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Private Berufsunfähigkeitsversicherung - Nach der Rechtsprechung

Thomas Richter

 

Verlag Verlag Versicherungswirtschaft, 2017

ISBN 9783862984350 , 455 Seiten

Format PDF

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Private Berufsunfähigkeitsversicherung.

1

Vorwort

8

Inhaltsverzeichnis

12

A Grundlegungen zur Versicherungsart

26

A.I Die rechtlichen Grundlagen der privaten BUV

26

A.II Das Recht der privaten Berufsunfähigkeits versicherung als Rechtsprechungsrecht

32

A.III Berufliche Funktionsfähigkeit, Funktionsbeeinträchtigung, Funktionsunfähigkeit – zentraleBegriffe in der Berufsunfähigkeitsversicherung

33

A.IV Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Funktionen- bzw. Fähigkeitsversicherung

34

A.V Die Beurteilungstrias aus Recht, Medizin und Berufskunde

35

A.VI Das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als in sich stimmiges Gesamtsystem

36

A.VII Die Notwendigkeit für den Juristen, die Disziplinen Medizin und Berufskunde in seine Sachbearbeitung verständig einzubeziehen, unter gleichzeitiger Wahrung seiner fachlichen Beurteilungsgrenzen

36

A.VIII Das „Alles-oder-nichts-Prinzip“ in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

39

A.IX Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als auf besondere Dauer angelegtes Versicherungsverhältnis, welches den Erwerbstätigen durch dessen Erwerbsleben begleitet

40

A.X Die wesentlichsten Strukturmerkmale des Versicherungsfalls Berufsunfähigkeit

41

A.XI Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) und die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BV)

42

A.XII Rechtssystematische Einordnung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

44

A.XIII Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Personenversicherung

45

A.XIV Die Leistungsarten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

45

A.XV Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Summenversicherung, nicht Schadensversicherung

46

A.XVI Berufsunfähigkeitsversicherung keine Arbeitsplatzversicherung

48

A.XVII Sinn und Zweck der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit

48

A.XVIII Auslegung von BB-BUV

49

A.XIX Vereinbarung besonderer Vertragsinhalte

51

A.XIX.1 Berufsklauseln

51

A.XIX.2 Risikoausschlüsse durch Individualvereinbarung

53

A.XX Private Berufsunfähigkeitsversicherung und gesetzliche Erwerbsminderungsrente

55

A.XXI Der Anwalt des VN/Versicherten in der privaten Berufs unfähigkeitsversicherung

58

A.XXII Äußere Bezüge der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

60

A.XXIII Erstprüfung und Nachprüfung

61

A.XXIV Verjährung von Leistungsansprüchen des VN ausder privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

62

B Grundlegungen zum LeistungsfallBerufsunfähigkeit

64

B.I Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung – eigenständiger juristischer Begriff gegenüber ähnlichen Begriffen aus anderen Leistungsbereichen

64

B.II Berufliche Leistungsfähigkeit als Gegenstand der Berufsunfähigkeitsversicherung

66

B.III Einschränkung oder Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit als Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung

67

B.IV Tätigkeitsrelevante/r und dauerhafte/r Funktionsbeeinträchtigung oder Funktionsverlust als unverzichtbare Grundvoraussetzung für einen bedingungsgemäßen Fähigkeitsrückgang

67

B.V Fähigkeitsverlust zum Beruf oder Fähigkeitsverlust durch den Beruf

69

B.VI Erkrankung als solche keine ausreichende Anknüpfungstatsache für bedingungsgemäßen Fähigkeitsrückgang

72

B.VII Krankheitsdiagnose als solche keine ausreichende Anknüpfungstatsache für bedingungsgemäßen Fähigkeitsrückgang

73

B.VIII Beweiswert der vom Versicherten tatsächlich noch ausgeübten Tätigkeit

73

B.IX Berufsunfähigkeit als gedehnter Versicherungsfall

74

B.X Zeitpunkt, in Bezug auf den das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit zu prüfen ist

76

C Teilweiser oder gänzlicher Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit des Versicherten

