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Das Erfolgsrisiko des Verkäufers - Zur Risikoverteilung beim Sachkauf bei Lieferung mangelhafter Ware unter besonderer Berücksichtigung der Verteilung der Leistungsgefahr im Rahmen der Nacherfüllung

Tim Kasper

 

Verlag Mohr Siebeck , 2017

ISBN 9783161551376 , 758 Seiten

Format PDF

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154,00 EUR

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Cover

1

Vorwort

6

Inhaltsübersicht

10

Inhaltsverzeichnis

12

A. Einleitung

32

1. Allgemeines zur Gefahrtragung????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

33

2. Casum sentit dominus / res perit domino

34

3. Gefahrtragung im Schuldverhältnis????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

39

a) Leistungsgefahr

42

i) Definition der Leistungsgefahr

42

ii) Regelung der Befreiung des Schuldners

44

iii) Sach(leistungs)gefahr

46

b) Gegenleistungsgefahr, insbesondere Preisgefahr

49

i) Definition der Gegenleistungsgefahr

49

ii) Rückabwicklungsgefahr

50

c) Regelungstechnik der Risikoverteilung, insb. zum „Übergang“ der Gefahr

52

d) Grundsatz der Schuldnergefahrtragung im Austauschvertrag als Verwirklichung des synallagmatischen Prinzips

53

i) Ausnahmsweise Gefahrübergang mit Eintritt des Annahmeverzugs

54

ii) Im Allgemeinen reicht Vornahme der notwendigen Leistungshandlungen für Gefahrübergang nicht aus; Schuldner trägt Erfolgsrisiko

54

iii) Austausch von Leistungen aufgrund des Austauschs von Leistungsversprechen

55

B. Die Verteilung der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Kauf

58

I. Historischer Hintergrund: periculum est emptoris

63

1. Inhalt, Bedeutung und Reichweite der periculum emptoris-Regel

64

a) Das „Kaufleitbild“ des römischen Rechts

65

i) Kauf als realer Austausch „Ware gegen Geld“

65

ii) Kauf als Konsensualvertrag (emptio venditio)

68

b) Bedeutung und Reichweite der Käufergefahrtragung

71

i) Gefahrtragung des Käufers erst mit Kaufperfektion

72

ii) Beschränkung der Käufergefahrtragung auf das periculum vis maioris durch die objektive custodia-Haftung des Verkäufers (custodia venditoris)

74

iii) Ausnahmen

75

c) Die ratio der periculum emptoris-Regel

78

i) Historische Erklärungsversuche, Theorie von der „Barkauf-Nachwirkung“

81

ii) „Entäußerungstheorie“ und Begründung der periculum emptoris-Regel mit dem Prinzip casum sentit dominus

83

iii) „Theorie von der wechselseitigen Unabhängigkeit der Obligationen bei gegenseitigen Verträgen“

88

iv) „Theorie der fingierten Erfüllung“

89

v) „Verschuldenstheorie“

91

vi) „Marktkauf-These“

93

vii) Zwischenergebnis

95

2. Die periculum est emptoris-Regel im gemeinen Recht

97

3. Kritik an der periculum est emptoris-Regel in der Theorie des Vernunftrechts

101

a) Maxime: Res perit domino

101

b) Das synallagmatische Gefahrtragungsprinzip??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

104

i) Entwicklung der Innominatrealkontrakte im römischen Recht

106

1) Vorläufer im klassischen römischen Recht

107

2) Nachklassische Entwicklungen

109

ii) Vertragslehren der Kanonisten

111

iii) Auseinandersetzung mit der Gefahrtragung bei den Innominalkontrakten in der Legistik??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

112

iv) Theoretische Begründung der Gefahrtragung des Schuldners bei den Innominatkontrakten durch Donellus??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

115

v) Vernunftrechtliche Theorien zu Rücktrittsrecht und Gefahrtragung beim Austauschvertrag??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

116

vi) Einfluss des vernunftrechtlichen Synallagma-Denkens auf das positive Recht

122

4. Zum Problem der Anwendung der gemeinrechtlichen periculum est emptoris-Regel beim Gattungskauf

125

a) Anerkennung des Gattungskaufs: Subordination des Gattungskaufs unter das Recht der emptio venditio durch die mittelalterliche Rechtswissenschaft

127

b) Theorie und Praxis des gemeinen Rechts zur Gefahrtragung beim Gattungskauf

128

c) Gefahrtragung beim Gattungskauf im jüngeren gemeinen Recht: Kontroverse zwischen der Ausscheidungs- und Lieferungstheorie

132

i) Thöls Ausscheidungstheorie

132

ii) v. Jherings Lieferungstheorie

133

d) Auswirkungen der Annahme mangelhafter Ware auf die Gefahrverteilung nach v. Jherings Lieferungstheorie?

