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Das Erfolgsrisiko des Verkäufers - Zur Risikoverteilung beim Sachkauf bei Lieferung mangelhafter Ware unter besonderer Berücksichtigung der Verteilung der Leistungsgefahr im Rahmen der Nacherfüllung
Tim Kasper
Verlag Mohr Siebeck , 2017
ISBN 9783161551376 , 758 Seiten
Format PDF
Kopierschutz DRM
Cover
1
Vorwort
6
Inhaltsübersicht
10
Inhaltsverzeichnis
12
A. Einleitung
32
1. Allgemeines zur Gefahrtragung????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
33
2. Casum sentit dominus / res perit domino
34
3. Gefahrtragung im Schuldverhältnis????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
39
a) Leistungsgefahr
42
i) Definition der Leistungsgefahr
42
ii) Regelung der Befreiung des Schuldners
44
iii) Sach(leistungs)gefahr
46
b) Gegenleistungsgefahr, insbesondere Preisgefahr
49
i) Definition der Gegenleistungsgefahr
49
ii) Rückabwicklungsgefahr
50
c) Regelungstechnik der Risikoverteilung, insb. zum „Übergang“ der Gefahr
52
d) Grundsatz der Schuldnergefahrtragung im Austauschvertrag als Verwirklichung des synallagmatischen Prinzips
53
i) Ausnahmsweise Gefahrübergang mit Eintritt des Annahmeverzugs
54
ii) Im Allgemeinen reicht Vornahme der notwendigen Leistungshandlungen für Gefahrübergang nicht aus; Schuldner trägt Erfolgsrisiko
54
iii) Austausch von Leistungen aufgrund des Austauschs von Leistungsversprechen
55
B. Die Verteilung der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Kauf
58
I. Historischer Hintergrund: periculum est emptoris
63
1. Inhalt, Bedeutung und Reichweite der periculum emptoris-Regel
64
a) Das „Kaufleitbild“ des römischen Rechts
65
i) Kauf als realer Austausch „Ware gegen Geld“
65
ii) Kauf als Konsensualvertrag (emptio venditio)
68
b) Bedeutung und Reichweite der Käufergefahrtragung
71
i) Gefahrtragung des Käufers erst mit Kaufperfektion
72
ii) Beschränkung der Käufergefahrtragung auf das periculum vis maioris durch die objektive custodia-Haftung des Verkäufers (custodia venditoris)
74
iii) Ausnahmen
75
c) Die ratio der periculum emptoris-Regel
78
i) Historische Erklärungsversuche, Theorie von der „Barkauf-Nachwirkung“
81
ii) „Entäußerungstheorie“ und Begründung der periculum emptoris-Regel mit dem Prinzip casum sentit dominus
83
iii) „Theorie von der wechselseitigen Unabhängigkeit der Obligationen bei gegenseitigen Verträgen“
88
iv) „Theorie der fingierten Erfüllung“
89
v) „Verschuldenstheorie“
91
vi) „Marktkauf-These“
93
vii) Zwischenergebnis
95
2. Die periculum est emptoris-Regel im gemeinen Recht
97
3. Kritik an der periculum est emptoris-Regel in der Theorie des Vernunftrechts
101
a) Maxime: Res perit domino
101
b) Das synallagmatische Gefahrtragungsprinzip??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
104
i) Entwicklung der Innominatrealkontrakte im römischen Recht
106
1) Vorläufer im klassischen römischen Recht
107
2) Nachklassische Entwicklungen
109
ii) Vertragslehren der Kanonisten
111
iii) Auseinandersetzung mit der Gefahrtragung bei den Innominalkontrakten in der Legistik??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
112
iv) Theoretische Begründung der Gefahrtragung des Schuldners bei den Innominatkontrakten durch Donellus??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
115
v) Vernunftrechtliche Theorien zu Rücktrittsrecht und Gefahrtragung beim Austauschvertrag??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
116
vi) Einfluss des vernunftrechtlichen Synallagma-Denkens auf das positive Recht
122
4. Zum Problem der Anwendung der gemeinrechtlichen periculum est emptoris-Regel beim Gattungskauf
125
a) Anerkennung des Gattungskaufs: Subordination des Gattungskaufs unter das Recht der emptio venditio durch die mittelalterliche Rechtswissenschaft
127
b) Theorie und Praxis des gemeinen Rechts zur Gefahrtragung beim Gattungskauf
128
c) Gefahrtragung beim Gattungskauf im jüngeren gemeinen Recht: Kontroverse zwischen der Ausscheidungs- und Lieferungstheorie
132
i) Thöls Ausscheidungstheorie
132
ii) v. Jherings Lieferungstheorie
133
d) Auswirkungen der Annahme mangelhafter Ware auf die Gefahrverteilung nach v. Jherings Lieferungstheorie?
136
5. Die Abkehr von der periculum est emptoris-Regel durch die moderne Gesetzgebung
137
II. Gefahrtragung beim Kauf nach dem BGB von 1900??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
141
1. Die Entscheidung für das gefahrtragungsrechtliche Traditionsprinzip
143
a) Die Entscheidung für die Grundregel der Schuldnergefahrtragung beim Austauschvertrag (synallagmatisches Gefahrtragungsprinzip)??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
143
b) Verpflichtung des Verkäufers zur Übergabe und Übereignung der verkauften Sache
147
i) Übergang vom Eviktions- zum Eigentumsverschaffungsprinzip
147
ii) Beibehaltung der Leistungspflicht zur Übergabe der verkauften Sache auch nach Übergang zum Rechtsverschaffungsprinzip
152
c) Die Beratung über die Gefahrtragung beim Kauf????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
153
i) Erste Kommission
154
1) Vorlage v. Kübels (Nr. 7, 1876)
155
(a) Begründung
155
(b) Zusammenfassung
163
2) Vorlage Nr. 32 zum Teilentwurf Obligationenrecht und Erster Entwurf
164
(a) Begründung
166
(b) Zusammenfassung
171
ii) Vorkommission des Reichsjustizamtes und Zweite Kommission
173
1) Begründung
173
2) Zusammenfassung
176
iii) Topoi der Gefahrverteilung nach dem BGB von 1900
177
1) Unmaßgeblichkeit der Eigentumslage als solcher
177
2) Maßgeblichkeit der Erfüllung der Leistungspflichten des Verkäufers: Eigentumsverschaffung und Übergabe
178
(a) Beim Grundstückskauf sei aufgrund des regelmäßigen Parteiwillens ausnahmsweise die Eigentumsübertragung ausreichend
179
(b) In jedem Fall müsse aus Billigkeitsgründen die Übergabe ausreichen
179
(c) Prinzipiell kommt es aber auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht an
180
3) Übergabe-Prinzip als Kompromisslösung zwischen periculum est emptoris und casum sentit dominus
182
4) Rechtfertigung der kaufspezifischen Kompromisslösung im allgemeinen System der Gefahrverteilung beim gegenseitigen Vertrag
183
(a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise
183
(b) Billigkeitserwägungen
184
(c) Regelmäßiger Parteiwille
184
(i) Maßgeblichkeit des typischen Parteiwillens für den Inhalt abstrakt-genereller dispositiver Regeln oder für die Abweichung hiervon?