78

C.I Funktionelle Anforderungen aus dem Hauptberuf des VN/Versicherten

78

C.II Funktionsbeeinträchtigung beim Versicherten

78

C.III Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung/en auf die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten in Bezug auf „seinen Beruf“ im Sinne der Tätigkeitsaufgaben an seinem konkreten Arbeitsplatz (Hauptberuf)

79

D Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit oder Herabsinken der beruflichen Leistungsfähigkeit unter eine versicherungsvertraglich definierte Leistungsgrenze

84

D.I Grundlegung

84

D.II Einzelne Maßgaben zur Bemessung des Fähigkeitsrückgangs im Einzelfall

88

D.II.1 Maßgabe der zeitlichen Einschränkung

88

D.II.2 Maßgabe der prägenden Merkmale des Hauptberufs

91

D.II.3 Maßgabe beeinträchtigungsbedingter Ausweitungder Arbeitszeit

98

D.II.4 Maßgabe der Unzumutbarkeit einer weiteren Ausübung des Hauptberufs

98

D.II.5 Maßgabe des Einkommensrückgangs

101

D.III Bei einer vereinbarten Leistungsgrenze von 50 % Berufsunfähigkeit keine 100 % Berufsunfähigkeit erforderlich

102

E Kompensierende, der Fähigkeitsminderung entgegenwirkende Ausgleichsmittel

104

E.I Grundlegung

104

E.II Sächliche Ausgleichsmittel

105

E.III Personale Ausgleichsmittel

108

E.IV Einfache, zumutbare Entlastungsmöglichkeiten in der individuellen Tätigkeitsgestaltung

109

E.V Inanspruchnahme einfacher, ungefährlicher, Erfolgversprechender Therapiemöglichkeiten

111

E.VI Behinderungsgerecht eingerichteter Arbeitsplatz

114

F Eintrittszeitpunkt von Berufsunfähigkeit

118

F.I Grundlegung

118

F.II Eintrittszeitpunkt voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit

120

F.III Eintrittszeitpunkt bei voraussichtlich sechsmonatiger Berufsunfähigkeit

124

F.IV Eintrittszeitpunkt bei Berufsunfähigkeit mit unwiderruflich vermuteter Dauerhaftigkeit (prognosefrei als dauerhaft unwiderlegbar vermutete Berufsunfähigkeit)

124

F.V Eintrittszeitpunkt bei späterer, zusätzlich weiterer, beruflich relevanter Verwirklichung versicherter Risiken

124

G Das Dauermoment(„ voraussichtlich auf Dauer“)

126

G.I Der Leistungsfall voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit

126

G.II Der Leistungsfall unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit

130

G.II.1 Grundlegung

130

G.II.2 Voraussetzungen im Einzelnen des Versicherungsfalls unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit

136

G.II.3 Beweisgrundsätze zum Versicherungsfall unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit

138

G.II.4 Die Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit

141

G.III Modifikationen des Dauerhaftigkeits-Merkmals in neueren Bedingungswerken (Sechs-Monate-Prognose)

141

H Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit(„sein Beruf“ und Nichtverweisbarkeit) im versicherten Zeitraum

144

H.I Grundlegung

144

H.II Abgrenzungsfragen zur vorvertraglichen Berufsunfähigkeit

145

H.II.1 Vorvertragliche Berufsunfähigkeit (in die materielle Versicherungsdauer „mitgebrachte“ Berufsunfähigkeit)

145

H.II.2 Krankheitsdisposition zeitlich vor materiellem Versicherungsbeginn

149

H.II.3 Eintritt des Leistungsfalls Berufsunfähigkeit vor vorzeitiger Beendigung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch Vertragskündigung des VN

150

H.II.4 Eintritt des Leistungsfalls Berufsunfähigkeit nach vorzeitiger Beendigung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch Vertragskündigung des VN

150

I „Beruf“

152

I.I Begriff „Beruf“

152

I.I.1 Grundlegung

152

I.I.2 Sonderfragen zum Berufsbegriff in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

155

I.II „Sein Beruf“ des VN/Versicherten im Leistungsfall („Hauptberuf“)