136

5. Die Abkehr von der periculum est emptoris-Regel durch die moderne Gesetzgebung

137

II. Gefahrtragung beim Kauf nach dem BGB von 1900??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

141

1. Die Entscheidung für das gefahrtragungsrechtliche Traditionsprinzip

143

a) Die Entscheidung für die Grundregel der Schuldnergefahrtragung beim Austauschvertrag (synallagmatisches Gefahrtragungsprinzip)??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

143

b) Verpflichtung des Verkäufers zur Übergabe und Übereignung der verkauften Sache

147

i) Übergang vom Eviktions- zum Eigentumsverschaffungsprinzip

147

ii) Beibehaltung der Leistungspflicht zur Übergabe der verkauften Sache auch nach Übergang zum Rechtsverschaffungsprinzip

152

c) Die Beratung über die Gefahrtragung beim Kauf????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

153

i) Erste Kommission

154

1) Vorlage v. Kübels (Nr. 7, 1876)

155

(a) Begründung

155

(b) Zusammenfassung

163

2) Vorlage Nr. 32 zum Teilentwurf Obligationenrecht und Erster Entwurf

164

(a) Begründung

166

(b) Zusammenfassung

171

ii) Vorkommission des Reichsjustizamtes und Zweite Kommission

173

1) Begründung

173

2) Zusammenfassung

176

iii) Topoi der Gefahrverteilung nach dem BGB von 1900

177

1) Unmaßgeblichkeit der Eigentumslage als solcher

177

2) Maßgeblichkeit der Erfüllung der Leistungspflichten des Verkäufers: Eigentumsverschaffung und Übergabe

178

(a) Beim Grundstückskauf sei aufgrund des regelmäßigen Parteiwillens ausnahmsweise die Eigentumsübertragung ausreichend

179

(b) In jedem Fall müsse aus Billigkeitsgründen die Übergabe ausreichen

179

(c) Prinzipiell kommt es aber auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht an

180

3) Übergabe-Prinzip als Kompromisslösung zwischen periculum est emptoris und casum sentit dominus

182

4) Rechtfertigung der kaufspezifischen Kompromisslösung im allgemeinen System der Gefahrverteilung beim gegenseitigen Vertrag

183

(a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

183

(b) Billigkeitserwägungen

184

(c) Regelmäßiger Parteiwille

184

(i) Maßgeblichkeit des typischen Parteiwillens für den Inhalt abstrakt-genereller dispositiver Regeln oder für die Abweichung hiervon?

185

(ii) Bedeutung der Gefahrtragungsregeln zur Begrenzung des privatautonomen Leistungsversprechens????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

187

(d) Ordnungsvorstellungen des Gesetzgebers, insbesondere Praktikabilitätserwägungen

189

5) Zwischenergebnis

191

d) Voraussetzung für die Realisierung der Preisgefahr beim Verkäufer: Keine Verpflichtung zur sachmangelfreien Leistung bzw. Mangelbeseitigung im Falle zufälliger Verschlechterung

193

i) Beim Stückkauf: Belastung des Käufers mit der Leistungsgefahr ab Vertragsschluss

194

1) Beweggründe der Verfasser des BGB von 1900 unklar

194

2) Ablehnung einer Nachbesserungspflicht als Folge der vertragsanfänglichen Belastung des Käufers mit der Leistungsgefahr?

197

3) Vertragsanfängliche Belastung des Käufers mit der Leistungsgefahr als Folge des Fehlens einer Nachbesserungspflicht des Verkäufers?

199

4) Zwischenergebnis

203

ii) Beim Gattungskauf: Anknüpfung des Übergangs der Leistungsgefahr an den Übergang der Preisgefahr

203

1) Dogmatisch zwingend: Übergang der Leistungsgefahr spätestens zur Zeit des Übergangs der Preisgefahr

204

2) Regelungsabsicht des historischen Gesetzgebers: Gemeinsamer Übergang von Leistungs- und Preisgefahr

205

(a) Anknüpfung nicht an die gesetzlichen Anordnungen des Übergangs der Preisgefahr, sondern an die tatbestandlichen Voraussetzungen derselben

206

(b) Zum Nebeneinander der Anordnung des Gefahrübergangs bei Annahmeverzug und der allgemeinen Regelung der Konkretisierung bei der Gattungsschuld

209

(c) Zwischenergebnis

213

(d) Bewertung dieser Regelung

213

3) Insbesondere zur Transmutation der Gattungs- zur Stückschuld als theoretische Grundlage des Übergangs der Leistungsgefahr

