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Vertragskommentar Wohnungseigentum

Henrich Fabis

 

Verlag RWS Verlag, 2014

ISBN 9783814554358 , 230 Seiten

3. Auflage

Format ePUB

Kopierschutz DRM

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72,00 EUR

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Muster 1:
Wohn- und Geschäftshaus mit ausführlicher Gemeinschaftsordnung

I.  Vertragstext


9  Ur.-Nr. … für 2014
Verhandelt zu Wuppertal am …
Vor
Notar in …
erschien:
Herr/Frau …,
hier handelnd in seiner Eigenschaft als einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der ABC Grundbesitz Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wuppertal,
diese handelnd als zur alleinigen Vertretung berechtigte persönlich haftende Gesellschafterin für die ABC Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal,
dem Notar persönlich bekannt/ausgewiesen durch …
Auf Befragen des Notars erklärte der/die Erschienene, dass weder der Notar noch eine mit ihm beruflich verbundene Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, tätig war oder ist.
Der/die Erschienene – handelnd wie angegeben – erklärte mit der Bitte um Beurkundung:
Ich gebe hiermit gemäß § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) folgende
Teilungserklärung
ab:
I. Grundstück
10  1. Die ABC Grundbesitz GmbH & Co. KG
– nachstehend „Grundstückseigentümer“ genannt – ist Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Wuppertal von Elberfeld Blatt 3408 eingetragenen Grundbesitzes
Flur 234, Flurstück 255,
Gebäude- und Freifläche,
Kaiserstraße 22–24,
groß 789 qm.
Im Grundbuch sind eingetragen:
in Abteilung II: …
in Abteilung III: …
Diesen Grundbuchinhalt hat der Notar durch Einsicht in das elektronisch geführte Grundbuch feststellen lassen. [→ Rz. 103]
11  2. Auf dem vorbezeichneten Grundbesitz befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus mit zwölf Wohnungen und einer Gewerbeeinheit nebst acht PKW-Stellplätzen sowie zwei Carports. [→ Rz. 104]
II. Teilung
12  Der Grundstückseigentümer teilt das Eigentum an dem vorbezeichneten Grundstück gemäß § 8 WEG in Miteigentumsanteile auf in der Weise, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an bestimmten Räumen verbunden ist. [→ Rz. 99 ff]
13  Im Einzelnen erfolgt die Aufteilung gemäß der dieser Niederschrift als Anlage II beigefügten Aufstellung in Verbindung mit dem von der Stadt Wuppertal unter dem Aktenzeichen „22.78/014“ genehmigten und dieser Niederschrift als Anlage IV beigefügten Aufteilungsplan nebst Lageplan, Schnitt- und Ansichtszeichnungen. [→ Rz. 105]
14  Sämtliche Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume sind in sich abgeschlossen im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG. Die entsprechende Bescheinigung der Stadt Wuppertal gemäß § 7 WEG ist dieser Urkunde als Anlage III beigefügt. [→ Rz. 106]
15  Die im Aufteilungsplan nicht mit Nummern gekennzeichneten Räume und Flächen bleiben gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer im Sinne des § 5 WEG.
[→ Rz. 112]
III. Name
15a  Die Eigentümergemeinschaft führt den Namen „Wohnungseigentümergemeinschaft Kaiserstraße 22–24“, Wuppertal. [→ Rz. 112a]
IV. Gemeinschaftsordnung
16  Der Inhalt des Wohnungs- und Teileigentums und die Rechte und Pflichten der Eigentümer werden durch den vorgenannten Aufteilungsplan und die Gemeinschaftsordnung geregelt, die als Anlage I zu dieser Urkunde genommen ist. [→ Rz. 119 ff]
V. Grundbucherklärungen
17  1. Der Grundstückseigentümer bewilligt und beantragt, in das Grundbuch einzutragen:
18  2. Die Aufteilung des in Abschnitt I bezeichneten Grundstücks in Miteigentumsanteile und deren Verbindung mit Sondereigentum gemäß Abschnitt II dieser Urkunde sowie die entsprechende Anlegung von Wohnungsgrundbüchern bzw. Teileigentumsgrundbüchern
