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Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts - Falllösungstechniken (Modul 1)

Thorsten S. Richter

 

Verlag Verlag Franz Vahlen, 2016

ISBN 9783800650569 , 137 Seiten

Format PDF, ePUB, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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4,99 EUR

Für Firmen: Nutzung über Internet freigegeben

Derzeit können über den Shop maximal 500 Exemplare bestellt werden. Benötigen Sie mehr Exemplare, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


 

1 Modul 1


Falllösungstechniken


„Der Unfall auf der Landstraße“ – Ausgangsfallstudie


  1. Kapitel Begriff des Rechts
  2. Kapitel Wirtschaftsprivatrecht – Das ist das Wesen des Wirtschaftsprivatrecht
  3. Kapitel Falllösungstechniken
  4. Kapitel Schritt 1: Erarbeitung des Sachverhalts (Sachverhalts-Management)
  5. Kapitel Schritt 2: Suche nach Rechtsbegriffen und deren Bedeutung (Begriffs- Management)
  6. Kapitel Schritt 3. Suche nach Rechtsvorschriften (Vorschriften-Management)
  7. Kapitel Schritt 4: Suche nach Beteiligten (Beteiligten-Management)
  8. Kapitel Schritt 5: Suche nach Zeit- und Kostenfaktoren (Zeit- und Kosten-Management)
  9. Kapitel Schritt 6: Niederschrift einer Lösungsskizze (Schema-Management)
  10. Kapitel Schritt 7: Formulierungen in Gutachten, Urteilen, Verträgen und sonstigen Formularen (Ergebnis-Management)

3 Fall 1 „Der Unfall auf der Landstraße“ – Ausgangsfallstudie


Der 15-jährige Fahrradfahrer Fritz (F) schneidet auf einer unübersichtlichen Landstraße die Kurve. Der entgegenkommende LKW-Fahrer Albert (A) der Spedition A-GmbH, der ebenfalls nicht allzu weit rechts fährt, wird zu einem Ausweichmanöver gezwungen und erleidet an seinem gerade neu gekauften LKW insgesamt 4.000 € Sachschaden einschließlich entgangenen Gewinns, da der LKW für 1 Woche nicht im Frachtgeschäft eingesetzt werden konnte. F unterschreibt spontan auf dem vom Angestellten A am Unfallort ausgehändigten Unfallbericht eine Erklärung er „erkenne die Schuld an“ und „seine Versicherung werde den Schaden sofort ausgleichen“. Als Zahlungsfrist vereinbart man „2 Wochen“. Später nimmt die Polizei den Unfallhergang auf. Nach Einholung von Rechtsrat weigert sich F in der Folgezeit, der A-GmbH den gesamten Schaden zu bezahlen.

Fragen:

Was sagt das Recht zu diesem Fall?

Kann die A-GmbH von F 4.000 Euro Schadensersatz wegen des Unfalls verlangen?

Bevor in den Fall eingestiegen wird, ist noch darauf hinzuweisen, dass die nachfolgend gegebenen Hinweise zu Links ins Internet führen und im Laufe der Zeit dort „veralten“ können, so dass folgende Tipps gegeben werden sollen:

Hinweis zu den Links

  • Alle in den Quellen verwendeten Links finden sich auch aktualisiert und zum einfachen Anklicken unter www.vahlen.de/workboox.
  • Wenn Sie diese Links nicht direkt in ihrer Quelle anklicken können, öffnen Sie separat auf einem Gerät mit Internetanschluss folgende webpage: www. vahlen.de/workboox.
  • Der Autor würde sich sehr freuen, wenn Sie ihm nicht funktionierende Links melden würden:

richtert@wiwi.htw-dresden.de

4Jetzt geht es los mit den ersten Arbeitsaufgaben zur Lösung der Ausgangsfallstudie:

Hinweise und Links zur Ausgangsfallstudie

Lesen Sie die Sachverhalte und analysieren Sie die wesentlichen Entscheidungsgründe bei OLG Düsseldorf, 16.06.2008, I – 1 U 246/07, zu finden u. a. über dejure.org und auf folgenden Seiten der Justizdatenbank Nordrhein-Westfalen justiz.nrw.de

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2008/I_1_U_246_07urteil20080616.html

Finden Sie die Unterschiede zu dem etwas anderen Sachverhalt des OLG Saarbrücken, 01.03.2011, 4 U 370/10, NJW 2011, 1820 auf der Rechtsprechungsdatenbank Saarland unter rechtsprechung.saarland.de im Vergleich zum Urteil aus Düsseldorf

