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Vom Studentenberg zum Schuldenberg? - Perspektiven der Hochschul- und Studienfinanzierung

Andrea Adams, Andreas Keller

 

Verlag wbv Media, 2008

ISBN 9783763944934 , 233 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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29,90 EUR

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Die Diskussion um die Reform der Ausbildungsförderung in den Neunzigerjahren – eine Bilanz (S. 119-120)

Sabine Kiel
Im Zusammenhang mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren in vielen Bundesländern sowie der 22. BAföG-Novelle wird wieder häufiger über andere Konzepte der staatlichen Studienfinanzierung als Ergänzung oder Ersatz des BAföG diskutiert. Vor allem die Pläne der CDU, allen voran ihrer Bundesbildungsministerin Annette Schavan, möchten die bisherige staatliche BAföG-Studienförderung in einen Mix aus BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Gebühren sowie einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung umwandeln. Hingegen hält der Koalitionspartner SPD am bisherigen BAföG fest und bemüht sich um eine Anpassung der Freibeträge und Förderhöhe, die nun zum Oktober 2008 erstmals seit 2001 vorgenommen werden soll.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass das BAföG seit der Einführung 1971 eine tragende und unersetzliche Säule der Studienfinanzierung ist und dazu beigetragen hat, dass der Anteil von jungen Menschen, die ein Studium aufnehmen, sich seitdem nahezu verdreifachte (1970 = 11 Prozent, 2006 = 36 Prozent bezogen auf den Altersjahrgang). Anfänglich wurde beinah jeder zweite Studierende in (West-)Deutschland gefördert, seit der letzten Reform 2001 erhalten ca. 18 Prozent der Studierenden BAföG. Nach der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) geben drei Viertel der Geförderten (79 Prozent) an, ohne das BAföG nicht studieren zu können (Isserstedt u.a. 2007, S. 245 ff.). Dies gilt vor allem für Studierende aus bildungsfernen und einkommensschwachen Familien, die ohne eine verlässliche, staatliche Studienfinanzierung kaum die Möglichkeit hätten, ein Studium aufzunehmen.

Anstatt das BAföG strukturell zu verbessern, haben unzählige BAföG-Novellen (bislang 22) die staatliche Ausbildungsfinanzierung hinsichtlich des ursprünglichen Zieles, mehr Studierende und mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen, fast kaputt gemacht, da sie meist den studentischen Berechtigten- und Gefördertenkreis einschränkten. Dies gilt auch für die rot-grünen Verbesserungen 2001 beim BAföG (Kiel 2005).

1 Diskussion über Studienfinanzierungsmodelle
In den 1990er-Jahren fanden intensive Diskussionen über eine grundsätzliche Strukturreform der Ausbildungsfinanzierung (BAföG) statt. Auslöser dieser Diskussion war im Juli 1995 der Vorschlag des damaligen „Zukunftsministers" Rüttgers, die eine Verzinsung der BAföG-Rückzahlungsbeträge (BAföG-Zinsmodell) ab Oktober 1996 vorsah. Doch die Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen am 13. Juni 1996 die Einrichtung einer Bund-Länder-AG, die ein grundlegend neues Modell der Studienfinanzierung erarbeiten sollte. Hierfür sollten alle bisherigen Modelle in die Diskussion eingebracht und analysiert werden.

Die bereits zu Beginn begründeten Zweifel, dass Bund und Länder angesichts der dünnen Decke inhaltlicher Gemeinsamkeiten kaum zu einer grundsätzlichen Strukturreform des BAföG fähig waren bzw. sein wollten, wurden schnell deutlich. So nahm die Bund-Länder-AG ihre Arbeit mit erheblicher Verspätung auf, verstrickte sich in Scheinaktivitäten und Aktionismus, stritt um Protokolle, die nicht erstellt wurden, und versteckte sich vor der interessierten Öffentlichkeit. Bei der Prüfung verschiedener Reformmodelle wurde parteipolitisch voreingenommen und vorurteilsbesetzt verfahren, eine gleichermaßen sachliche Prüfung aller diskutablen Modelle fand nicht statt.

Insgesamt, vor allem aber wegen des weitgehenden Ausschlusses der hochschulpolitischen Öffentlichkeit, war dieser sog. Reformprozess ein Trauerspiel und endete am 24. Oktober 1997, als klar wurde, dass sich die Ministerpräsidenten nicht über die von Niedersachsen vorgelegte Beschlussempfehlung für ein fortgeschriebenes Drei-Körbe-Modell verständigten.