– für jedes Wohnungseigentum bzw. Teileigentum gesondert –.
19  3. Die bezüglich des Verhältnisses der Eigentümer untereinander bestimmte Abweichung und Ergänzung zum WEG als Inhalt des Sondereigentums gemäß Abschnitt IV, Anlagen I, II dieser Urkunde. [→ Rz. 113]
VI. Vollmacht
20  Der Grundstückseigentümer bevollmächtigt hiermit unter Befreiung von jeglicher Haftung und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
– …, Bürovorsteherin,
– …, Notarfachangestellte,
– …, Notarfachangestellte,
21  alle in Wuppertal-Barmen – und zwar jede allein –, alle Erklärungen, auch abändernder oder ergänzender Art, abzugeben und Anträge zu stellen, die zum Vollzug dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich oder zweckmäßig sind. [→ Rz. 114]
VII. Kosten, Sonstiges
22  1. Die mit dieser Urkunde und ihrer Durchführung verbundenen Kosten trägt der Grundstückseigentümer. [→ Rz. 115]
23  2. Die als Anlage IV genommenen Pläne sollen nur für das Grundbuchamt mit ausgefertigt werden.
24  3. Soweit Bestimmungen dieser Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung unwirksam oder unvollständig sein sollten, werden die übrigen Bestimmungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung hiervon nicht berührt. Die Eigentümer sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst weitgehend entsprechen. [→ Rz. 116]
25  Diese Niederschrift und die geschriebenen Anlagen wurden dem Erschienenen vorgelesen, von ihm genehmigt und die Niederschrift von ihm und dem Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben; die als Anlage genommenen Zeichnungen und Pläne wurden zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt: … [→ Rz. 118]
Anlage I zur Urkunde des Notars
26  … in Wuppertal vom … 2014
– UR.-Nr. … für 2014 –
Notar
[→ Rz. 117]
Gemeinschaftsordnung
§ 1 Grundsatz
27  Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 10 bis 29 des WEG, soweit im Folgenden nicht etwas anderes geregelt ist. [→ Rz. 119 ff]
§ 2 Begriffsbestimmungen
28  1. Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
29  2. Teileigentum
Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumeinheiten des Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
30  3. Gemeinschaftliches Eigentum
Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Einrichtungen und Anlagen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören damit insbesondere alle konstruktiven Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Sondereigentümer dienenden Teile, Anlagen und Einrichtungen und das jeweils vorhandene Verwaltungsvermögen.
31  4. Sondereigentum
Gegenstand des Sondereigentums sind die in dieser Teilungserklärung bezeichneten Räume sowie diejenigen zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 WEG und Abschnitt III dieser Teilungserklärung zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. In Ergänzung zu § 5 WEG wird festgestellt, dass zum Sondereigentum gehören:
a) der Fußbodenbelag und der Deckenputz der im Sondereigentum stehenden Räume sowie der Belag von Balkonen und Terrassen, [→ Rz. 124]
b) die nicht tragenden Zwischenwände innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume, [→ Rz. 125]
c) der Wandputz und die Wandverkleidung sämtlicher zum Sondereigentum gehörenden Räume, auch soweit die putztragenden Wände nicht zum Sondereigentum gehören,
d) die Innentüren innerhalb des Sondereigentums, nicht jedoch die Wohnungsabschlusstüren der zum Sondereigentum gehörenden Räume,
e) sämtliche innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume befindlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände,
f) die Versorgungsleitungen für Wasser, Gas, Strom, Radio und Fernsehen etc. jeweils von der Abzweigung der Leitung in die einzelnen im Sondereigentum stehenden Räume an, ausgenommen...