185
(ii) Bedeutung der Gefahrtragungsregeln zur Begrenzung des privatautonomen Leistungsversprechens????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
187
(d) Ordnungsvorstellungen des Gesetzgebers, insbesondere Praktikabilitätserwägungen
189
5) Zwischenergebnis
191
d) Voraussetzung für die Realisierung der Preisgefahr beim Verkäufer: Keine Verpflichtung zur sachmangelfreien Leistung bzw. Mangelbeseitigung im Falle zufälliger Verschlechterung
193
i) Beim Stückkauf: Belastung des Käufers mit der Leistungsgefahr ab Vertragsschluss
194
1) Beweggründe der Verfasser des BGB von 1900 unklar
194
2) Ablehnung einer Nachbesserungspflicht als Folge der vertragsanfänglichen Belastung des Käufers mit der Leistungsgefahr?
197
3) Vertragsanfängliche Belastung des Käufers mit der Leistungsgefahr als Folge des Fehlens einer Nachbesserungspflicht des Verkäufers?
199
4) Zwischenergebnis
203
ii) Beim Gattungskauf: Anknüpfung des Übergangs der Leistungsgefahr an den Übergang der Preisgefahr
203
1) Dogmatisch zwingend: Übergang der Leistungsgefahr spätestens zur Zeit des Übergangs der Preisgefahr
204
2) Regelungsabsicht des historischen Gesetzgebers: Gemeinsamer Übergang von Leistungs- und Preisgefahr
205
(a) Anknüpfung nicht an die gesetzlichen Anordnungen des Übergangs der Preisgefahr, sondern an die tatbestandlichen Voraussetzungen derselben
206
(b) Zum Nebeneinander der Anordnung des Gefahrübergangs bei Annahmeverzug und der allgemeinen Regelung der Konkretisierung bei der Gattungsschuld
209
(c) Zwischenergebnis
213
(d) Bewertung dieser Regelung
213
3) Insbesondere zur Transmutation der Gattungs- zur Stückschuld als theoretische Grundlage des Übergangs der Leistungsgefahr
217
(a) Verwandlung zur Stückschuld als Voraussetzung der Unmöglichkeit der Leistung bei Untergang eines speziellen Stücks
218
(b) Bindung an Erfüllung mit konkretem Stück im Interesse des Gläubigers als Folge des Gefahrübergangs auf den Gläubiger (Ausgleich für Gefahrentlastung des Schuldners)
219
(i) Versendungskauf
219
(ii) Annahmeverzug
219
(c) Beschränkung des Schuldverhältnisses mit Blick auf die Gefahrtragung und Haftung ohne Verwandlung der Gattungs- in eine Stückschuld
220
(i) Annahmeverzug
220
(ii) Versendungskauf
222
(iii) v. Kübels Vorentwurf: „Fixierung der Obligation“ aus Zweckmäßigkeitserwägungen nur bei der Schickschuld, Gefahrübergang bei Annahmeverzug ohne Konkretisierung
223
(iv) Umdeutung der „Fixierung“ in ein allgemein notwendiges Korrelat und schließlich in eine notwendige Voraussetzung des Gefahrübergangs bei der Gattungsschuld
225
(v) Späte Einsicht
227
(d) Folgerungen für die Regelungstechnik des Übergangs der Leistungsgefahr: Keine „Verwandlung“ der Gattungs- zur Stückschuld
228
(i) Unmöglichkeit ohne vorherige Verwandlung zur Stückschuld
228
(ii) Vorzugswürdig: Einrede-Lösung
231
(e) Zwischenergebnis: Beschränkung der Gattungsschuld auf bestimmte Sache nur in Ansehung der Gefahrtragung und Haftung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
232
4) Folgerungen
234
(a) Maßgebliche Wertungskriterien für den Gefahr(en)übergang
234
(b) Dogmatik der Primärpflichtmodifikation
236
2. „Gewährleistung kraft Gefahrtragung“ im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Übergang der Preisgefahr??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
237
a) Regelungsbedürftigkeit der vom Gläubiger zu vertretenden Unmöglichkeit infolge der Verschiebung des Gefahrübergangs vom Vertragsschluss zur Übergabe
238
b) Erweiterung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers bis zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs durch Erfassung nachträglicher Zufallsverschlechterungen der verkauften Sache als Sachmangel
240
i) Für nachträgliche Zufallsverschlechterungen wurde im Rahmen der Gewährleistung ausschließlich die Preisgefahrtragung des Verkäufers ausgeformt
244
ii) Nichterfüllungshaftung wie nach gemeinem Recht auf die Sachbeschaffenheit bei Vertragsschluss bezogen
246
c) Auseinandersetzung der frühen Literatur mit der Bezugnahme des § 459 Abs. 1 S. 1 a. F. auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs
247
d) Unterschiedliche Risiken
250
i) Vertragsanfängliche Sachmängel
250
ii) Nachträgliche Sachmängel
251
e) Insbesondere zum Gattungskauf
252
i) Zur Statthaftigkeit der Anwendung der ädilizischen Rechtsbehelfe auf den Gattungskauf im Allgemeinen
252
1) „Kompromisslösung“ des § 480 Abs. 1 S. 1 a. F
253
(a) Regelungsvorschlag des Redaktors v. Kübel
253
(b) Beratungen der Ersten Kommission
254
(c) Beratungen der Vorkommission des Reichsjustizamts und der Zweiten Kommission
255
(d) Regelung im BGB von 1900
257
2) Transmutation zur Stückschuld als Grundlage der Anwendung der ädilizischen Rechtsbehelfe beim Gattungskauf
258
