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Private Berufsunfähigkeitsversicherung - Nach der Rechtsprechung
Thomas Richter
Verlag Verlag Versicherungswirtschaft, 2017
ISBN 9783862984350 , 455 Seiten
Format PDF
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Private Berufsunfähigkeitsversicherung.
1
Vorwort
8
Inhaltsverzeichnis
12
A Grundlegungen zur Versicherungsart
26
A.I Die rechtlichen Grundlagen der privaten BUV
26
A.II Das Recht der privaten Berufsunfähigkeits versicherung als Rechtsprechungsrecht
32
A.III Berufliche Funktionsfähigkeit, Funktionsbeeinträchtigung, Funktionsunfähigkeit – zentraleBegriffe in der Berufsunfähigkeitsversicherung
33
A.IV Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Funktionen- bzw. Fähigkeitsversicherung
34
A.V Die Beurteilungstrias aus Recht, Medizin und Berufskunde
35
A.VI Das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als in sich stimmiges Gesamtsystem
36
A.VII Die Notwendigkeit für den Juristen, die Disziplinen Medizin und Berufskunde in seine Sachbearbeitung verständig einzubeziehen, unter gleichzeitiger Wahrung seiner fachlichen Beurteilungsgrenzen
36
A.VIII Das „Alles-oder-nichts-Prinzip“ in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
39
A.IX Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als auf besondere Dauer angelegtes Versicherungsverhältnis, welches den Erwerbstätigen durch dessen Erwerbsleben begleitet
40
A.X Die wesentlichsten Strukturmerkmale des Versicherungsfalls Berufsunfähigkeit
41
A.XI Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) und die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BV)
42
A.XII Rechtssystematische Einordnung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
44
A.XIII Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Personenversicherung
45
A.XIV Die Leistungsarten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
45
A.XV Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Summenversicherung, nicht Schadensversicherung
46
A.XVI Berufsunfähigkeitsversicherung keine Arbeitsplatzversicherung
48
A.XVII Sinn und Zweck der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
48
A.XVIII Auslegung von BB-BUV
49
A.XIX Vereinbarung besonderer Vertragsinhalte
51
A.XIX.1 Berufsklauseln
51
A.XIX.2 Risikoausschlüsse durch Individualvereinbarung
53
A.XX Private Berufsunfähigkeitsversicherung und gesetzliche Erwerbsminderungsrente
55
A.XXI Der Anwalt des VN/Versicherten in der privaten Berufs unfähigkeitsversicherung
58
A.XXII Äußere Bezüge der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
60
A.XXIII Erstprüfung und Nachprüfung
61
A.XXIV Verjährung von Leistungsansprüchen des VN ausder privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
62
B Grundlegungen zum LeistungsfallBerufsunfähigkeit
64
B.I Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung – eigenständiger juristischer Begriff gegenüber ähnlichen Begriffen aus anderen Leistungsbereichen
64
B.II Berufliche Leistungsfähigkeit als Gegenstand der Berufsunfähigkeitsversicherung
66
B.III Einschränkung oder Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit als Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung
67
B.IV Tätigkeitsrelevante/r und dauerhafte/r Funktionsbeeinträchtigung oder Funktionsverlust als unverzichtbare Grundvoraussetzung für einen bedingungsgemäßen Fähigkeitsrückgang
67
B.V Fähigkeitsverlust zum Beruf oder Fähigkeitsverlust durch den Beruf