164

I.II.1 Grundlegung

164

I.II.2 Auswahl unter mehreren vom Versichertennacheinander ausgeübten Berufen

166

I.III Beurteilungsmaßgebliche Ausgestaltung„ seines Berufs“ des Versicherten

172

I.III.1 Darlegungsanforderungen an den Anspruchsteller

172

I.III.2 Ausnahmsweise, nach Sachlage des konkreten Falls Entbehrlichkeit der Darlegung der konkreten Tätigkeitsausgestaltung „seines Berufs“ des Versicherten bis in die letzten Verästelungen

179

I.III.3 Zuletzt in noch gesunden Tagen (Beruf, „wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“)

180

I.IV Vorberufliche Berufsunfähigkeit (in den Beruf„ mitgebrachte“ Berufsunfähigkeit)

183

I.V Hinreichende Verstetigung der beruflichen Leistung

184

I.VI Erforderlichenfalls Beweisaufnahme über die konkrete Tätigkeitsausgestaltung „seines Berufs“ des Versicherten zuletzt in noch gesunden Tagen

185

I.VII Aus dem Berufsleben ausgeschieden

188

J Die versicherten Ursachen für den Eintritt von bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

190

J.II Die einzelnen Ursachen von bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

191

J.II.1 Krankheit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

191

J.II.2 Körperverletzung

196

J.II.3 Kräfteverfall über den altersentsprechenden Zustand hinaus

196

J.III Verursachung („infolge“)

196

J.I Grundlegung

190

K Berufsunfähigkeit im Hauptberuf („ seinem Beruf“) des VN/Versicherten als der vom VN/Versicherten konkret verrichteten Tätigkeitsausgestaltung zuletzt in noch gesunden Tagen

198

K.I Grundlegung

198

K.II Hauptberufsaufgabe keine Voraussetzung des Versicherungsfalls Berufsunfähigkeit

198

K.III Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Fähigkeit des VN/Versicherten zur Ausübung „seines Berufs“ – Darlegungsanforderungen an den VN/Versicherten

199

K.IV Überobligationsmäßige Fortsetzungder bisherigen Berufstätigkeit

201

K.IV.1 Grundlegung

201

K.IV.2 Selbstüberforderung und Raubbau-Arbeit

203

K.IV.3 Überobligationsmäßige Betriebsumorganisation bei anerkannter Berufsunfähigkeit

209

K.IV.4 Gesundheitsverbesserung durch Operation, die der Versicherer dem VN nicht zumutbar abverlangen könnte

210

K.IV.5 Inanspruchnahme der Hilfe und des Wohlwollens Dritter

211

K.IV.6 Nachträgliche Erlangung neuer beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten durch den VN/Versicherten

213

K.V Bei Selbstständigen zusätzlich Ausschluss von Möglichkeiten einer Umorganisation

216

K.V.1 Grundlegung

216

K.V.2 Selbstständiger

219

K.V.3 Möglichkeit der Umorganisation (namentlich bei Umorganisation von Kleinbetrieben)

220

K.V.4 Zumutbarkeit der Umorganisation (namentlich bei Umorganisation von Kleinbetrieben

222

K.V.6 Leistungsgrenze bei der Umorganisation

229

K.V.7 Umorganisation und Einkommensgesichtspunkt

230

K.V.8 Darlegungs- und Beweisbelastung im Prüfungsgesichtspunkt Umorganisation

231

K.V.9 Umorganisation bei Angestellten

239

L Die Verweisungsprüfung

244

L.I Die Verweisungsmöglichkeit als dispositive, eigens zu vereinbarende Entlastungsmöglichkeit des Versicherers

244

L.II Die Verweisungsarten „konkrete Verweisung“ und „ abstrakte Verweisung“

246

L.III Die Unterscheidung zwischen „objektiven“ und„ subjektiven“ Verweisungsvoraussetzungen

247

L.IV Andere Tätigkeit (Vergleichsberuf) – Abgrenzung zur konkreten Tätigkeitsausgestaltung des VN zuletzt in noch gesunden Tagen

247

L.V Die bisherige Tätigkeit zuletzt in noch gesunden Tagen des Versicherten als Ausgangspunkt und Maßstab für die Bewertung der anderen Tätigkeit