217

(a) Verwandlung zur Stückschuld als Voraussetzung der Unmöglichkeit der Leistung bei Untergang eines speziellen Stücks

218

(b) Bindung an Erfüllung mit konkretem Stück im Interesse des Gläubigers als Folge des Gefahrübergangs auf den Gläubiger (Ausgleich für Gefahrentlastung des Schuldners)

219

(i) Versendungskauf

219

(ii) Annahmeverzug

219

(c) Beschränkung des Schuldverhältnisses mit Blick auf die Gefahrtragung und Haftung ohne Verwandlung der Gattungs- in eine Stückschuld

220

(i) Annahmeverzug

220

(ii) Versendungskauf

222

(iii) v. Kübels Vorentwurf: „Fixierung der Obligation“ aus Zweckmäßigkeitserwägungen nur bei der Schickschuld, Gefahrübergang bei Annahmeverzug ohne Konkretisierung

223

(iv) Umdeutung der „Fixierung“ in ein allgemein notwendiges Korrelat und schließlich in eine notwendige Voraussetzung des Gefahrübergangs bei der Gattungsschuld

225

(v) Späte Einsicht

227

(d) Folgerungen für die Regelungstechnik des Übergangs der Leistungsgefahr: Keine „Verwandlung“ der Gattungs- zur Stückschuld

228

(i) Unmöglichkeit ohne vorherige Verwandlung zur Stückschuld

228

(ii) Vorzugswürdig: Einrede-Lösung

231

(e) Zwischenergebnis: Beschränkung der Gattungsschuld auf bestimmte Sache nur in Ansehung der Gefahrtragung und Haftung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

232

4) Folgerungen

234

(a) Maßgebliche Wertungskriterien für den Gefahr(en)übergang

234

(b) Dogmatik der Primärpflichtmodifikation

236

2. „Gewährleistung kraft Gefahrtragung“ im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Übergang der Preisgefahr??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

237

a) Regelungsbedürftigkeit der vom Gläubiger zu vertretenden Unmöglichkeit infolge der Verschiebung des Gefahrübergangs vom Vertragsschluss zur Übergabe

238

b) Erweiterung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers bis zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs durch Erfassung nachträglicher Zufallsverschlechterungen der verkauften Sache als Sachmangel

240

i) Für nachträgliche Zufallsverschlechterungen wurde im Rahmen der Gewährleistung ausschließlich die Preisgefahrtragung des Verkäufers ausgeformt

244

ii) Nichterfüllungshaftung wie nach gemeinem Recht auf die Sachbeschaffenheit bei Vertragsschluss bezogen

246

c) Auseinandersetzung der frühen Literatur mit der Bezugnahme des § 459 Abs. 1 S. 1 a. F. auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs

247

d) Unterschiedliche Risiken

250

i) Vertragsanfängliche Sachmängel

250

ii) Nachträgliche Sachmängel

251

e) Insbesondere zum Gattungskauf

252

i) Zur Statthaftigkeit der Anwendung der ädilizischen Rechtsbehelfe auf den Gattungskauf im Allgemeinen

252

1) „Kompromisslösung“ des § 480 Abs. 1 S. 1 a. F

253

(a) Regelungsvorschlag des Redaktors v. Kübel

253

(b) Beratungen der Ersten Kommission

254

(c) Beratungen der Vorkommission des Reichsjustizamts und der Zweiten Kommission

255

(d) Regelung im BGB von 1900

257

2) Transmutation zur Stückschuld als Grundlage der Anwendung der ädilizischen Rechtsbehelfe beim Gattungskauf

258

3) Rechtsnatur des Ersatzlieferungsanspruchs

259

ii) Zur Bedeutung des Zeitpunkts des Gefahrübergangs als Prüfzeitpunkt für die Sachmängelfreiheit beim Gattungskauf

261

iii) Zum Verhältnis des Fehlerbegriffs zum Gattungsbegriff sowie der mangelhaften Leistung zur Nichterfüllung

263

1) Von der Bildung von Gattungen nach der Verkehrsanschauung zum „parteiautonomen“ Gattungsbegriff

263

2) Vom objektiven zum subjektiven Fehlerbegriff

264

3) Zum Verhältnis der Gattungsvereinbarung zur Beschaffenheitsvereinbarung

265

(a) Verschiedene Qualitätsstufen innerhalb einer Gattung: grundsätzliches Erfordernis der Einhaltung des mittleren Qualitätsstandards

266

(b) Mangelhaftigkeit, Vertragswidrigkeit und Erfüllungsuntauglichkeit der Ware trotz Einhaltung des mittleren Qualitätsstandards der vereinbarten Gattung

