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Handbuch Seelsorge - Zusammengestellt vom 'Arbeitskreis Seelsorge' im BFP unter der Leitung von Dietmar Schwabe

Dietmar Schwabe

 

Verlag Forum Theologie & Gemeinde, 2019

ISBN 9783942001137 , 204 Seiten

Format ePUB

Kopierschutz Wasserzeichen

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8,99 EUR


 

 

Teil II: Seelsorge im Gemeindealltag

1 In der Gemeinde

1.1 Einbindung in die Gemeinde

Seelsorge ist Bestandteil des normalen Gemeindelebens und Teil des Auftrages Jesu an seine Gemeinde. „Habe acht auf dich selbst und auf die Lehre; beharre in diesen Dingen, denn wenn du dies tust, so wirst du sowohl dich selbst erretten als auch die, die dich hören.“ (1Tim 4,16).

Die Seelsorge fördert und ordnet in der lokalen Gemeinde Prozesse des Heilwerdens, Reifens und Wachsens als Person und in Erkenntnis und Jüngerschaft. Damit ist sie ein Kernstück des Gemeindelebens.

Seelsorge persönlich erleben und anderen damit dienen gehört für jeden Christen zu einem gesunden geistlichen Leben. „Wie jeder eine Gnadengabe empfangen hat, so dient damit einander als gute Verwalter der verschiedenartigen Gnade Gottes.“ (1Petr 4,10)

Die Verantwortung für die Notwendigkeit, die Inhalte, die Formen und die Ausrichtung der Seelsorge insgesamt liegt bei der Gemeindeleitung. Die Ausübung sollte gemeinsam begabungsgemäß von Leitern und Gemeindemitgliedern wahrgenommen werden.

Folgende Ebenen, die sich zum Teil überschneiden und ergänzen, können in der Gemeinde unterschieden werden.

a) Die seelsorgerliche Grundhaltung: Durch das Vorhandensein von Elementen wie z. B. Atmosphäre der Annahme, Ehrlichkeit, Offenheit, Herzlichkeit, Mitfühlen, Ermutigung, Trost, Lehre, Fürbitte, Anbetung usw. trägt das allgemeine Gemeindeleben dazu bei, dass Menschen sich wohl, angenommen und geliebt fühlen. Dadurch wird ein positiver „Nährboden“ gestaltet, der prophylaktische und therapeutische Auswirkungen auf alle Anwesenden hat und dadurch manche aufwändige Einzelfallarbeit überflüssig machen kann.

b) Die Hirten und Leiter: Leitende Personen (Pastoren, Älteste, Bereichsleiter) haben im Gemeindeleben einen besonderen Auftrag für die seelsorgerliche Versorgung der Gemeindeglieder. Sie können diese Verantwortung (beispielsweise für das seelsorgerliche Gespräch) auch an andere Personen übertragen (wenn z. B. der Pastor eine überwiegende Begabung als Lehrer und weniger als Seelsorger hat).

c) Berufene Seelsorger: Dies sind Menschen mit erkennbaren Fähigkeiten und einer offensichtlichen Berufung zum seelsorgerlichen Dienst. Sie sind qualifiziert durch eine besondere geistliche Lebenserfahrung und können sich deshalb auch mit Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auseinandersetzen.

d) „Spezialisten“: Dabei handelt es sich in der Regel um hauptberuflich in diesem Bereich tätige Personen inner- und außerhalb der Gemeinde (z. B. Ärzte, Berater, Therapeuten, Kliniken usw.).

1.2 Verantwortlichkeit und geistliche Abdeckung für die Seelsorge

Die geistliche Leiterschaft ist grundsätzlich zuständig für die Inhalte, die Rahmenbedingungen und die geistliche Ausrichtung der Seelsorge. Sie verantworten Lehre und Legitimation, Dienste und Ausbildungen. Sie wirken unterstützend, supervisorisch und geben Schutz.

Wir sind überzeugt, dass sich seelsorgerliches Handeln in der von Gott gesetzten Autorität der Leiter der lokalen Gemeinde am wirkungsvollsten, heilsamsten und kontinuierlichsten entfaltet. Ergänzt kann dies werden durch Dienste besonders qualifizierter oder berufener Menschen: zum Beispiel im Rahmen übergemeindlicher Zentren, in Form von Schulungen, Seminaren oder Konferenzen. Auch Literatur kann für Betroffene zur Hilfe werden.

Es gibt Menschen, deren Hilfsbedürftigkeit in der Intensität oder auch in der Erfordernis spezieller Kenntnisse die Möglichkeiten der lokalen Gemeinde übersteigt. In Abstimmung mit und unter Begleitung durch die Seelsorger der Gemeinde sollten dann übergemeindliche oder überregionale Angebote in Anspruch genommen werden.

Wegen des kaum überschaubaren Angebotes an Konferenzen und Büchern aller Schattierungen sollten die Verantwortlichen in der Gemeinde Leitlinien für den Umgang mit solchen Angeboten entwickeln.

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Seelsorger selbst einen Seelsorger benötigt. Deshalb ist es die Aufgabe von Pastoren und Ältesten, hier acht zu haben auf sich selbst und auf ihre Mitarbeiter. Ein solcher Erneuerungsprozess, der in der persönlichen Seelsorge stattfindet, ist unabdingbar, um langfristig befriedigend, stabil und gesund Gott dienen zu können.

1.3 Gemeindeexterne Seelsorge – wie gehen wir damit um?

Externe Beratungsstellen gewährleisten oft ein höheres Maß an Anonymität und Fachwissen. Sie machen es den Betroffenen leichter, auch über Probleme in oder mit ihrer Heimatgemeinde zu sprechen.