248

L.VI Der Zeitpunkt, in Bezug auf den die Verweisungsvoraussetzungen zu prüfen sind

250

L.VII Die Tätigkeitsausgestaltung des Hauptberufs („ seines Berufs“) des Versicherten zuletzt in noch gesunden Tagen als Vergleichs- und Bewertungsmaßstab in der Verweisungsfrage

251

L.VIII Erfordernis der konkreten Beschreibung der bisherigen Tätigkeit und der anderen Tätigkeit

253

L.VIII.1 Grundlegung

253

L.VIII.2 Erfordernis der konkreten Beschreibung der bisherigen Tätigkeit

253

L.VIII.3 Erfordernis der konkreten Beschreibung der anderen Tätigkeit

254

L.IX Fehlen oder Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit des VN/Versicherten, in dem Vergleichsberuf in einem die Leistungsgrenze übersteigenden Maße tätig zu sein

256

L.X Maßgeblicher Zeitpunkt, zu welchem der Versicherte seine körperliche/geistige/seelische Fähigkeit, oberhalb der vereinbarten Leistungsgrenze eine Vergleichstätigkeit auszuüben, aus versicherter Ursache eingebüßt haben muss

257

L.XI Tatsächliches Tätigkeitsein des VN/Versichertenin einer die objektiven oder/und subjektiven Verweisungsvoraussetzungen nicht erfüllenden anderen Tätigkeit

259

L.XII Die objektiven Über- und Unterforderungsverbote

259

L.XII.1 Überforderungsverbot in gesundheitlicher und kräftemäßiger Hinsicht

259

L.XII.2 Überforderungsverbot in beruflicher Hinsicht

261

L.XII.3 Unterforderungsverbot in beruflicher Hinsicht

269

L.XIII Das subjektive Verweisungserfordernis einer Wahrung der „bisherigen Lebensstellung“

270

L.XIII.1 Grundlegung

270

L.XIII.2 Vergleichskriterium Einkommensvergleich

275

L.XIII.3 Vergleichskriterium Qualitative Tätigkeitsanforderungen

287

L.XIII.4 Vergleichskriterium soziale Wertschätzung der Tätigkeit

290

L.XIII.5 Aussichten und Chancen im Hauptberuf und in der anderen Tätigkeit als Vergleichskriterium

294

L.XIV Unbeachtlichkeit der Arbeitsmarktfrage (nicht berücksichtigungsfähig) einerseits und Beachtlichkeit der Fragen existenten und individuell zugänglichen Arbeitsmarkts („gibt“, berücksichtigungsfähig)andererseits in der Prüfung abstrakter Verweisbarkeit

296

L.XIV.1 Unbeachtlichkeit der Arbeitsmarktfrage in der Prüfung abstrakter Verweisbarkeit („abstrakte Auffassung“ anstatt„konkreter Auffassung“)

296

L.XIV.2 Beachtlichkeit des Fehlens eines Arbeitsmarkts (nicht existenter Arbeitsmarkt) für den VN/Versicherten sowie des generellen Verschlossenseins des Arbeitsmarkts für den VN/Versicherten, jeweils unabhängig von der jeweils aktuellen Arbeitsmarktlage („gibt“).

302

L.XV Räumliche Verweisungsgrenzen für die abstrakte Verweisung

307

L.XVI Keine Umschulungsobliegenheit des VN/Versicherten; Berücksichtigung neuer beruflicher Fähigkeiten, bei entsprechender versicherungsvertraglicher Regelung,in der Nachprüfung

310

L.XVII Keine Obliegenheit des Versicherten zu risikobehafteten medizinischen Operationen

319

L.XVIII Abstrakte Verweisbarkeit vormals Selbstständiger auf selbstständige oder abhängige Tätigkeit

319

L.XIX Keine abstrakte Verweisbarkeit noch Selbstständiger auf abhängige Beschäftigung

321

L.XX Grundsätzlich keine abstrakte Verweisbarkeit abhängig Beschäftigter auf selbstständige Tätigkeit