69
B.VI Erkrankung als solche keine ausreichende Anknüpfungstatsache für bedingungsgemäßen Fähigkeitsrückgang
72
B.VII Krankheitsdiagnose als solche keine ausreichende Anknüpfungstatsache für bedingungsgemäßen Fähigkeitsrückgang
73
B.VIII Beweiswert der vom Versicherten tatsächlich noch ausgeübten Tätigkeit
73
B.IX Berufsunfähigkeit als gedehnter Versicherungsfall
74
B.X Zeitpunkt, in Bezug auf den das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit zu prüfen ist
76
C Teilweiser oder gänzlicher Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit des Versicherten
78
C.I Funktionelle Anforderungen aus dem Hauptberuf des VN/Versicherten
78
C.II Funktionsbeeinträchtigung beim Versicherten
78
C.III Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung/en auf die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten in Bezug auf „seinen Beruf“ im Sinne der Tätigkeitsaufgaben an seinem konkreten Arbeitsplatz (Hauptberuf)
79
D Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit oder Herabsinken der beruflichen Leistungsfähigkeit unter eine versicherungsvertraglich definierte Leistungsgrenze
84
D.I Grundlegung
84
D.II Einzelne Maßgaben zur Bemessung des Fähigkeitsrückgangs im Einzelfall
88
D.II.1 Maßgabe der zeitlichen Einschränkung
88
D.II.2 Maßgabe der prägenden Merkmale des Hauptberufs
91
D.II.3 Maßgabe beeinträchtigungsbedingter Ausweitungder Arbeitszeit
98
D.II.4 Maßgabe der Unzumutbarkeit einer weiteren Ausübung des Hauptberufs
98
D.II.5 Maßgabe des Einkommensrückgangs
101
D.III Bei einer vereinbarten Leistungsgrenze von 50 % Berufsunfähigkeit keine 100 % Berufsunfähigkeit erforderlich
102
E Kompensierende, der Fähigkeitsminderung entgegenwirkende Ausgleichsmittel
104
E.I Grundlegung
104
E.II Sächliche Ausgleichsmittel
105
E.III Personale Ausgleichsmittel
108
E.IV Einfache, zumutbare Entlastungsmöglichkeiten in der individuellen Tätigkeitsgestaltung
109
E.V Inanspruchnahme einfacher, ungefährlicher, Erfolgversprechender Therapiemöglichkeiten
111
E.VI Behinderungsgerecht eingerichteter Arbeitsplatz
114
F Eintrittszeitpunkt von Berufsunfähigkeit
118
F.I Grundlegung
118
F.II Eintrittszeitpunkt voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit
120
F.III Eintrittszeitpunkt bei voraussichtlich sechsmonatiger Berufsunfähigkeit
124
F.IV Eintrittszeitpunkt bei Berufsunfähigkeit mit unwiderruflich vermuteter Dauerhaftigkeit (prognosefrei als dauerhaft unwiderlegbar vermutete Berufsunfähigkeit)
124
F.V Eintrittszeitpunkt bei späterer, zusätzlich weiterer, beruflich relevanter Verwirklichung versicherter Risiken
124
G Das Dauermoment(„ voraussichtlich auf Dauer“)
126
G.I Der Leistungsfall voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit
126
G.II Der Leistungsfall unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit
130
G.II.1 Grundlegung
130
G.II.2 Voraussetzungen im Einzelnen des Versicherungsfalls unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit
136
G.II.3 Beweisgrundsätze zum Versicherungsfall unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit
138
G.II.4 Die Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit
141
G.III Modifikationen des Dauerhaftigkeits-Merkmals in neueren Bedingungswerken (Sechs-Monate-Prognose)
141
H Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit(„sein Beruf“ und Nichtverweisbarkeit) im versicherten Zeitraum
144