267

(c) Unterscheidung von aliud- und peius-Lieferung

270

iv) Beschränkung der Sachmängelhaftung und Gefahrtragung des Verkäufers durch Anwendbarkeit der ädilizischen Gewährleistung auch beim Gattungskauf????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

271

1) Bei der Gattungsschuld stehen Sachmängel dem Übergang sowohl der Leistungs- als auch der Preisgefahr eigentlich entgegen

271

2) Begründung der Nichterfüllungshaftung und der Gewährleistungspflicht des Verkäufers erst im Zeitpunkt des (hypothetischen) Gefahrübergangs

273

3) Entlastung des Verkäufers von der Leistungsgefahr und Beschränkung seiner Preisgefahrtragung durch Anwendung der ädilizischen Gefahrleistungsrechte beim Gattungskauf

274

4) Zwischenergebnis

276

f) Folgerungen

277

3. Literaturansichten zur ratio legis des § 446 Abs. 1 S. 1 a. F

278

a) Überblick über das Meinungsspektrum

279

b) Rechtfertigung mit dem synallagmatischen Prinzip („Austauschgedanke“)

284

i) „Wirtschaftliche Erfüllung“ oder Befriedigung des typischen Käuferinteresses mit Übergabe

285

ii) Erfüllungstheorien zum Verhältnis von § 446 Abs. 1 S. 1 a. F. zu § 323 Abs. 1 a. F

287

1) Heck’sche Erfüllungstheorie: § 446 Abs. 1 S. 1 a. F. als Durchführung des § 323 Abs. 1 a. F

288

2) Filios: Abweichung des § 446 a. F. von § 323 Abs. 1 a. F. (nur) in Ansehung der Eigentumsverschaffungspflicht

291

3) Erfüllungshandlungstheorien (Oertmann, Schilcher)

292

iii) Stellungnahme

295

c) Rechtfertigung mit dem Prinzip casum sentit dominus

300

i) Käufer als „Vermögensherr“ der übergebenen Sache vom Zufall betroffen?

300

ii) Stellungnahme

303

d) Zwischenergebnis: Schlussfolgerungen aus einem Vergleich mit der Rechtfertigung der römisch-rechtlichen Käufergefahrtragung

306

i) Parallele zwischen der Rechtfertigung des periculum emptoris mit der quasi-dinglichen Wirkung der emptio venditio und der Rechtfertigung des § 446 (a. F.) als Ausdruck von casum sentit dominus

306

ii) Parallele zwischen der Rechtfertigung des periculum emptoris mit der quasi-dinglichen Wirkung der emptio venditio und der erfüllungstheoretischen Begründung des § 446 (a. F.)

307

iii) Schlussfolgerung: Bei gleichbleibendem Inhalt der Verkäuferleistung hat sich der Anknüpfungspunkt, nicht aber die Rechtfertigung des Gefahrübergangs verändert

308

iv) Schlussfolgerung: Die Vermögensverschiebung allein vermag den Gefahrübergang nicht zu rechtfertigen, wenn die Sachübertragung nicht mehr die Hauptsache der Verkäuferleistung ausmacht

309

e) Rechtfertigung mit der Möglichkeit der Gefahrenabwehr

311

i) Beherrschbare Gefahren (abwendbare Schadensereignisse)

312

1) § 446 (a. F.) hätte neben § 324 Abs. 1 a. F. einen eigenständigen Regelungsbereich

313

2) Die Begründung der Schadenszuweisung mit der versäumten Möglichkeit der Schadensvermeidung schlösse „Zufall“ auch nicht in jedem Fall aus

314

3) Mit der Möglichkeit der Schadensprävention allein ist eine Obliegenheit des Käufers zum optimalen Schutz der Ware aber nicht überzeugend zu begründen

314

ii) Unbeherrschbare Gefahren (nicht abwendbare Schadensereignisse)

315

iii) Legitimation für die Zuweisung beherrschbarer Gefahren ohne Rücksicht auf den notwendigen Aufwand und für die Zuweisung unbeherrschbarer Gefahren?

316

1) Risikosphären nach dem Beherrschbarkeitsprinzip und ergänzenden Kriterien

318

(a) Prinzip der abstrakten Beherrschbarkeit

318

(b) Prinzip der Absorbierbarkeit

319

(c) Prinzip der arbeitsteiligen Veranlassung

320

2) Anwendung dieser Prinzipien auf den Kaufvertrag

321

3) Stellungnahme

322

(a) Überhöhung rechtsökonomischer Erwägungen im Kernbereich der Privatautonomie

323

(b) Begrenzter Erklärungswert des Prinzips der Absorbierbarkeit und des Prinzips der arbeitsteiligen Veranlassung

324

(i) Versicherbarkeit richtet sich nach der Risikozuweisung, nicht umgekehrt; außerdem ist nicht jeder Zufallsschaden ein Versicherungsfall

324

(ii) Prinzip der arbeitsteiligen Veranlassung im Widerspruch zu dem Zweck des gegenseitigen Vertrages?

