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Islamophober Populismus - Moschee- und Minarettbauverbote österreichischer Parlamentsparteien

Farid Hafez

 

Verlag VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV), 2010

ISBN 9783531924090 , 212 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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33,26 EUR


 

6 Der Diskurs zum Moschee- und Minarettbauverbot: Landtagssitzungen (S. 146-147)

Dieses Kapitel ist der empirischen Untersuchung der Landtagsdebatten – in Kärnten und Vorarlberg – gewidmet. Zum Schluss der Analyse jedes Landtages wird eine kurze Zwischenbilanz gemacht, indem allgemeine Charaktersitika des jeweiligen Diskurses zusammengefasst werden. Eine detailliertere Zusammenfassung hinsichtlich des Rückgriffs auf den islamophoben Populismus durch die einzelnen Parteien und eine Kategorisierung der Topoi zur Legitimierung des islamophoben Populismus gibt es im siebten und letzten Kapitel.

Wie bereits erwähnt liegt den Landtagsdebatten wie auch den NR-Debatten die Tribünenfunktion und in diesem Sinne die Funktion der politischen Kommunikation zugrunde (Aigner 2006: 970), konkret in der Sitzungsöffentlichkeit, Verfahrensöffentlichkeit und in der medialen Verfahrensöffentlichkeit (Schefbeck 2006: 161). Parlamentarische Debatten erfüllen darüber hinaus eine Symbolkraft der demokratischen Debatte und des Gesetzgebungsverfahrens (Kryzanowski/Wodak 2009: 72).

In der kritischen Diskursanalyse werden nach Reisigl acht politische Handlungsfelder des politischen Redekontextes unterschieden: (1) Das Gesetzgebungsverfahren, die (2) öffentliche, (3) innerparteiliche und (4) zwischenparteiliche Meinungs- Einstellungs- und Willensbildung, (5) die zwischenstaatliche bzw. internationale Beziehungsgestaltung, (6) die politische Werbung, (7) die politische Exekutive/Administration und schließlich der (8) Protest (Reisigl 2007, zit. nach: Distelberger/de Cillia/ Wodak 2009: 30).

Die vorliegenden Landtagsdebatten können in die Kategorien 1, 2, 4, 6, 7 und 8 eingeordnet werden. Sprechakte in jenen politischen Handlungsfeldern haben eine „persuasive“ Funktion, d.h. sie zielen darauf ab, andere vom eigenen Standpunkt zu überzeugen und über diese Überzeugungsarbeit zu politischer Macht zu gelangen. Im Mittelpunkt des Interesses für jede Partei steht es, die „Deutungsmacht“ zu erhalten (Distelberger/de Cillia/Wodak 2009: 30f.).

Die Mandatsverteilung im Kärntner Landtag ist wie anfangs erwähnt: 15 Mandate gehören dem regierenden BZÖ, 14 Mandate der SPÖ, vier Mandate der ÖVP, zwei Mandate den Grünen und ein einziges Mandat der FPÖ. Neuwahlen gab es in Kärnten erst am 01.05.2009, weshalb diese Gesetzesvorlage nicht direkt für den Wahlkampf dienen konnte. Das Einbringen des Gesetzesvorschlags ist in Anbetracht der Tatsache, dass die FPÖ am 06. 06. 2007 ein solches Gesetz auf Bundesebene in Form eines Entschließungsantrags eingebracht hatte, nachdem erstmals die SVP in der Schweiz am 01. 05. 2007 mit einem solchen Vorschlag kam, als Manöver zu lesen, um sich als Partei zu profilieren, die tatsächlich handelt, wie es bereits bei den Presseaussendungen gezeigt wurde.

Dieser Strategie, die auch für die NR-Wahl 2008 angewendet wurde, nämlich das erfolgreiche Kärntner Modell zu präsentieren (Petzner 2008: 67), dürfte diese Initiative geschuldet sein. Zwei Kärntner Landtagssitzungen – vom 04. 10. und vom 25. 10.2007 werden analysiert. Im Gegensatz zu Vorarlberg, wo das Gesetz trotz später beginnenden Diskurs bereits am 20. 06. 2008 Realität wurde, wurde in Kärnten das Moschee- und Minarettbauverbot erst am 18. 12. 2008 durch die Novellierung der Kärntner Bauordnung (K-BO) 1996 und das Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990 umgesetzt (Hafez/ Potz 2009: 151).