H.I Grundlegung
144
H.II Abgrenzungsfragen zur vorvertraglichen Berufsunfähigkeit
145
H.II.1 Vorvertragliche Berufsunfähigkeit (in die materielle Versicherungsdauer „mitgebrachte“ Berufsunfähigkeit)
145
H.II.2 Krankheitsdisposition zeitlich vor materiellem Versicherungsbeginn
149
H.II.3 Eintritt des Leistungsfalls Berufsunfähigkeit vor vorzeitiger Beendigung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch Vertragskündigung des VN
150
H.II.4 Eintritt des Leistungsfalls Berufsunfähigkeit nach vorzeitiger Beendigung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch Vertragskündigung des VN
150
I „Beruf“
152
I.I Begriff „Beruf“
152
I.I.1 Grundlegung
152
I.I.2 Sonderfragen zum Berufsbegriff in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
155
I.II „Sein Beruf“ des VN/Versicherten im Leistungsfall („Hauptberuf“)
164
I.II.1 Grundlegung
164
I.II.2 Auswahl unter mehreren vom Versichertennacheinander ausgeübten Berufen
166
I.III Beurteilungsmaßgebliche Ausgestaltung„ seines Berufs“ des Versicherten
172
I.III.1 Darlegungsanforderungen an den Anspruchsteller
172
I.III.2 Ausnahmsweise, nach Sachlage des konkreten Falls Entbehrlichkeit der Darlegung der konkreten Tätigkeitsausgestaltung „seines Berufs“ des Versicherten bis in die letzten Verästelungen
179
I.III.3 Zuletzt in noch gesunden Tagen (Beruf, „wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“)
180
I.IV Vorberufliche Berufsunfähigkeit (in den Beruf„ mitgebrachte“ Berufsunfähigkeit)
183
I.V Hinreichende Verstetigung der beruflichen Leistung
184
I.VI Erforderlichenfalls Beweisaufnahme über die konkrete Tätigkeitsausgestaltung „seines Berufs“ des Versicherten zuletzt in noch gesunden Tagen
185
I.VII Aus dem Berufsleben ausgeschieden
188
J Die versicherten Ursachen für den Eintritt von bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit
190
J.II Die einzelnen Ursachen von bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit
191
J.II.1 Krankheit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
191
J.II.2 Körperverletzung
196
J.II.3 Kräfteverfall über den altersentsprechenden Zustand hinaus
196
J.III Verursachung („infolge“)
196
J.I Grundlegung
190
K Berufsunfähigkeit im Hauptberuf („ seinem Beruf“) des VN/Versicherten als der vom VN/Versicherten konkret verrichteten Tätigkeitsausgestaltung zuletzt in noch gesunden Tagen
198
K.I Grundlegung
198
K.II Hauptberufsaufgabe keine Voraussetzung des Versicherungsfalls Berufsunfähigkeit
198
K.III Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Fähigkeit des VN/Versicherten zur Ausübung „seines Berufs“ – Darlegungsanforderungen an den VN/Versicherten
199
K.IV Überobligationsmäßige Fortsetzungder bisherigen Berufstätigkeit
201
K.IV.1 Grundlegung
201
K.IV.2 Selbstüberforderung und Raubbau-Arbeit
203
K.IV.3 Überobligationsmäßige Betriebsumorganisation bei anerkannter Berufsunfähigkeit
209
K.IV.4 Gesundheitsverbesserung durch Operation, die der Versicherer dem VN nicht zumutbar abverlangen könnte
210
K.IV.5 Inanspruchnahme der Hilfe und des Wohlwollens Dritter
211
K.IV.6 Nachträgliche Erlangung neuer beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten durch den VN/Versicherten
213
K.V Bei Selbstständigen zusätzlich Ausschluss von Möglichkeiten einer Umorganisation
216
K.V.1 Grundlegung
216
K.V.2 Selbstständiger
219
K.V.3 Möglichkeit der Umorganisation (namentlich bei Umorganisation von Kleinbetrieben)
220
