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Energieausweis - Das große Kompendium - Grundlagen - Erstellung - Haftung

Andreas Weglage, Thomas Gramlich, Bernd Pauls, Stefan Pauls, R Schmelich, Iris Pawliczek, Andreas We

 

Verlag Vieweg+Teubner (GWV), 2008

ISBN 9783834894892 , 507 Seiten

2. Auflage

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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36,99 EUR


 

1 Der Energieausweis (S. 1-2)

1.1 Geschichtliche und rechtliche Entwicklung des Energieausweises

Um den Gebäudebestand beurteilen zu können, ist es unabdingbar sich der geschichtlichen Entwicklung der Bautechniken und der Entwicklung der Dämmung von Gebäuden zu widmen. Nur so kann ein geübter Blick für Bausubstanzen erarbeitet werden und damit die vorhandenen Sanierungen im Bestand richtig bewertet und eingeordnet werden. Das Thema Energieeffizienz von Gebäuden ist in der Baugeschichte ein eher neuer Aspekt. Der Schimmelbefall und damit die Gesundheitsgefährdung der Bewohner wird dagegen schon in der Bibel im 3. Buch Moses (14. Vers) mit „Aussatz der Häuser" beschrieben. In der hiesigen Bauforschung nahm das Thema erstmals 1920 breiteren Einzug.

Damaliger Standart waren ungedämmte Bauteile mit U-Werten über 1,0 W/(m²K), kombiniert mit undicht verbauten einscheibenverglasten Fenstern und Ofenheizung. „Das Wärmeleitungsvermögen der Baumaterialien, d. h. ihre Fähigkeit, Wärme von der einen Fläche durch die Wanddicke hindurch zur gegenüberliegenden Fläche zu leiten, soll bei Baumaterialien möglichst gering sein.", wird schon in dem 1902 erschienen Buch „Das gesunde Haus" festgestellt. Energetisch effiziente Gebäude sind also nicht nur positiv im Hinblick auf den Treibhauseffekt und die Umweltbelastung. Dichte, gut gedämmte Gebäude mit einer optimalen Haustechnik weisen auch entsprechend weniger wohnhygienische Probleme auf als Gebäude älterer Bautage.

Schimmelschäden, als Resultat ungenügender Dichtheit und mangelnder, mangelhafter oder fehlender Dämmung sind also nicht allein ein Problem neuerer Bauten, wie oft behauptet. Die ersten Bauordnungen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts (z. B. „Die allgemeine Bauordnung für die Landesteile Bayerns rechts des Rheins mit Ausnahme der Haupt- und Residenzstadt München" vom 30. Aug. 1877). Die damaligen „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" setzten sich hauptsächlich mit der Bemessung tragender Wände und Brandwände auseinander. Die theoretischen Grundlagen zur Bemessung des neuen Baustoffs „Eisenbeton" wurden entwickelt.

Die Bemessung von Ziegelaußenwänden wurde in Abhängigkeit von der Geschosszahl vorgegeben und waren in der Regel 1½ Steine dick oder dicker. Erst im 20. Jahrhundert wurden die Wände rationeller und dünner gebaut, so dass rechnerische Nachweise für den Schall- und Wärmeschutz schrittweise entwickelt wurden. Um 1920 entstand der Begriff „Mindestwärmeschutz". Die üblichen Mängel in den Bauweisen mit den bekannten Folgen wie geringe Behaglichkeit, Gefahr von Gesundheitsschäden durch Feuchte und Schimmel und in deren Folge Bauschäden sowie hoher Ener gieverbrauch wurden damit jedoch nicht wesentlich abgestellt.

Der Begriff „Mindestwärmeschutz" ist seit 1952 in der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau" festgeschrieben. Nachdem die erste normative Forderung nach Wärmedämmung hygienisch begründet wurde, rückte durch die Energiepreiskrise 1974 der Energieeinsparungseffekt in den Focus der Gesetzgebung. Auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes von 1976 wurden 1977 weitere Vorschriften erlassen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Beschränkung des Energieverbrauchs zu erreichen. Die DIN 4108 von 1952 behielt weiter ihre Gültigkeit, da in dem „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden" von 1976 (Wärmeschutzverordnung von 1977, WschVO 77) nur mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Werte) festgeschrieben waren. Erst 1981 wurde die DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau" überarbeitet, von 1996 bis 2001 folgten weiter Überarbeitungen und es wurden neu erarbeitete Teile hinzugenommen. Dabei ist für den Energieausweis-Ersteller wichtig zu wissen, dass rund 80% aller Wohngebäude in Deutschland vor 1979 erstellt wurden, auf Grundlage der beschriebenen Erkenntnisse, Technikstände und Vorschriften.