3) Rechtsnatur des Ersatzlieferungsanspruchs
259
ii) Zur Bedeutung des Zeitpunkts des Gefahrübergangs als Prüfzeitpunkt für die Sachmängelfreiheit beim Gattungskauf
261
iii) Zum Verhältnis des Fehlerbegriffs zum Gattungsbegriff sowie der mangelhaften Leistung zur Nichterfüllung
263
1) Von der Bildung von Gattungen nach der Verkehrsanschauung zum „parteiautonomen“ Gattungsbegriff
263
2) Vom objektiven zum subjektiven Fehlerbegriff
264
3) Zum Verhältnis der Gattungsvereinbarung zur Beschaffenheitsvereinbarung
265
(a) Verschiedene Qualitätsstufen innerhalb einer Gattung: grundsätzliches Erfordernis der Einhaltung des mittleren Qualitätsstandards
266
(b) Mangelhaftigkeit, Vertragswidrigkeit und Erfüllungsuntauglichkeit der Ware trotz Einhaltung des mittleren Qualitätsstandards der vereinbarten Gattung
267
(c) Unterscheidung von aliud- und peius-Lieferung
270
iv) Beschränkung der Sachmängelhaftung und Gefahrtragung des Verkäufers durch Anwendbarkeit der ädilizischen Gewährleistung auch beim Gattungskauf????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
271
1) Bei der Gattungsschuld stehen Sachmängel dem Übergang sowohl der Leistungs- als auch der Preisgefahr eigentlich entgegen
271
2) Begründung der Nichterfüllungshaftung und der Gewährleistungspflicht des Verkäufers erst im Zeitpunkt des (hypothetischen) Gefahrübergangs
273
3) Entlastung des Verkäufers von der Leistungsgefahr und Beschränkung seiner Preisgefahrtragung durch Anwendung der ädilizischen Gefahrleistungsrechte beim Gattungskauf
274
4) Zwischenergebnis
276
f) Folgerungen
277
3. Literaturansichten zur ratio legis des § 446 Abs. 1 S. 1 a. F
278
a) Überblick über das Meinungsspektrum
279
b) Rechtfertigung mit dem synallagmatischen Prinzip („Austauschgedanke“)
284
i) „Wirtschaftliche Erfüllung“ oder Befriedigung des typischen Käuferinteresses mit Übergabe
285
ii) Erfüllungstheorien zum Verhältnis von § 446 Abs. 1 S. 1 a. F. zu § 323 Abs. 1 a. F
287
1) Heck’sche Erfüllungstheorie: § 446 Abs. 1 S. 1 a. F. als Durchführung des § 323 Abs. 1 a. F
288
2) Filios: Abweichung des § 446 a. F. von § 323 Abs. 1 a. F. (nur) in Ansehung der Eigentumsverschaffungspflicht
291
3) Erfüllungshandlungstheorien (Oertmann, Schilcher)
292
iii) Stellungnahme
295
c) Rechtfertigung mit dem Prinzip casum sentit dominus
300
i) Käufer als „Vermögensherr“ der übergebenen Sache vom Zufall betroffen?
300
ii) Stellungnahme
303
d) Zwischenergebnis: Schlussfolgerungen aus einem Vergleich mit der Rechtfertigung der römisch-rechtlichen Käufergefahrtragung
306
i) Parallele zwischen der Rechtfertigung des periculum emptoris mit der quasi-dinglichen Wirkung der emptio venditio und der Rechtfertigung des § 446 (a. F.) als Ausdruck von casum sentit dominus
306
ii) Parallele zwischen der Rechtfertigung des periculum emptoris mit der quasi-dinglichen Wirkung der emptio venditio und der erfüllungstheoretischen Begründung des § 446 (a. F.)
307
iii) Schlussfolgerung: Bei gleichbleibendem Inhalt der Verkäuferleistung hat sich der Anknüpfungspunkt, nicht aber die Rechtfertigung des Gefahrübergangs verändert
308
iv) Schlussfolgerung: Die Vermögensverschiebung allein vermag den Gefahrübergang nicht zu rechtfertigen, wenn die Sachübertragung nicht mehr die Hauptsache der Verkäuferleistung ausmacht
309
e) Rechtfertigung mit der Möglichkeit der Gefahrenabwehr
311
i) Beherrschbare Gefahren (abwendbare Schadensereignisse)
312
1) § 446 (a. F.) hätte neben § 324 Abs. 1 a. F. einen eigenständigen Regelungsbereich
313
2) Die Begründung der Schadenszuweisung mit der versäumten Möglichkeit der Schadensvermeidung schlösse „Zufall“ auch nicht in jedem Fall aus
314
3) Mit der Möglichkeit der Schadensprävention allein ist eine Obliegenheit des Käufers zum optimalen Schutz der Ware aber nicht überzeugend zu begründen
314
ii) Unbeherrschbare Gefahren (nicht abwendbare Schadensereignisse)
315
iii) Legitimation für die Zuweisung beherrschbarer Gefahren ohne Rücksicht auf den notwendigen Aufwand und für die Zuweisung unbeherrschbarer Gefahren?
316
1) Risikosphären nach dem Beherrschbarkeitsprinzip und ergänzenden Kriterien
318
(a) Prinzip der abstrakten Beherrschbarkeit
318
(b) Prinzip der Absorbierbarkeit
319
(c) Prinzip der arbeitsteiligen Veranlassung
320
2) Anwendung dieser Prinzipien auf den Kaufvertrag
321
3) Stellungnahme
322
(a) Überhöhung rechtsökonomischer Erwägungen im Kernbereich der Privatautonomie
323
(b) Begrenzter Erklärungswert des Prinzips der Absorbierbarkeit und des Prinzips der arbeitsteiligen Veranlassung
324
(i) Versicherbarkeit richtet sich nach der Risikozuweisung, nicht umgekehrt; außerdem ist nicht jeder Zufallsschaden ein Versicherungsfall
324
(ii) Prinzip der arbeitsteiligen Veranlassung im Widerspruch zu dem Zweck des gegenseitigen Vertrages?