326

(c) Widersprüche im Zusammenspiel der verschiedenen Kriterien

327

f) Zwischenergebnis

327

4. Diskussion der Auswirkungen von Sachmängeln auf die Gefahrverteilung beim Kauf unter dem BGB von 1900

329

a) Mangelfreiheit als Voraussetzung der Gefahrtragung des Käufers gem. § 446 Abs. 1 S. 1 a. F.???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

330

i) Die Gefahr gehe bei Vorliegen von Sachmängeln trotz Übergabe nicht über

332

1) Wie beim Gattungskauf verdiene auch beim Stückkauf nur der vertragstreue Verkäufer den Gefahrübergang

332

2) Kein Gefahrübergang bei Vorliegen von Sachmängeln, die den Vertragszweck vereiteln und die „Rückabwicklungsreife“ des Vertrages begründen

333

3) Stellungnahme

335

ii) Die Gefahr gehe auch bei Vorliegen von Sachmängeln mit der Übergabe über, könne aber auf den Verkäufer zurückspringen

337

1) Strikte Trennung zwischen Gewährleistung und Gefahrtragung, „Zurückspringen“ der Gefahr als gewährleistungsrechtlicher Reflex????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

337

2) Gefahrtragung zunächst „in der Schwebe“, Wandelung beende die Schwebelage zulasten des Verkäufers????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

338

3) Stellungnahme

339

iii) Die Gefahr gehe mit der Übergabe grundsätzlich ohne Rücksicht auf das Vorliegen von Sachmängeln endgültig über

340

1) Gefahrtragung des Käufers auch im Rahmen der Wandelung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

340

2) Ausgleich der Gefahrtragung des Verkäufers bei der Wandelung über das Bereicherungsrecht („Lehre von der vermögensmäßigen Entscheidung“)??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

342

3) Stellungnahme

343

iv) Zwischenergebnis: Auswirkungen von Sachmängeln auf den erfüllungstheoretisch begründeten Gefahrübergang beim Stückkauf unter dem BGB von 1900

343

b) Zu der Möglichkeit, bei Vorliegen eines Sachmangels den Gefahrübergang durch Annahmeverweigerung zu verhindern

346

i) Unterscheide: Befugnis zur Annahmeverweigerung und rechtmäßige Zurückweisung

347

ii) Rechtmäßigkeit der Annahmeverweigerung bei Begründetheit von Rechtsbehelfen, deren Geltendmachung nach der Annahme ohnehin die Sachrückgabe zur Folge hätte

347

iii) Abwehr des Gefahrübergangs durch Zurückweisung der mangelhaften Waren auch noch nach körperlicher Entgegennahme derselben?

349

1) Zeitpunkt der körperlichen Entgegennahme maßgeblich für Zurückweisung, Mängelvorbehalt und Gefahrübergang

350

2) Zurückweisung ausnahmsweise auch nach körperlicher Entgegennahme noch zulässig

350

3) Vermeidung des Gefahrübergangs trotz körperlicher Entgegennahme nur bei Annahme „aus Kulanz“ zwecks Nachbesserung

352

iv) Folgerungen: Bei Vorliegen von Sachmängeln erforderte der Gefahrübergang über die Übergabe hinaus auch den (konkludenten) Verzicht des Käufers auf die sofortige Zurückweisung der Ware

352

1) Jedenfalls Gefahrübergang bei Übergabe mangelfreier Ware

352

2) Keinesfalls Gefahrübergang bei Verweigerung der körperlichen Entgegennahme mangelhafter Ware

353

3) Geringe praktische Relevanz des Aufschubs des Gefahrübergangs

354

4) In theoretischer Hinsicht ein weiterer Beleg für die „indirekte Wirkung“ von Sachmängeln auf die Gefahrverteilung beim Stückkauf unter dem BGB von 1900

354

5) Wirksam zurückgewiesene Ware steht außerhalb des Synallagmas

355

c) Zum „Zurückspringen“ der Gefahr bei der Wandelung

357

i) Unterschiedliche Voraussetzungen für die Rückabwicklung des Vertrages bei Wandelung und Rücktritt wegen Nichterfüllung

357

1) Römisch-rechtlicher Ursprung

359

(a) Strukturelle und inhaltliche Gestaltung der actio redhibitoria geprägt von klarer Rollenverteilung

361

(b) Abgehen vom Vertrag und Rückabwicklung des Leistungsaustauschs als untypische Reaktion auf eine Vertragsstörung im römischen Recht