K.V.4 Zumutbarkeit der Umorganisation (namentlich bei Umorganisation von Kleinbetrieben
222
K.V.6 Leistungsgrenze bei der Umorganisation
229
K.V.7 Umorganisation und Einkommensgesichtspunkt
230
K.V.8 Darlegungs- und Beweisbelastung im Prüfungsgesichtspunkt Umorganisation
231
K.V.9 Umorganisation bei Angestellten
239
L Die Verweisungsprüfung
244
L.I Die Verweisungsmöglichkeit als dispositive, eigens zu vereinbarende Entlastungsmöglichkeit des Versicherers
244
L.II Die Verweisungsarten „konkrete Verweisung“ und „ abstrakte Verweisung“
246
L.III Die Unterscheidung zwischen „objektiven“ und„ subjektiven“ Verweisungsvoraussetzungen
247
L.IV Andere Tätigkeit (Vergleichsberuf) – Abgrenzung zur konkreten Tätigkeitsausgestaltung des VN zuletzt in noch gesunden Tagen
247
L.V Die bisherige Tätigkeit zuletzt in noch gesunden Tagen des Versicherten als Ausgangspunkt und Maßstab für die Bewertung der anderen Tätigkeit
248
L.VI Der Zeitpunkt, in Bezug auf den die Verweisungsvoraussetzungen zu prüfen sind
250
L.VII Die Tätigkeitsausgestaltung des Hauptberufs („ seines Berufs“) des Versicherten zuletzt in noch gesunden Tagen als Vergleichs- und Bewertungsmaßstab in der Verweisungsfrage
251
L.VIII Erfordernis der konkreten Beschreibung der bisherigen Tätigkeit und der anderen Tätigkeit
253
L.VIII.1 Grundlegung
253
L.VIII.2 Erfordernis der konkreten Beschreibung der bisherigen Tätigkeit
253
L.VIII.3 Erfordernis der konkreten Beschreibung der anderen Tätigkeit
254
L.IX Fehlen oder Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit des VN/Versicherten, in dem Vergleichsberuf in einem die Leistungsgrenze übersteigenden Maße tätig zu sein
256
L.X Maßgeblicher Zeitpunkt, zu welchem der Versicherte seine körperliche/geistige/seelische Fähigkeit, oberhalb der vereinbarten Leistungsgrenze eine Vergleichstätigkeit auszuüben, aus versicherter Ursache eingebüßt haben muss
257
L.XI Tatsächliches Tätigkeitsein des VN/Versichertenin einer die objektiven oder/und subjektiven Verweisungsvoraussetzungen nicht erfüllenden anderen Tätigkeit
259
L.XII Die objektiven Über- und Unterforderungsverbote
259
L.XII.1 Überforderungsverbot in gesundheitlicher und kräftemäßiger Hinsicht
259
L.XII.2 Überforderungsverbot in beruflicher Hinsicht
261
L.XII.3 Unterforderungsverbot in beruflicher Hinsicht
269
L.XIII Das subjektive Verweisungserfordernis einer Wahrung der „bisherigen Lebensstellung“
270
L.XIII.1 Grundlegung
270
L.XIII.2 Vergleichskriterium Einkommensvergleich
275
L.XIII.3 Vergleichskriterium Qualitative Tätigkeitsanforderungen
287
L.XIII.4 Vergleichskriterium soziale Wertschätzung der Tätigkeit
290
L.XIII.5 Aussichten und Chancen im Hauptberuf und in der anderen Tätigkeit als Vergleichskriterium
294
L.XIV Unbeachtlichkeit der Arbeitsmarktfrage (nicht berücksichtigungsfähig) einerseits und Beachtlichkeit der Fragen existenten und individuell zugänglichen Arbeitsmarkts („gibt“, berücksichtigungsfähig)andererseits in der Prüfung abstrakter Verweisbarkeit
296
L.XIV.1 Unbeachtlichkeit der Arbeitsmarktfrage in der Prüfung abstrakter Verweisbarkeit („abstrakte Auffassung“ anstatt„konkreter Auffassung“)
296
L.XIV.2 Beachtlichkeit des Fehlens eines Arbeitsmarkts (nicht existenter Arbeitsmarkt) für den VN/Versicherten sowie des generellen Verschlossenseins des Arbeitsmarkts für den VN/Versicherten, jeweils unabhängig von der jeweils aktuellen Arbeitsmarktlage („gibt“).