326
(c) Widersprüche im Zusammenspiel der verschiedenen Kriterien
327
f) Zwischenergebnis
327
4. Diskussion der Auswirkungen von Sachmängeln auf die Gefahrverteilung beim Kauf unter dem BGB von 1900
329
a) Mangelfreiheit als Voraussetzung der Gefahrtragung des Käufers gem. § 446 Abs. 1 S. 1 a. F.???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
330
i) Die Gefahr gehe bei Vorliegen von Sachmängeln trotz Übergabe nicht über
332
1) Wie beim Gattungskauf verdiene auch beim Stückkauf nur der vertragstreue Verkäufer den Gefahrübergang
332
2) Kein Gefahrübergang bei Vorliegen von Sachmängeln, die den Vertragszweck vereiteln und die „Rückabwicklungsreife“ des Vertrages begründen
333
3) Stellungnahme
335
ii) Die Gefahr gehe auch bei Vorliegen von Sachmängeln mit der Übergabe über, könne aber auf den Verkäufer zurückspringen
337
1) Strikte Trennung zwischen Gewährleistung und Gefahrtragung, „Zurückspringen“ der Gefahr als gewährleistungsrechtlicher Reflex????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
337
2) Gefahrtragung zunächst „in der Schwebe“, Wandelung beende die Schwebelage zulasten des Verkäufers????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
338
3) Stellungnahme
339
iii) Die Gefahr gehe mit der Übergabe grundsätzlich ohne Rücksicht auf das Vorliegen von Sachmängeln endgültig über
340
1) Gefahrtragung des Käufers auch im Rahmen der Wandelung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
340
2) Ausgleich der Gefahrtragung des Verkäufers bei der Wandelung über das Bereicherungsrecht („Lehre von der vermögensmäßigen Entscheidung“)??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
342
3) Stellungnahme
343
iv) Zwischenergebnis: Auswirkungen von Sachmängeln auf den erfüllungstheoretisch begründeten Gefahrübergang beim Stückkauf unter dem BGB von 1900
343
b) Zu der Möglichkeit, bei Vorliegen eines Sachmangels den Gefahrübergang durch Annahmeverweigerung zu verhindern
346
i) Unterscheide: Befugnis zur Annahmeverweigerung und rechtmäßige Zurückweisung
347
ii) Rechtmäßigkeit der Annahmeverweigerung bei Begründetheit von Rechtsbehelfen, deren Geltendmachung nach der Annahme ohnehin die Sachrückgabe zur Folge hätte
347
iii) Abwehr des Gefahrübergangs durch Zurückweisung der mangelhaften Waren auch noch nach körperlicher Entgegennahme derselben?
349
1) Zeitpunkt der körperlichen Entgegennahme maßgeblich für Zurückweisung, Mängelvorbehalt und Gefahrübergang
350
2) Zurückweisung ausnahmsweise auch nach körperlicher Entgegennahme noch zulässig
350
3) Vermeidung des Gefahrübergangs trotz körperlicher Entgegennahme nur bei Annahme „aus Kulanz“ zwecks Nachbesserung
352
iv) Folgerungen: Bei Vorliegen von Sachmängeln erforderte der Gefahrübergang über die Übergabe hinaus auch den (konkludenten) Verzicht des Käufers auf die sofortige Zurückweisung der Ware
352
1) Jedenfalls Gefahrübergang bei Übergabe mangelfreier Ware
352
2) Keinesfalls Gefahrübergang bei Verweigerung der körperlichen Entgegennahme mangelhafter Ware
353
3) Geringe praktische Relevanz des Aufschubs des Gefahrübergangs
354
4) In theoretischer Hinsicht ein weiterer Beleg für die „indirekte Wirkung“ von Sachmängeln auf die Gefahrverteilung beim Stückkauf unter dem BGB von 1900
354
5) Wirksam zurückgewiesene Ware steht außerhalb des Synallagmas
355
c) Zum „Zurückspringen“ der Gefahr bei der Wandelung
357
i) Unterschiedliche Voraussetzungen für die Rückabwicklung des Vertrages bei Wandelung und Rücktritt wegen Nichterfüllung
357
1) Römisch-rechtlicher Ursprung
359
(a) Strukturelle und inhaltliche Gestaltung der actio redhibitoria geprägt von klarer Rollenverteilung
361
(b) Abgehen vom Vertrag und Rückabwicklung des Leistungsaustauschs als untypische Reaktion auf eine Vertragsstörung im römischen Recht
362
(c) Konkurrenzverhältnis zwischen der ädilizischen Sachmängelgewährleistung und der Haftung des Verkäufers im Rahmen der actio empti
363
2) Kanonistischer und naturrechtlicher Einfluss: Rücktritt zur Befreiung von der Bindung an das eigene Leistungsversprechen
365
3) Rücktrittsfeindliche Grundhaltung des gemeinen Rechts, bei den Pandektisten „Rücktritt“ nur als Mittel der Schadensausgleichung
366
4) Ausformung des Rücktritts im ADHGB: Vertragsaufhebender Rücktritt zur Wiedererlangung der Dispositionsfreiheit
368
5) Entwicklung des gesetzlichen Rücktrittsrechts wegen Nichterfüllung in den Beratungen der Verfasser des BGB von 1900: Rücktritt als selbstständiger Rechtsbehelf zur Rückabwicklung des Leistungsaustauschs
371
(a) Zeitlicher Ablauf der Beratungen
372
(b) Entscheidung für ein selbstständiges Rücktrittsrecht
374
(c) Auseinandersetzung mit der Reichweite der (Gestaltungs-)Wirkung des Rücktritts und der Rechtsnatur der Rückgewähransprüche
378
(d) Gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung und Wandelung
382
ii) Einheitliche gesetzliche Regelung der Rückabwicklung
384
1) Systematik des Wandelungs- und Rücktrittsfolgenrechts im BGB von 1900
385
2) Vereinheitlichung der Folgen der Ausübung des gesetzlichen und des vertraglichen Rücktrittsrechts und der Wandelung in den Beratungen der Ersten BGB-Kommission
386
(a) Bildung einer selbstständigen Kategorie „Vorbehaltenes Rücktrittsrecht“
386
(b) Beratung der Folgen der Wandelung
388
(c) Beratung über die Folgen der Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts
389
(d) Gesamtdebatte über das Rücktrittsrecht im Allgemeinen
390
(e) Streichung der „Einheitsformel“ durch die Zweite Kommission
392
3) Zwischenergebnis
392
4) Mortuus redhibetur
394
(a) Fiktion der Redhibition als Voraussetzung der actio redhibitoria
394
(b) Zweck: effektiver Käuferschutz
395
(c) Anwendungsbereich der Fiktion: Beschränkung auf mangelbedingten Untergang?