362

(c) Konkurrenzverhältnis zwischen der ädilizischen Sachmängelgewährleistung und der Haftung des Verkäufers im Rahmen der actio empti

363

2) Kanonistischer und naturrechtlicher Einfluss: Rücktritt zur Befreiung von der Bindung an das eigene Leistungsversprechen

365

3) Rücktrittsfeindliche Grundhaltung des gemeinen Rechts, bei den Pandektisten „Rücktritt“ nur als Mittel der Schadensausgleichung

366

4) Ausformung des Rücktritts im ADHGB: Vertragsaufhebender Rücktritt zur Wiedererlangung der Dispositionsfreiheit

368

5) Entwicklung des gesetzlichen Rücktrittsrechts wegen Nichterfüllung in den Beratungen der Verfasser des BGB von 1900: Rücktritt als selbstständiger Rechtsbehelf zur Rückabwicklung des Leistungsaustauschs

371

(a) Zeitlicher Ablauf der Beratungen

372

(b) Entscheidung für ein selbstständiges Rücktrittsrecht

374

(c) Auseinandersetzung mit der Reichweite der (Gestaltungs-)Wirkung des Rücktritts und der Rechtsnatur der Rückgewähransprüche

378

(d) Gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Nichterfüllung und Wandelung

382

ii) Einheitliche gesetzliche Regelung der Rückabwicklung

384

1) Systematik des Wandelungs- und Rücktrittsfolgenrechts im BGB von 1900

385

2) Vereinheitlichung der Folgen der Ausübung des gesetzlichen und des vertraglichen Rücktrittsrechts und der Wandelung in den Beratungen der Ersten BGB-Kommission

386

(a) Bildung einer selbstständigen Kategorie „Vorbehaltenes Rücktrittsrecht“

386

(b) Beratung der Folgen der Wandelung

388

(c) Beratung über die Folgen der Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts

389

(d) Gesamtdebatte über das Rücktrittsrecht im Allgemeinen

390

(e) Streichung der „Einheitsformel“ durch die Zweite Kommission

392

3) Zwischenergebnis

392

4) Mortuus redhibetur

394

(a) Fiktion der Redhibition als Voraussetzung der actio redhibitoria

394

(b) Zweck: effektiver Käuferschutz

395

(c) Anwendungsbereich der Fiktion: Beschränkung auf mangelbedingten Untergang?

398

(d) Folgen des vom Käufer verschuldeten Untergangs der mangelhaften Kaufsache

400

5) Gefahrverteilung bei der Wandelung

401

(a) Beratungen der Gesetzesverfasser

402

(i) Vorentwurf v. Kübel

403

(ii) Erste Kommission und Erster Entwurf

403

(iii) Zweite Kommission und Zweiter Entwurf

408

(b) Rechtslage nach dem BGB von 1900

410

6) Zwischenergebnis

411

iii) Diskussion über die Sachgerechtigkeit der Gefahrverteilung bei Rücktritt und Wandelung in der rechtswissenschaftlichen Literatur zum BGB von 1900

412

1) Korrektur- und Umgehungsversuche der Regelung der §§ 350, 351 a. F

415

(a) Ausdehnung des Verschuldensbegriffs im Rahmen von § 351 a. F

416

(b) Einengung der Regelung des § 350 a. F

420

(c) „Ausgleichslösungen“ außerhalb der §§ 350, 351 a. F

421

2) Befürworter der gesetzlichen Regelung

423

(a) Rechtfertigung der Gefahrbelastung des Verkäufers

423

(b) Auslegung des Verschuldens-Begriffs in § 351 a. F

425

3) Bundesgerichtshof

426

4) Evaluation des Streits über die Sachgerechtigkeit und rechtspolitische Angemessenheit der Gefahrbelastung des Verkäufers bei der Wandelung

427

(a) Historische Gründe für vermeintliche Wertungswidersprüche

427

(b) Gefahrtragung des mangelhaft leistenden Verkäufers im Rahmen der Wandelung dogmatisch konsequent????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

429

(i) Kein Widerspruch zum Prinzip der Schuldnergefahrtragung im Austauschvertrag

429

(ii) Kein Widerspruch zur Zuweisung der Sachgefahr nach dem Satz casum sentit dominus

430

(iii) Zuweisung der Sachgefahr (Wertgefahr) zum Verkäufer hängt insbesondere nicht von Verschulden des Verkäufers ab

432

(c) Unter dem ökonomischen Aspekt rechtfertigt das „Näher-dran-Sein“ des Käufers allenfalls eine Beweislastumkehr

433

(d) Widerspruch zu „pragmatischen Erfordernissen einer vernünftigen Gefahrtragungsordnung“ allein rechtfertigt keine Gefahrbelastung des Käufers????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