321

L.XXI Keine Anspruchsschädlichkeit der Ausübung einer nicht verweisungsgeeigneten anderen Tätigkeit durch den VN/Versicherten

322

L.XXII Endgültiger Verlust von Verweisungsmöglichkeiten, die dem Versicherer schon bei Abgabe seines Leistungsanerkenntnisses zu Gebote gestanden hatten, ohne dass sie der Versicherer gegen das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit eingewandt hatte

322

L.XXIII Maßgeblicher Bezugszeitpunkt der Verweisungsprüfung

323

L.XXIV Einzelfälle zur Verweisung

324

M Die Darlegung und der Beweis vonbedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

326

M.I Das Dreistufensystem der Beweisführung vonbedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

326

M.II Die wesentlichsten Grundzüge der Verteilung von Darlegungs- und Beweisbelastung zwischen Versicherer und VN

330

M.III Grundsatz des rechtlichen Gehörs

336

M.IV Abfolge verschiedener Beweiserhebungen

337

M.V Die wesentlichsten Erkenntnisquellen und Beweismittel – außergerichtlich und gerichtlich – in der Prüfung auf Berufsunfähigkeit

338

M.V.1 Eigenangaben des VN

338

M.V.2 Zeugen

340

M.V.3 Sachverständige

341

M.V.3.2.1 Vorgabe des gesamten außermedizinischen Sachverhalts an den medizinischen Sachverständigen als von diesem unverrückbaren Tatbestand

345

M.V.3.2.2 Vertrautmachen des medizinischen Sachverständigen mit den für seine Feststellungen und Beurteilungen erheblichen juristischen Begriffen

350

M.V.3.2.3 Grundsätze zur gerichtlichen Leitung der sachverständigen Beweisaufnahme sowie zur richterlichen Würdigung von Gutachten

351

M.V.3.2.4 Das notwendige und zugleich ausreichende Beweismaß aus medizinischer Hinsicht

354

M.V.3.2.5 Der medizinische Teil von Berufsunfähigkeit

355

M.VI Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastungin der Verweisungsfrage

360

M.VI.1 Grundlegung

360

M.VI.2 Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastung bei der abstrakten Verweisung

363

M.VI.3 Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastungbei der konkreten Verweisung

366

M.VII Die Verpflichtung des Gerichts, in entscheidungserheblicher Hinsicht einem Beweisangebot nachzugehen

368

N Der Leistungsantrag des VN

370

O Erklärung des Versicherers über die Leistungspflicht (§§ 173, 175 VVG)

372

O.I Wirkungen der Erklärung des Versicherers zu seiner Leistungspflicht für Versicherer und Anspruchsteller

372

O.II Leistungsanerkenntnis des Versicherers

373

O.III Bindungswirkungen des Leistungsanerkenntnisses des Versicherers auf den Tatbestand

375

O.IV Anerkenntnisfiktion, wenn der Versicherer ein nach Sachlage gebotenes Leistungsanerkenntnis nicht erklärt hat

377

O.V Verzug des Versicherers mit dem Leistungsanerkenntnis und Verzugsfolgen

378

O.VI Leistungsablehnung durch den Versicherer

380

P Besondere Versicherer- Entscheidungsformen: Zeitlich begrenztes Anerkenntnis des Versicherers; Kulanz des Versicherers; Besondere Vereinbarungen zwischen Versicherer und VN

382

P.I Grundlegungen

382

P.II Spezielle Fragestellungen

398

P.II.1 Zeitlich begrenztes Anerkenntnis des Versicherers

398

P.II.2 Individuelle/Besondere Vereinbarungen in der Situation unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit

402

P.II.3 Kulanz des Versicherers

404

Q Nachprüfung (§§ 174, 175 VVG)

408

Q.I Grundlegung – Der Bestandsschutz zugunsten des VN/Versicherten aus dem durch den Versicherer erklärten Leistungsanerkenntnis (Bindungswirkung des Leistungsanerkenntnisses des Versicherers)

408

Q.II Nachprüfung einzig auf Gesichtspunkte, für die sich der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen die Nachprüfung vorbehalten hat