398
(d) Folgen des vom Käufer verschuldeten Untergangs der mangelhaften Kaufsache
400
5) Gefahrverteilung bei der Wandelung
401
(a) Beratungen der Gesetzesverfasser
402
(i) Vorentwurf v. Kübel
403
(ii) Erste Kommission und Erster Entwurf
403
(iii) Zweite Kommission und Zweiter Entwurf
408
(b) Rechtslage nach dem BGB von 1900
410
6) Zwischenergebnis
411
iii) Diskussion über die Sachgerechtigkeit der Gefahrverteilung bei Rücktritt und Wandelung in der rechtswissenschaftlichen Literatur zum BGB von 1900
412
1) Korrektur- und Umgehungsversuche der Regelung der §§ 350, 351 a. F
415
(a) Ausdehnung des Verschuldensbegriffs im Rahmen von § 351 a. F
416
(b) Einengung der Regelung des § 350 a. F
420
(c) „Ausgleichslösungen“ außerhalb der §§ 350, 351 a. F
421
2) Befürworter der gesetzlichen Regelung
423
(a) Rechtfertigung der Gefahrbelastung des Verkäufers
423
(b) Auslegung des Verschuldens-Begriffs in § 351 a. F
425
3) Bundesgerichtshof
426
4) Evaluation des Streits über die Sachgerechtigkeit und rechtspolitische Angemessenheit der Gefahrbelastung des Verkäufers bei der Wandelung
427
(a) Historische Gründe für vermeintliche Wertungswidersprüche
427
(b) Gefahrtragung des mangelhaft leistenden Verkäufers im Rahmen der Wandelung dogmatisch konsequent????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
429
(i) Kein Widerspruch zum Prinzip der Schuldnergefahrtragung im Austauschvertrag
429
(ii) Kein Widerspruch zur Zuweisung der Sachgefahr nach dem Satz casum sentit dominus
430
(iii) Zuweisung der Sachgefahr (Wertgefahr) zum Verkäufer hängt insbesondere nicht von Verschulden des Verkäufers ab
432
(c) Unter dem ökonomischen Aspekt rechtfertigt das „Näher-dran-Sein“ des Käufers allenfalls eine Beweislastumkehr
433
(d) Widerspruch zu „pragmatischen Erfordernissen einer vernünftigen Gefahrtragungsordnung“ allein rechtfertigt keine Gefahrbelastung des Käufers????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
434
iv) Zwischenergebnis zur Gefahrtragung des Verkäufers im Rahmen der Wandelung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
434
1) Ausfall der Leistung und Isolation der gelieferten mangelhaften Sache von der vertraglichen Gefahrverteilung infolge nachträglicher Zurückweisung
435
2) Risiko des Ausschlusses der Wandelung bei Verschulden von Sachuntergang und -verschlechterung infolge der Annahme der mangelhaften Sache
435
3) Fortdauernde Gefahrtragung des mangelhaft leistenden Verkäufers, jedoch ausschließlich nach Maßgabe des Gewährleistungsrechts????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
436
v) Folgerungen
438
1) Begrenzung der vom Verkäufer zu tragenden Gefahr durch „Verschulden“ des Käufers
438
(a) Historische Auslegung nicht ergiebig
439
(b) Herleitung der Sorgfaltspflichten
441
(c) Leitgedanken zur Bestimmung des Inhalts der gem. § 351 a. F. vom Käufer einzuhaltenden Sorgfalt
443
2) „Wesentliche Gleichheit der in Betracht kommenden Verhältnisse“ mit Blick auf die Rückabwicklung der mangelhaften Leistung bei Wandelung und Ersatzlieferung?
444
(a) Ausscheiden der zuerst gelieferten Sache aus dem Leistungsaustausch und Ablösung von der vertraglichen Risikoverteilung
445
(b) Aufrechterhaltung der Ersatzlieferungspflicht trotz zufälliger Beschädigung oder Zerstörung der zuerst gelieferten Sache als Voraussetzung effektiver Sachmängelhaftung (§§ 480 Abs. 1 S. 2, 467 S. 1, 350 a. F.)
447
(c) Ausschluss des Ersatzlieferungsanspruchs bei Verschulden des Käufers (§§ 480 Abs. 1 S. 2, 467 S. 1, 351 a. F.)
448
(d) Zwischenergebnis: Isolation der mangelhaften Sache von der vertraglichen Risikoverteilung bei der Ersatzlieferung ohne Auswirkungen auf die Preisgefahr und mit allenfalls indirekten Auswirkungen auf die Leistungsgefahr
450
5. Zwischenergebnis zu den Auswirkungen von Sachmängeln auf die Gefahrverteilung beim Kauf nach dem BGB von 1900
452
III. Veränderungen der Gefahrtragung beim Kauf durch die Schuldrechtsreform 2002????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
456
1. Erweiterung der Anforderungen an den Gefahrübergang infolge der Erweiterung des Leistungsbegriffs
456
a) Keine Veränderung des „äußeren“ Regelungsgehalts: Gefahrübergang mit Übergabe
458
b) Veränderung des „inneren“ Regelungsgehalts: Gefahrübergang mit Übergabe der verkauften – d. h. der vertragsgemäß beschaffenen (§ 433 Abs. 1 S. 2) – Sache
459
c) Veränderung des Kaufleitbildes
460
i) Zum alten Kaufleitbild, §§ 433, 459 ff., 480 a. F
462
1) Ausrichtung am Stückkauf: Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum und Besitz an bestimmtem Gegenstand und zur Gewährleistung bei Vorliegen von Sachmängeln
463
2) Gefahrübergang mit Übergabe, weil Sachverschaffung weitgehend abgeschlossen und geschuldete Leistung im Wesentlichen bewirkt
463
3) Subordination des Gattungskaufs, bei dem die Sachqualität maßgeblich für die Bestimmung des zu verschaffenden Gegenstandes ist, unter dieses Modell
464
ii) Zum neuen Kaufleitbild, §§ 433 Abs. 1 S. 2, 434, 437 ff., 439 Abs. 1
465
1) Annäherung von Stück- und Gattungskauf sowie Annäherung des Kaufs an den Werkvertrag
466
2) Den klassischen Stückkauf als reines Abgabegeschäft sieht das Gesetz nicht mehr vor
468
3) Neuer gesetzlicher Regelfall ist ein Kaufvertrag, der zwischen den herkömmlichen Kategorien Stück- und Gattungskauf steht
468
4) Auch beim Stückkauf ist nunmehr die „Soll-Beschaffenheit“ (mit-)bestimmend für den Schuldgegenstand
471
(a) Unmöglichkeit der Gesamtleistung des Stückverkäufers bei Vorliegen eines unbehebbaren Mangels?