302
L.XV Räumliche Verweisungsgrenzen für die abstrakte Verweisung
307
L.XVI Keine Umschulungsobliegenheit des VN/Versicherten; Berücksichtigung neuer beruflicher Fähigkeiten, bei entsprechender versicherungsvertraglicher Regelung,in der Nachprüfung
310
L.XVII Keine Obliegenheit des Versicherten zu risikobehafteten medizinischen Operationen
319
L.XVIII Abstrakte Verweisbarkeit vormals Selbstständiger auf selbstständige oder abhängige Tätigkeit
319
L.XIX Keine abstrakte Verweisbarkeit noch Selbstständiger auf abhängige Beschäftigung
321
L.XX Grundsätzlich keine abstrakte Verweisbarkeit abhängig Beschäftigter auf selbstständige Tätigkeit
321
L.XXI Keine Anspruchsschädlichkeit der Ausübung einer nicht verweisungsgeeigneten anderen Tätigkeit durch den VN/Versicherten
322
L.XXII Endgültiger Verlust von Verweisungsmöglichkeiten, die dem Versicherer schon bei Abgabe seines Leistungsanerkenntnisses zu Gebote gestanden hatten, ohne dass sie der Versicherer gegen das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit eingewandt hatte
322
L.XXIII Maßgeblicher Bezugszeitpunkt der Verweisungsprüfung
323
L.XXIV Einzelfälle zur Verweisung
324
M Die Darlegung und der Beweis vonbedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit
326
M.I Das Dreistufensystem der Beweisführung vonbedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit
326
M.II Die wesentlichsten Grundzüge der Verteilung von Darlegungs- und Beweisbelastung zwischen Versicherer und VN
330
M.III Grundsatz des rechtlichen Gehörs
336
M.IV Abfolge verschiedener Beweiserhebungen
337
M.V Die wesentlichsten Erkenntnisquellen und Beweismittel – außergerichtlich und gerichtlich – in der Prüfung auf Berufsunfähigkeit
338
M.V.1 Eigenangaben des VN
338
M.V.2 Zeugen
340
M.V.3 Sachverständige
341
M.V.3.2.1 Vorgabe des gesamten außermedizinischen Sachverhalts an den medizinischen Sachverständigen als von diesem unverrückbaren Tatbestand
345
M.V.3.2.2 Vertrautmachen des medizinischen Sachverständigen mit den für seine Feststellungen und Beurteilungen erheblichen juristischen Begriffen
350
M.V.3.2.3 Grundsätze zur gerichtlichen Leitung der sachverständigen Beweisaufnahme sowie zur richterlichen Würdigung von Gutachten
351
M.V.3.2.4 Das notwendige und zugleich ausreichende Beweismaß aus medizinischer Hinsicht
354
M.V.3.2.5 Der medizinische Teil von Berufsunfähigkeit
355
M.VI Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastungin der Verweisungsfrage
360
M.VI.1 Grundlegung
360
M.VI.2 Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastung bei der abstrakten Verweisung
363
M.VI.3 Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastungbei der konkreten Verweisung
366
M.VII Die Verpflichtung des Gerichts, in entscheidungserheblicher Hinsicht einem Beweisangebot nachzugehen
368
N Der Leistungsantrag des VN
370
O Erklärung des Versicherers über die Leistungspflicht (§§ 173, 175 VVG)
372
O.I Wirkungen der Erklärung des Versicherers zu seiner Leistungspflicht für Versicherer und Anspruchsteller
372
O.II Leistungsanerkenntnis des Versicherers
373
O.III Bindungswirkungen des Leistungsanerkenntnisses des Versicherers auf den Tatbestand
375
O.IV Anerkenntnisfiktion, wenn der Versicherer ein nach Sachlage gebotenes Leistungsanerkenntnis nicht erklärt hat
377
O.V Verzug des Versicherers mit dem Leistungsanerkenntnis und Verzugsfolgen
378
O.VI Leistungsablehnung durch den Versicherer
380
P Besondere Versicherer- Entscheidungsformen: Zeitlich begrenztes Anerkenntnis des Versicherers; Kulanz des Versicherers; Besondere Vereinbarungen zwischen Versicherer und VN
382
P.I Grundlegungen
382
P.II Spezielle Fragestellungen
398
P.II.1 Zeitlich begrenztes Anerkenntnis des Versicherers
398
P.II.2 Individuelle/Besondere Vereinbarungen in der Situation unwiderlegbar als dauerhaft vermuteter Berufsunfähigkeit
402