434

iv) Zwischenergebnis zur Gefahrtragung des Verkäufers im Rahmen der Wandelung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

434

1) Ausfall der Leistung und Isolation der gelieferten mangelhaften Sache von der vertraglichen Gefahrverteilung infolge nachträglicher Zurückweisung

435

2) Risiko des Ausschlusses der Wandelung bei Verschulden von Sachuntergang und -verschlechterung infolge der Annahme der mangelhaften Sache

435

3) Fortdauernde Gefahrtragung des mangelhaft leistenden Verkäufers, jedoch ausschließlich nach Maßgabe des Gewährleistungsrechts????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

436

v) Folgerungen

438

1) Begrenzung der vom Verkäufer zu tragenden Gefahr durch „Verschulden“ des Käufers

438

(a) Historische Auslegung nicht ergiebig

439

(b) Herleitung der Sorgfaltspflichten

441

(c) Leitgedanken zur Bestimmung des Inhalts der gem. § 351 a. F. vom Käufer einzuhaltenden Sorgfalt

443

2) „Wesentliche Gleichheit der in Betracht kommenden Verhältnisse“ mit Blick auf die Rückabwicklung der mangelhaften Leistung bei Wandelung und Ersatzlieferung?

444

(a) Ausscheiden der zuerst gelieferten Sache aus dem Leistungsaustausch und Ablösung von der vertraglichen Risikoverteilung

445

(b) Aufrechterhaltung der Ersatzlieferungspflicht trotz zufälliger Beschädigung oder Zerstörung der zuerst gelieferten Sache als Voraussetzung effektiver Sachmängelhaftung (§§ 480 Abs. 1 S. 2, 467 S. 1, 350 a. F.)

447

(c) Ausschluss des Ersatzlieferungsanspruchs bei Verschulden des Käufers (§§ 480 Abs. 1 S. 2, 467 S. 1, 351 a. F.)

448

(d) Zwischenergebnis: Isolation der mangelhaften Sache von der vertraglichen Risikoverteilung bei der Ersatzlieferung ohne Auswirkungen auf die Preisgefahr und mit allenfalls indirekten Auswirkungen auf die Leistungsgefahr

450

5. Zwischenergebnis zu den Auswirkungen von Sachmängeln auf die Gefahrverteilung beim Kauf nach dem BGB von 1900

452

III. Veränderungen der Gefahrtragung beim Kauf durch die Schuldrechtsreform 2002????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

456

1. Erweiterung der Anforderungen an den Gefahrübergang infolge der Erweiterung des Leistungsbegriffs

456

a) Keine Veränderung des „äußeren“ Regelungsgehalts: Gefahrübergang mit Übergabe

458

b) Veränderung des „inneren“ Regelungsgehalts: Gefahrübergang mit Übergabe der verkauften – d. h. der vertragsgemäß beschaffenen (§ 433 Abs. 1 S. 2) – Sache

459

c) Veränderung des Kaufleitbildes

460

i) Zum alten Kaufleitbild, §§ 433, 459 ff., 480 a. F

462

1) Ausrichtung am Stückkauf: Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum und Besitz an bestimmtem Gegenstand und zur Gewährleistung bei Vorliegen von Sachmängeln

463

2) Gefahrübergang mit Übergabe, weil Sachverschaffung weitgehend abgeschlossen und geschuldete Leistung im Wesentlichen bewirkt

463

3) Subordination des Gattungskaufs, bei dem die Sachqualität maßgeblich für die Bestimmung des zu verschaffenden Gegenstandes ist, unter dieses Modell

464

ii) Zum neuen Kaufleitbild, §§ 433 Abs. 1 S. 2, 434, 437 ff., 439 Abs. 1

465

1) Annäherung von Stück- und Gattungskauf sowie Annäherung des Kaufs an den Werkvertrag

466

2) Den klassischen Stückkauf als reines Abgabegeschäft sieht das Gesetz nicht mehr vor

468

3) Neuer gesetzlicher Regelfall ist ein Kaufvertrag, der zwischen den herkömmlichen Kategorien Stück- und Gattungskauf steht

468

4) Auch beim Stückkauf ist nunmehr die „Soll-Beschaffenheit“ (mit-)bestimmend für den Schuldgegenstand

471

(a) Unmöglichkeit der Gesamtleistung des Stückverkäufers bei Vorliegen eines unbehebbaren Mangels?