472
(b) Das Bestehen einer Erfüllungspflicht gem. § 433 Abs. 1 S. 2 bzw. § 439 Abs. 1 ist keine notwendige Anwendungsvoraussetzung des Sachmängelrechts
473
(c) Individualisierungsabrede berechtigt den Käufer dazu, das mangelhafte Stück zu fordern
474
5) Klassische Gewährleistung nur noch nachrangig, bei Unmöglichkeit oder Ausbleiben der Nacherfüllung
474
2. Nacherfüllungspflicht und Leistungsgefahr („Nacherfüllungsgefahr“)
475
a) Legitimationsgrund für die Belastung des Verkäufers mit der Leistungsgefahr kraft Verpflichtung zur Nacherfüllung fraglich
476
b) Unterschiedliche Reichweite und Wirkung von Nachbesserung und Ersatzlieferung hinsichtlich den (weiteren) zufälligen Verschlechterung der mangelhaften Sache
477
i) Nachbesserung: „Beseitigung des Mangels“
478
ii) Ersatzlieferung: „Lieferung einer [anderen] mangelfreien Sache“
480
iii) Fragestellungen
482
3. Zäsur-Momente für die Feststellung der Mangelhaftigkeit und die Befreiung des Verkäufers von dem Risiko nicht mangelbedingter Zufallsverschlechterungen
484
a) Bedeutung des gem. §§ 446, 447 maßgeblichen Zeitpunkts für die Mängelrechte
485
i) Zeitpunkt der Leistungserbringung
485
ii) Zeitpunkt des hypothetischen Gefahrübergangs
486
iii) Mangelhaftigkeit der Leistung kann aber auch schon vor ihrer Erbringung feststehen
488
b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beschränkung der Leistungspflicht des Verkäufers auf die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
489
i) Zeitpunkt der „Verwandlung“ des Erfüllungsanspruchs zum Nacherfüllungsanspruch umstritten
489
ii) Zeitpunkt des hypothetischen Gefahrübergangs ungeeignet zur Bestimmung der Reichweite der Nachbesserungspflicht
490
1) Nichtannahme mangelhafter Ware („hypothetischer Annahmeverzug“)
492
2) Absenden mangelhafter Ware beim Versendungskauf
493
iii) Zwischenergebnis: Eigenständiger Zeitpunkt zur Bestimmung der Beschränkung der Leistungspflicht des Verkäufers
494
iv) Zeitpunkt der vorbehaltlosen Entgegennahme des mangelhaften Stücks
496
1) Käufer akzeptiert die mangelhafte Sache zumindest als „Anleistung“ des Verkäufers
497
2) Käufer übernimmt das „allgemeine Lebensrisiko“ in Bezug auf die mangelhafte Sache, die bis zur Erreichung der Erfüllungstauglichkeit aber noch Leistungsgegenstand ist
499
3) Abhängigkeit des Gefahr(en)übergangs davon, dass der Käufer die entgegengenommene Sache behält (d.h sie nicht nachträglich wirksam als Erfüllungsgegenstand zurückweist)
500
4. Folgerungen und Thesen
502
5. Sachliche Veränderungen des Rücktrittsfolgenrechts im Zuge der Schuldrechtsreform
504
a) Neuregelung der Gefahrtragung beim Rücktritt??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
506
i) Systematischer Grundsatz: Gefahrbelastung des Rücktrittsberechtigten (§§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Halbs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2)
507
ii) Systematische Ausnahme: Belastung des Rücktrittsgegner mit der Gefahr des Zufalls (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3)
509
iii) Verweisung auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht und das Bereicherungsrecht
509
b) Begründung der Gefahrverteilung beim Rücktritt nach dem „Wertersatz-Modell“ durch den Reformgesetzgeber
509
c) Auseinandersetzung mit diesem Regelungskomplex und seiner Begründung
511
i) Verteilung der Leistungsgefahr im Rückgewährschuldverhältnis
512
ii) Kritik an der Systematik der Befreiungstatbestände
513
iii) Kritik an Form und Sachgehalt der Regelung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
514
1) Unsicherheit über den Inhalt des Sorgfaltsmaßstabs
515
2) Zweifelhafte Begründung des Sorgfaltsprivilegs
517
(a) Gefahr des Zufalls
517
(b) Gefahr der eigenüblichen Fahrlässigkeit
519
iv) Versuche zur Korrektur und Umgehung der Regelung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
520
1) Anwendung der Regelung nur bei Rücktritt wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Sachmangels?
525
2) Keine Anwendung der Regelung bei Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen des Rücktrittsrechts?
526
3) Korrektur der „überschießenden“ Gefahrbelastung des Verkäufers durch Rückgriff auf das Bereicherungsrecht?
528
(a) Gegen eine bereicherungsrechtliche Korrektur der Regelung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
531
(b) Stellungnahme
532
(i) Entscheidung des Käufers, sich an den Vertrag zu binden und der mit ihm verbundenen Gefahrtragungsordnung zu unterwerfen, steht unter der Bedingung der Mangelfreiheit .????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
534
(ii) Unzulässige Auslegung contra legem
536
(iii) Bei Bereicherungsausgleich keine eigenständige Bedeutung des Rücktritts neben der Minderung
537
(iv) Bereicherungsausgleich vereitelt Zweck des Rücktritts: Gläubiger darf Schlechtleistung als Nichterfüllung behandeln und sich wegen Ausbleibens der Leistung von der Verpflichtung zur Gegenleistung befreien
538
v) Zwischenergebnis
540
d) Ausschlussgründe („Rücktrittssperren“)
541
i) Rücktrittsausschluss gem. §§ 326 Abs. 5, 323 Abs. 6 Alt. 1
542
ii) Rücktrittsausschluss gem. § 323 Abs. 5 S. 2
550
e) Zwischenergebnis
553
6. Ersatzlieferungsgefahr
555
a) Anwendungsbereich der Ersatzlieferungsgefahr, insbesondere zu der Frage der Ersatzlieferung beim Stückkauf
557
i) Problemstellung
557
ii) Das „Ob“ der Ersatzlieferung – zur Ersetzbarkeit/Austauschbarkeit des Leistungsgegenstandes
563
1) Beliebigkeit der Kaufsache aufgrund ihrer Sacheigenschaften
564
2) Bedeutung der Individualität der Kaufsache (Individualisierungsinteresse/-abrede), insbesondere im Verhältnis zur „Soll-Beschaffenheit“ derselben
567
(a) Beschaffenheitsvereinbarung allein konstituierend für den Schuldgegenstand (Kaufsache), beim Stückkauf: Individualität als Beschaffenheitsmerkmal?
