen; der gesamte Strommarkt ist nach Inkrafttreten des EnWG für den Wettbewerb freigegeben worden. Das erste EnWG wurde zwischenzeitlich durch das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 ersetzt. Einige Eckpunkte wurden anschließend in der Fassung vom 28.07.2011, 16.01.2012 sowie 20.12.2012 geändert. Oberstes Ziel der Liberalisierung ist es, die Rahmenbedingungen für Wettbewerb und freien Handel bei leitungsgebundenen Energien zu schaffen. Hierzu sind folgende Mindestvoraussetzungen notwendig: Freie Wahl des Versorgers: Jeder Stromkunde soll die Möglichkeit haben, seinen Versorger frei zu wählen.

Entflechtung der Bereiche Erzeugung, Netz, Vertrieb/Handel (Unbundling). Im Monopolmarkt wird die Energieversorgung meistens von vertikal integrierten Versorgungsunternehmen (EVU) von der Erzeugung bis zum Endverbraucher beherrscht. Im liberalisierten Markt sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Unternehmensbereiche Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Vertrieb/Handel organisatorisch, buchhalterisch und möglichst auch eigentumsrechtlich voneinander zu trennen. Erst dadurch wird der Wettbewerb ermöglicht.

Diskriminierungsfreier Netzzugang. Der Netzbereich ist und bleibt auch im liberalisierten Markt ein natürliches Monopol. Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber sind aber verpflichtet, allen Netznutzern freien Zugang zu ihren Netzen unter gleichen Bedingungen wie für eigene Kunden zu gestatten. Die Netznutzungsentgelte (NNE) müssen fair, transparent und für alle Netznutzer gleich sein. Sie müssen außerdem in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. In Deutschland sind sie nach dem neuen EnWG vom 7. Juli 2005 auch genehmigungspflichtig.

Ein unabhängiges Regulierungsorgan (Regulator) soll die Rahmenbedingungen für das Funktionieren des Wettbewerbs festlegen und ist ermächtigt, gegen wettbewerbswidriges Verhalten und Verstöße von Marktteilnehmern, insbesondere im Netzbereich, vorzugehen. Auf dem deutschen Markt wurde zuerst versucht, diese Aufgabe den Marktteilnehmern selbst zu überlassen, indem sie freiwillige Vereinbarungen treffen. Dieser Sonderweg hat sich aber, insbesondere im Gasbereich, als wenig erfolgreich herausgestellt. Im Nachhinein wurde auf Druck der Europäischen Kommission mit der Novelle des EnWG vom 1. Juli 2005 eine Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur (BNetzA), ins Leben gerufen. Ein unabhängiger System-Operator soll einen reibungslosen Netzbetrieb gewährleisten. Er ist insbesondere für Spannungs- und Frequenzregelung und den Ausgleich von Fahrplanabweichungen zuständig. Diese Aufgabe wird auf dem deutschen Markt von den vier Übertragungsnetzbetreibern wahrgenommen.

2.2.2 Marktteilnehmer

Auf einem liberalisierten Strommarkt gibt es eine Vielzahl von Akteuren. Sie können in folgende Gruppen unterteilt werden. Kunden: „Leistungsgemessene Kunden“, vergleichbar mit den Sondervertragskunden im Monopolmarkt, sowie Großkunden, oft auch mit Eigenstromerzeugung. „Grundversorgungskunden“ sind nach dem neuen EnWG...