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=16.06.2008&Aktenzeichen=1%20U%20246/07

Videos Sehen Sie sich mal Videos zu den Keywords „Unfall auf der Landstraße“ oder Keywords „Unfall mit Fahrrad“ z. B. spiegel.de an, um sich nähere Umstände vorzustellen

http://www.spiegel.de/video/ueberwachungsvideo-radfahrerueberlebt-verkehrsunfall-video-1523390.html

https://www.youtube.com/watch?v=bzE-IMaegzQ

5 1. Kapitel – Begriff des Rechts


In der Fallstudie wird zunächst gefragt, was das „Recht“ zu diesem Fall sagt. Bevor darauf geantwortet werden kann, sollte herausgearbeitet werden, was überhaupt „Recht“ ist. Danach geht es um das Wirtschaftsprivatrecht, dessen Besonderheiten dargestellt werden sollen.

1.1 Übung zum Begriff „Recht“


1

„Recht“, „Gerechtigkeit“

Die folgende Übung sollten Sie in ca. 15 Minuten erledigen und die Ergebnisse auf der zum Modul gehörenden Internetseite dann nachlesen.

Hinweis 1: Suchen Sie nach Begriffserklärungen zum Stichwort „Recht“, in dem sie Begriffe wie „Recht“, „Gerechtigkeit“ etc. im Stichwortverzeichnis eines Rechtslehrbuchs Ihrer Wahl oder in eine Suchmaschine im Internet nachschlagen bzw. eingeben.

Hinweis 2: Achten Sie auf die Glaubwürdigkeit, Richtigkeit bzw. Aktualität Ihrer Quelle! Fehler und Ungenauigkeiten können überall passieren! In der Regel gilt, dass gesicherte Rechts-Aussagen am ehesten in Publikationen der Gerichte, Ministerien, Anwälte und Hochschul-Angehörigen zu finden sind.

Hinweis 3: Suchen Sie Rechtsaussagen in Sekundärquellen, z. B. von Beratungsfirmen, gewerblichen Unternehmen und benutzergenerierten Datenbanken (Wikis). Aber Achtung: Diese sollten immer durch einen Blick in Gesetze und/oder in Urteile verifiziert (abgesichert) werden, double-check!

Das Internet bringt über Suchmaschinen wie z. B. Google bei den sehr allgemeinen Keywords „Recht“ und „Gerechtigkeit“ die Ergebnisse, die Sie auf der zum Buch gehörenden Internetseite einsehen können.

vgl. die Inhalte auf www.vahlen.de/workboox

Sicher haben Sie bei Ihrer kurzen Suche festgestellt, dass es eine allgemeingültige, gesetzliche Definition des Begriffs „Recht“ nicht gibt. Vielmehr spielen mehrere Gesichtspunkte eine Rolle. Hier eine kurze Definition!

Definition des Begriffs „Recht“

Recht allgemein kann man objektiv gesehen als ein Regelungssystem definieren,

  • das für die Rechtssubjekte einer Gemeinschaft und deren Rechtsobjekte gilt,
  • 6von rechtsetzenden Organen in Form von Vorschriftensammlungen erlassen,
  • im Streitfalle von rechtsprechenden Organen zur Ableitung subjektiver Rechtspositionen (sog. Ansprüche) ausgelegt
  • und in der Praxis von ausführenden Organen der Rechtspflege (z. B. Gerichtsvollzieher) durchgesetzt wird.

1.2 Überblick – Sechs Bestandteile des Rechts in Begriffspaaren


Diese sechs wichtigen Wortpaare werden immer wieder im Zusammenhang mit der Definition des Rechts erläutert: 1. objektives und subjektives Recht, 2. geschriebenes und ungeschriebenes Recht, 3. öffentliches und privates Recht, 4. materielles und formelles Recht, 5. nachgiebiges und zwingendes Recht, 6. Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

Ausgehend von diesen einzelnen Begriffspaaren der obigen Grunddefinition, kann man nun Wirkungsweisen des Rechts auf konkrete Fälle herausfinden, indem man die in der Definition angesprochenen Unterbegriffe weiter analysiert (d. h. hier im Rahmen des Workbooks, in dem man nachfolgende fünf Begriffspaare von Stichworten als „Keywords“ in Quellen nachschlägt bzw. eingibt).

1.2.1 Begriffspaar 1: objektives und subjektives Recht


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