568
(b) Soll-Beschaffenheit lediglich maßgeblich dafür, wie ein – ggf. anderweitig bestimmtes – konkretes Stück beschaffen sein muss, um sich als „die Kaufsache“ zu qualifizieren
569
(c) Bestimmung eines konkreten Leistungsgegenstandes durch separate Individualisierungsabrede
571
3) Zwischenergebnis
574
iii) Das „Wie“ der Ersatzlieferung – zur Bestimmung des zumutbaren Beschaffungsaufwandes
576
1) „Mehraufwand“ bis zur Grenze der §§ 439 Abs. 3, 275 Abs. 2 kraft Gesetzes
577
2) Begrenzung des Nacherfüllungsaufwandes allein durch den Vertrag
578
3) Stellungnahme
581
(a) Keine allgemeine Geltung des Prinzips der Zufallsbefreiung im reformierten Schuldrecht
582
(b) Ein gewisses Maß an Mehraufwand ist für die Nacherfüllung gesetzlich angeordnet
585
(c) Mehraufwand im Einzelfall mit Rücksicht auf die Frage des Vertretenmüssens und das Frustrationsrisiko zu bestimmen
586
4) Bereitschaft des Käufers zur Übernahme übermäßiger Nacherfüllungskosten schließt die Möglichkeit des Verkäufers zur Verweigerung der Ersatzlieferung aus
588
iv) Konsequenzen für die Behandlung des Untergangs der beim Vertragsschluss individualisierten Kaufsache vor dem realen Gefahrenübergang
590
1) Wertungswiderspruch bei unterschiedlicher Behandlung von Sachverschlechterung (Ersatzlieferung) und Sachuntergang (Leistungsbefreiung) zwischen Vertragsschluss und Lieferung?
590
2) Ersatzlieferung hängt weder von der Intensität des Störungsereignisses („bloße“ Verschlechterung oder vollständiger Untergang) noch von dessen rechtlicher Qualfikation (Sachmangel oder Unmöglichkeit) ab
591
3) Auch insoweit ist der (hypothetische) Parteiwille maßgebend
593
4) Es bedarf keiner Analogie zu § 439, insbesondere ist § 439 Abs. 3 auch im Falle des Untergangs des vorläufig individualisierten Stücks vor der Lieferung direkt anwendbar
596
v) Zwischenergebnis
597
b) Diskussion über Anwendung und Reichweite der Regelung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 im Rahmen der Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 4)
599
i) Kritik an der Zuweisung des Risikos nicht-mangelbedingter zufälliger sowie durch eigenübliche Sorgfalt des Käufers verursachter Schäden an der mangelhaften Sache zum Verkäufer
600
1) Unterschiedliche Zielsetzung von Rücktritt und Ersatzlieferung
600
2) Keine Risikobeschränkung zugunsten des Verkäufers durch die Ausschlussregelungen des Rücktrittsrechts
601
ii) Korrektur- und Umgehungsversuche
602
1) Übertragung der Kritik am Rücktrittsfolgenrecht auf die Ersatzlieferung
602
2) Eigenständige Kritik: Keine Anwendung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 im Rahmen der Ersatzlieferung (außer beim Verbrauchsgüterkauf)
603
iii) Stellungnahme
603
c) Zwischenergebnis
608
7. Nachbesserungsgefahr
609
a) Dogmatische Begründung der Unterschiede zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Verteilung des Risikos der Verschlechterung der empfangenen mangelhaften Ware
611
i) Argumente für einen einheitlichen Leistungsumfang
612
ii) Argumente für einen unterschiedlichen Leistungsumfang
613
iii) Stellungnahme
614
1) Nachbesserungsanspruch als Ausschnitt des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs (Konkretisierung)
615
(a) Keine, auch keine Teil-Erfüllung des Primäranspruchs bei Lieferung mangelhafter Ware
616
(b) Nachbesserung als „Restleistung“, die auf bereits angenommene Teilleistung aufbaut
617
(c) Beschränkung der Erfüllungspflicht im Rahmen der Nachbesserung (Primärpflichtmodifikation)
619
2) Rechtfertigung des unterschiedlichen Leistungsumfangs der beiden Nacherfüllungsvarianten mit autonomer Entscheidung des Käufers
620
(a) Ob bei Lieferung mangelhafter Ware alternativ zur Nachbesserung eine Ersatzlieferung in Betracht kommt, ist nicht dem Zufall überlassen
621
(b) Auch wenn nur Nacherfüllung durch Nachbesserung in Betracht kommt, steht es dem Käufer frei, die Annahme zu verweigern
622
(c) Die ökonomischen Folgen einer „unklugen“ Ausübung seiner Wahlmöglichkeit(en) hat der Käufer zu tragen
622
iv) Zwischenergebnis zu den dogmatischen Erwägungen
623
b) Anpassung der Nachbesserung an die Ersatzlieferung wenigstens beim Verbrauchsgüterkauf aufgrund europarechtlicher Vorgaben für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes (durch Nacherfüllung)?
623
i) Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes nicht als (Nach-)Erfüllungsanspruch konzipiert
624
ii) Besonderes Sekundärrecht mit inhaltlicher Tendenz zu einer verschuldensunabhängigen Verpflichtung zur Naturalrestitution
624
iii) Maximale Belastung des Verkäufers mit dem Risiko, Zufallsverschlechterungen des vertragswidrigen Verbrauchsguts durch Reparatur beseitigen zu müssen, als Gebot des Verbraucherschutzes?