Eine Seelsorgebeziehung in einer externen Beratungsstelle darf aber nicht die Gemeinde und das Gemeindeleben ersetzen. Der Ratsuchende sollte nicht von der Gemeinde ferngehalten werden (Ausnahme: wenn die Gemeindesituation zum krankmachenden Problemfeld gehört). Verläuft eine Beratung positiv, werden die Auswirkungen auch im Gemeindeleben sicht- und spürbar werden.

Übergänge von Gemeindeseelsorge zu externer Seelsorge oder Beratung sollten in Absprache erfolgen. Die Beteiligten sollten formale Aspekte klären. Dazu gehören: bereits in Anspruch genommene Hilfen und bei wem und mit welchem Ergebnis; was wurde für die Zukunft empfohlen oder angeregt.

Konferenzen mit seelsorgerlichen Schwerpunkten können innerhalb eines Entwicklungsprozesses hilfreich sein. Sie können Dinge anstoßen und in Bewegung bringen, sie können für Einzelne auch Heilungserfahrungen beinhalten. Problematisch werden die dort gemachten Erfahrungen dann, wenn sie nicht in der Heimatgemeinde aufgefangen, unterstützt und weitergeführt werden.

Bücher mit seelsorgerlichen Inhalten können für manche Menschen eine Hilfe sein und Anregung geben. Sie ersetzten nicht zwischenmenschliche Beziehungen, die für einen Heilungsprozess entscheidend wichtig sind. Seelsorge dient stets dazu, dass der Mensch in seiner Berufung leben kann: heile Beziehungen zu sich, Gott und anderen Menschen.

1.4 Zwischen heilender Verkündigung und seelsorgerlichem Handeln

1.4.1 Im Gottesdienst

Seelsorge geschieht unter anderem durch geistgewirkte Verkündigung des Wortes Gottes in Gottesdiensten, Kleingruppen, Seminaren und Konferenzen. Verkündigung in jeder Form hat eine seelsorgerliche Wirkung.

Die Verkündigung im Gottesdienst …

• vermittelt Grundlagen des Glaubens;

• spricht die großen theologischen Linien an;

• gibt generell dem Menschen für sein Leben Ausrichtung und Perspektive.

Die Verkündigung kann alle seelsorgerischen Elemente beinhalten. Menschen können dadurch …

• zur Buße und Bekehrung geführt werden;

• auferbaut und gestärkt werden;

• geführt, geheilt, berufen, zugerüstet, ermahnt und korrigiert werden.

Die Verkündigung wird in ihrer seelsorgerlichen Funktion ergänzt durch Gespräche in kleinen Gruppen und Einzelgespräche. Im praktischen Wirken Jesu finden wir alle Elemente wieder.

1.4.2 In Gruppengesprächen

Ein Gruppengespräch meint den Austausch in Kleingruppen. Inhalte dieser Gespräche sind schwerpunktmäßig das verkündigte Wort Gottes und der Bezug zum persönlichen Lebensalltag.

Soweit Verkündigung stattfindet, ist sie konkret und persönlich,

• sie bricht allgemeine Lehre herunter in die Alltagssituation der Einzelnen;

• sie gibt konkrete, situations- und problembezogene Ausrichtung und Perspektive.

Seelsorge in diesem konkreten, persönlichen Verständnis geschieht

• in Sonntagsschule/Kindergottesdienst, Jungschar- und Royal-Rangerarbeit,

• in Teenie- und Jugendkreisen,

• in verschiedenen Zellgruppen und Hauskreisen,

• in Leitertreffen und Sitzungen.

1.4.3 Seelsorge im Einzelgepräch

» Phasen und Elemente

1. Beziehungsaufbau und -gestaltung zum Ratsuchenden

Das Seelsorgegespräch beginnt schon bevor das erste Wort gesprochen wird. Es beginnt mit der inneren Haltung, mit der der Seelsorger dem Ratsuchenden entgegentritt. Ein guter Seelsorger zeichnet sich aus durch eine Haltung der Wertschätzung, der Offenheit und Transparenz, der Klarheit und der Liebe. Vor dem Gespräch ist es wichtig, sich innerlich auf Gott und auf das kommende Gespräch hin auszurichten. Der Seelsorger selber muss als verlässlich, beständig und vertrauenswürdig erlebt werden. Verschwiegenheit des Seelsorgers ist unerlässlich. Frühzeitig sollte der zeitliche Rahmen für die Seelsorge geklärt werden: Ort, Dauer des Gespräches, Häufigkeit und Frequenz.

2. Bearbeitung der Problematik

Das Problem sollte durch Fragen und Gebet umfassend und anhand konkreter Beispiele herausgearbeitet werden. Das Erfassen der Problematik erfordert ausreichend Zeit und geduldiges und aufmerksames Zuhören. Vorschnelle Lösungen führen nicht zum Ziel.

Hierzu braucht es die Bereitschaft zum Hören! Jakobus ermahnt seine Leser: „Ein jeder Mensch sei schnell zum Hören, langsam zum Reden, langsam zum Zorn“ (Jak 1,19).

Das anfängliche schweigende Zuhören kann im Verlauf des Gesprächs übergehen ins aktive Zuhören. Darunter versteht man sachte, klärende Fragen, die den Ratsuchenden ermutigen, aus sich herauszugehen und sein Herz zu öffnen. (Pfeiffer, Samuel: Die Schwachen tragen. S. 170.)

Je schwerer das Leiden, desto geringer ist die Sprachfähigkeit des Menschen. Der Seelsorger muss hier sehr sensibel sein,...