P.II.3 Kulanz des Versicherers
404
Q Nachprüfung (§§ 174, 175 VVG)
408
Q.I Grundlegung – Der Bestandsschutz zugunsten des VN/Versicherten aus dem durch den Versicherer erklärten Leistungsanerkenntnis (Bindungswirkung des Leistungsanerkenntnisses des Versicherers)
408
Q.II Nachprüfung einzig auf Gesichtspunkte, für die sich der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen die Nachprüfung vorbehalten hat
414
Q.III Einschränkungen des Versicherers in dessen Nachprüfungsrecht aus § 31 VVG
414
Q.IV In der Rechtsprechung des BGH entwickelte formale Wirksamkeitsanforderungen an die Erklärung der Leistungseinstellung durch den Versicherer
415
Q.V Änderungsmitteilung in einem während des Rechtsstreits um den Fortbestand der Leistungspflicht übermittelten Schriftsatz
421
Q.VI Nachprüfung und Leistungsgrenze
423
Q.VII Verteilung der Darlegungs- und Beweisbelastung in der Nachprüfung – Grundsätzliches
424
Q.VIII Aus zwischenzeitlich verbessertem Gesundheitszustand nicht notwendig Schluss auf entsprechend wieder verbesserte berufliche Leistungsfähigkeit zulässig, namentlich wenn die Verbesserung Folge der durch das Anerkenntnis ermöglichten Tätigkeitsbeendigung oder -reduzierung ist
426
Q.IX Keine über das ursprüngliche Anerkenntnis hinausgehenden Rechte des VN durch Nachprüfungsentscheidung des Versicherers im Sinne von Leistungsfortsetzung
427
Q.X Verlust von Verweisungsmöglichkeiten für die Nachprüfung, die dem Versicherer zur Zeit des Leistungsanerkenntnisses bereits zu Gebote gestanden hatten, ohne von ihm genutzt worden zu sein
427
Q.XI Nachträglich
428
Q.XI.1 Nachträglich bei Erstnachprüfung: Im Vergleich zur Sachlage bei Leistungsanerkenntnisentscheidung als Ergebnis der Erstprüfung
428
Q.XI.2 Nachträglich bei Folgenachprüfung: Im Vergleich zur Sachlage bei Leistungsfortgewährungsentscheidung als Ergebnis der zeitlich zuletzt vorausgegangenen Nachprüfung
429
Q.XII Im Nachprüfungszeitpunkt vollständig verwirklichte Änderung in den tatsächlichen Gegebenheiten
432
Q.XIII Nachträglich eingetretene Besserung im Gesundheitszustand und dadurch in der beruflichen Leistungsfähigkeit
433
Q.XIV Nachträglich neu erworbene berufliche Fähigkeiten
434
Q.XV Versicherter, der als berufsunfähig anerkannter Auszubildender seine Ausbildung erfolgreich absolviert hat und in seinem Ausbildungsberuf arbeitet
439
Q.XVI Bei einem selbstständigen Versicherten: Wiedererlangung betrieblicher Tätigkeit oberhalb der Leistungsgrenze als Folge eigener finanzieller Investitionen und Risikoübernahmen durch den Versicherten, an denen der Versicherer nicht beteiligt ist
440
Q.XVII Wiedererlangung von beruflicher Leistungsfähigkeit durch erfolgreiche medizinische Behandlungen, an denen der Versicherer finanziell nicht beteiligt war und die er dem Versicherten nach ihrer Art und Schwere sowie nach den mit ihnen verbundenen Risiken dem VN nicht hätte zumuten können
441
Q.XVIII Unbeachtlichkeit der Lage auf dem Arbeitsmarkt und demgegenüber Beachtlichkeit eines für den VN/Versicherten nicht existenten oder generell nicht zugänglichen Arbeitsmarktes („gibt“) auch in der Nachprüfung
442
Q.XIX Leistungseinstellung nur für die Zukunft wirksam möglich
443
Q.XX Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit für einen zurückliegenden Zeitraum in Verbindung mit der gleichzeitigen Leistungsablehnung für die Zukunft
444
Q.XXI Bei gerichtlicher Feststellung während desselben Deckungsprozesses sowohl von Berufsunfähigkeit (auf Klage des VN) als auch – auf betreffende Einwendung durch den Versicherer – von Wegfall dieser Berufsunfähigkeit kann das Gericht in ein und demselben Urteil sowohl über Beginn als auch über Ende der Leistungspflicht des Versicherers wegen Berufsunfähigkeit entscheiden
445
Anhang
446
Abkürzungsverzeichnis
474
Literaturverzeichnis
476
Stichwortverzeichnis
478