626
1) Keine Vorgaben zur Rückabwicklung der vertragswidrigen Leistung bei Rücktritt und Ersatzlieferung
626
2) Vorgaben an die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes durch Nachbesserung
626
(a) Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes
627
(b) Gewährleistung eines einheitlich hohen Verbraucherschutz-niveaus bei Nachbesserung und Ersatzlieferung
629
(c) Ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher
631
(d) Exkurs: Zur Vereinbarkeit einer „Kostenbeteiligung“ des Käufers im Rahmen der Nacherfüllung mit dem Richtliniengebot der Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes
633
iv) Zwischenergebnis zu den Richtlinienvorgaben für die Reichweite der Nachbesserung
637
c) Zwischenergebnis
637
d) Fallgruppen der Erstreckung der Nachbesserung auf nach der Entgegennahme der mangelhaften Sache an derselben auftretende Verschlechterungen
637
i) Intensivierung/Verschlimmerung des Ursprungsmangels
639
1) Reichweite der Ersatzlieferung und Wortlaut der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht maßgebend
639
2) Ob „Mangelidentität“ anzunehmen ist, ist stets eine Wertungsfrage
640
ii) Weiterfressender Mangel (auch: „additiv entstandener Mangel“)
641
1) Kompensation auch des Weiterfresser-Schadens an der gelieferten Sache durch Nachbesserung (Beeinträchtigung des Äquivalenzinteresses)
642
2) Weiterfresser-Schaden nur (bei Vertreten-müssen) im Wege des Schadenersatzes neben der Leistung zu ersetzen (Beeinträchtigung des Integritätsinteresses)
646
3) Stellungnahme
647
(a) Vergleich zur Ersatzlieferung und Verweis auf den Wortlaut der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie helfen (auch hier) nicht weiter
647
(b) Rechtsnatur des Nacherfüllungsanspruchs nach dem BGB im Regelungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht maßgebend
649
(c) Wertende Bestimmung des Mangelunwerts
650
(i) Stoffgleichheit als Kriterium zur Abgrenzung der beim Verkäufer verbliebenen Leistung(sgefahr) von der vom Käufer übernommenen Sachgefahr
651
(ii) Leistungsbezogenes Integritätsinteresse
653
(iii) Eigentumsübertragung hat Gefahrübergang nicht zur Folge, wenn und soweit die Leistung mit und an der übereigneten Sache noch nicht bewirkt ist
653
(iv) Kein Widerspruch zur Erfassung des Weiterfresser-Schadens (auch) über § 823 Abs. 1
655
4) Zwischenergebnis
655
iii) Mangelunabhängige Schäden an der gelieferten Sache
656
iv) Zwischenergebnis
659
8. Zuweisung der mit der Nachbesserung als solcher verbundenen Risiken
660
a) Einschlägige Rechtsprechung
661
i) OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.07.2007 (1. Senat)
661
ii) OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.04.2013 (4. Senat)
662
iii) „Dackel-Urteil“ des BGH
663
b) Der zweifelhafte Wille des Reformgesetzgebers
664
c) Gemeinsame Projektgruppe „Gewährleistung und Garantie“ der Verbraucherschutzministerkonferenz und der Justizministerkonferenz
666
d) Einheitliche Behandlung der „bloßen Beschädigung“ und der „völligen Zerstörung“ der Kaufsache während der Nachbesserung?
668
i) Zum Verständnis des Satzes, dass der Verkäufer während der Nachbesserung die Gefahr (des zufälligen Untergangs) trage
669
1) „Während der Nachbesserung“
669
2) „Gefahr“ (des zufälligen Untergangs)
670
ii) „Besserstellung“ des Käufers bei Untergang während der Nachbesserung im Vergleich zur Beschädigung?
671
iii) Keine „Schlechterstellung“ des Käufers bei „bloßer Beschädigung“ im Vergleich zur „vollständigen“ Zerstörung“, weil Verschlechterung und Untergang nicht in einem Stufenverhältnis stehen
672
e) Rückgabe zu Nachbesserungszwecken als actus contrarius zur Übergabe gem. § 446 S. 1
674
f) Ableitung aus § 439 Abs. 2
675
i) Unklare Bedeutung der Bezugnahme auf § 439 Abs. 2 in der Kommentarliteratur
675
ii) Richtlinienvorgabe: Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher
676
g) Herleitung aus der Leistungspflicht zur sachmangelfreien Lieferung bzw. zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes
678
h) Ähnlichkeit mit Weiterfresser-Mangel – „quasi-mangelbedingter Schaden“
679
i) kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Mangel(-unwert) und späterem Schaden, Schaden beruhe nur auf Schutzpflichtverletzung
680
ii) wertungsmäßiger Unterschied zur Beschädigung anderer Gegenstände des Käufers im Zuge der Nachbesserung
681
iii) „Mangelfreier“ Teil der Kaufsache steht einer anderen Sache des Käufers nicht gleich
681
iv) Verkäufer steht der nachzubessernden Sache nicht wie beliebiger Dritter gegenüber
682
v) Zwischenergebnis
683
i) Zusammenhang mit dem (Nach-)Erfüllungshandeln und nachbesserungstypische Risiken
684
i) Differenzierung geboten: Beschädigungen „bei Gelegenheit der Nachbesserung“ vs. „Beschädigungen bei der Nachbesserung“ oder „durch die Nachbesserung“
684
ii) Beschädigung durch Nachbesserung nur bei haftungsrechtlichem Vertreten-müssen des Verkäufers als Sachmangel zu erfassen?
686
iii) Verursachung durch (Nach-)Erfüllungshandeln notwendig, aber auch ausreichend
687
1) Nachbesserungsspezifischer Risikozusammenhang
687
2) Insbesondere: Transportrisiken
690
iv) Nicht vom Verkäufer zu vertretende Beschädigungen bei Gelegenheit der Nachbesserung fallen dagegen dem Käufer zur Last
694
j) Zwischenergebnis
695
9. Abwendung des Übergangs jeglicher Gefahr durch Zurückweisung mangelhafter Ware
696
a) Bedeutung des Zurückweisungsrechts bei Anspruch auf Ersatzlieferung und sofortigem Rücktrittsrecht wegen Vorliegens eines erheblichen unbehebbaren Mangels
697
b) Vorliegen eines behebbaren erheblichen Sachmangels bei Ausscheiden der Ersatzlieferung
698
c) Vorliegen eines behebbaren unerheblichen Sachmangels bei Ausscheiden der Ersatzlieferung
702
d) Vorliegen eines unerheblichen unbehebbaren Mangels bei Ausscheiden der Ersatzlieferung
703
e) Zwischenergebnis
705
C. Schluss
706
Anhänge
712
1. Beschluss der 9. Verbraucherschutzministerkonferenz
714
2. Beschluss der 84. Justizministerkonferenz
716
3. Arbeitspapier der Projektgruppe „Gewährleistung und Garantie“ (Auszug „Gefahrtragung während der Nacherfüllung“)??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
717
Nachwort
726
Literatur
728
Sachregister
754