414

Q.III Einschränkungen des Versicherers in dessen Nachprüfungsrecht aus § 31 VVG

414

Q.IV In der Rechtsprechung des BGH entwickelte formale Wirksamkeitsanforderungen an die Erklärung der Leistungseinstellung durch den Versicherer

415

Q.V Änderungsmitteilung in einem während des Rechtsstreits um den Fortbestand der Leistungspflicht übermittelten Schriftsatz

421

Q.VI Nachprüfung und Leistungsgrenze

423

Q.VII Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastung in der Nachprüfung – Grundsätzliches

424

Q.VIII Aus zwischenzeitlich verbessertem Gesundheitszustand nicht notwendig Schluss auf entsprechend wieder verbesserte berufliche Leistungsfähigkeit zulässig, namentlich wenn die Verbesserung Folge der durch das Anerkenntnis ermöglichten Tätigkeitsbeendigung oder -reduzierung ist

426

Q.IX Keine über das ursprüngliche Anerkenntnis hinausgehenden Rechte des VN durch Nachprüfungsentscheidung des Versicherers im Sinne von Leistungsfortsetzung

427

Q.X Verlust von Verweisungsmöglichkeiten für die Nachprüfung, die dem Versicherer zur Zeit des Leistungsanerkenntnisses bereits zu Gebote gestanden hatten, ohne von ihm genutzt worden zu sein

427

Q.XI Nachträglich

428

Q.XI.1 Nachträglich bei Erstnachprüfung: Im Vergleich zur Sachlage bei Leistungsanerkenntnisentscheidung als Ergebnis der Erstprüfung

428

Q.XI.2 Nachträglich bei Folgenachprüfung: Im Vergleich zur Sachlage bei Leistungsfortgewährungsentscheidung als Ergebnis der zeitlich zuletzt vorausgegangenen Nachprüfung

429

Q.XII Im Nachprüfungszeitpunkt vollständig verwirklichte Änderung in den tatsächlichen Gegebenheiten

432

Q.XIII Nachträglich eingetretene Besserung im Gesundheitszustand und dadurch in der beruflichen Leistungsfähigkeit

433

Q.XIV Nachträglich neu erworbene berufliche Fähigkeiten

434

Q.XV Versicherter, der als berufsunfähig anerkannter Auszubildender seine Ausbildung erfolgreich absolviert hat und in seinem Ausbildungsberuf arbeitet

439

Q.XVI Bei einem selbstständigen Versicherten: Wiedererlangung betrieblicher Tätigkeit oberhalb der Leistungsgrenze als Folge eigener finanzieller Investitionen und Risikoübernahmen durch den Versicherten, an denen der Versicherer nicht beteiligt ist

440

Q.XVII Wiedererlangung von beruflicher Leistungsfähigkeit durch erfolgreiche medizinische Behandlungen, an denen der Versicherer finanziell nicht beteiligt war und die er dem Versicherten nach ihrer Art und Schwere sowie nach den mit ihnen verbundenen Risiken dem VN nicht hätte zumuten können

441

Q.XVIII Unbeachtlichkeit der Lage auf dem Arbeitsmarkt und demgegenüber Beachtlichkeit eines für den VN/Versicherten nicht existenten oder generell nicht zugänglichen Arbeitsmarktes („gibt“) auch in der Nachprüfung

442

Q.XIX Leistungseinstellung nur für die Zukunft wirksam möglich

443

Q.XX Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit für einen zurückliegenden Zeitraum in Verbindung mit der gleichzeitigen Leistungsablehnung für die Zukunft

444

Q.XXI Bei gerichtlicher Feststellung während desselben Deckungsprozesses sowohl von Berufsunfähigkeit (auf Klage des VN) als auch – auf betreffende Einwendung durch den Versicherer – von Wegfall dieser Berufsunfähigkeit kann das Gericht in ein und demselben Urteil sowohl über Beginn als auch über Ende der Leistungspflicht des Versicherers wegen Berufsunfähigkeit entscheiden

445

Anhang

446

Abkürzungsverzeichnis

474

Literaturverzeichnis

476

Stichwortverzeichnis

478