472

(b) Das Bestehen einer Erfüllungspflicht gem. § 433 Abs. 1 S. 2 bzw. § 439 Abs. 1 ist keine notwendige Anwendungsvoraussetzung des Sachmängelrechts

473

(c) Individualisierungsabrede berechtigt den Käufer dazu, das mangelhafte Stück zu fordern

474

5) Klassische Gewährleistung nur noch nachrangig, bei Unmöglichkeit oder Ausbleiben der Nacherfüllung

474

2. Nacherfüllungspflicht und Leistungsgefahr („Nacherfüllungsgefahr“)

475

a) Legitimationsgrund für die Belastung des Verkäufers mit der Leistungsgefahr kraft Verpflichtung zur Nacherfüllung fraglich

476

b) Unterschiedliche Reichweite und Wirkung von Nachbesserung und Ersatzlieferung hinsichtlich den (weiteren) zufälligen Verschlechterung der mangelhaften Sache

477

i) Nachbesserung: „Beseitigung des Mangels“

478

ii) Ersatzlieferung: „Lieferung einer [anderen] mangelfreien Sache“

480

iii) Fragestellungen

482

3. Zäsur-Momente für die Feststellung der Mangelhaftigkeit und die Befreiung des Verkäufers von dem Risiko nicht mangelbedingter Zufallsverschlechterungen

484

a) Bedeutung des gem. §§ 446, 447 maßgeblichen Zeitpunkts für die Mängelrechte

485

i) Zeitpunkt der Leistungserbringung

485

ii) Zeitpunkt des hypothetischen Gefahrübergangs

486

iii) Mangelhaftigkeit der Leistung kann aber auch schon vor ihrer Erbringung feststehen

488

b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beschränkung der Leistungspflicht des Verkäufers auf die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)

489

i) Zeitpunkt der „Verwandlung“ des Erfüllungsanspruchs zum Nacherfüllungsanspruch umstritten

489

ii) Zeitpunkt des hypothetischen Gefahrübergangs ungeeignet zur Bestimmung der Reichweite der Nachbesserungspflicht

490

1) Nichtannahme mangelhafter Ware („hypothetischer Annahmeverzug“)

492

2) Absenden mangelhafter Ware beim Versendungskauf

493

iii) Zwischenergebnis: Eigenständiger Zeitpunkt zur Bestimmung der Beschränkung der Leistungspflicht des Verkäufers

494

iv) Zeitpunkt der vorbehaltlosen Entgegennahme des mangelhaften Stücks

496

1) Käufer akzeptiert die mangelhafte Sache zumindest als „Anleistung“ des Verkäufers

497

2) Käufer übernimmt das „allgemeine Lebensrisiko“ in Bezug auf die mangelhafte Sache, die bis zur Erreichung der Erfüllungstauglichkeit aber noch Leistungsgegenstand ist

499

3) Abhängigkeit des Gefahr(en)übergangs davon, dass der Käufer die entgegengenommene Sache behält (d.h sie nicht nachträglich wirksam als Erfüllungsgegenstand zurückweist)

500

4. Folgerungen und Thesen

502

5. Sachliche Veränderungen des Rücktrittsfolgenrechts im Zuge der Schuldrechtsreform

504

a) Neuregelung der Gefahrtragung beim Rücktritt??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

506

i) Systematischer Grundsatz: Gefahrbelastung des Rücktrittsberechtigten (§§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Halbs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

507

ii) Systematische Ausnahme: Belastung des Rücktrittsgegner mit der Gefahr des Zufalls (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3)

509

iii) Verweisung auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht und das Bereicherungsrecht

509

b) Begründung der Gefahrverteilung beim Rücktritt nach dem „Wertersatz-Modell“ durch den Reformgesetzgeber

509

c) Auseinandersetzung mit diesem Regelungskomplex und seiner Begründung

511

i) Verteilung der Leistungsgefahr im Rückgewährschuldverhältnis

512

ii) Kritik an der Systematik der Befreiungstatbestände

513

iii) Kritik an Form und Sachgehalt der Regelung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3

514

1) Unsicherheit über den Inhalt des Sorgfaltsmaßstabs

515

2) Zweifelhafte Begründung des Sorgfaltsprivilegs

517

(a) Gefahr des Zufalls

517

(b) Gefahr der eigenüblichen Fahrlässigkeit

519

iv) Versuche zur Korrektur und Umgehung der Regelung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3

520

1) Anwendung der Regelung nur bei Rücktritt wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Sachmangels?

525

2) Keine Anwendung der Regelung bei Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen des Rücktrittsrechts?

526

3) Korrektur der „überschießenden“ Gefahrbelastung des Verkäufers durch Rückgriff auf das Bereicherungsrecht?

528

(a) Gegen eine bereicherungsrechtliche Korrektur der Regelung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3

531

(b) Stellungnahme

532

(i) Entscheidung des Käufers, sich an den Vertrag zu binden und der mit ihm verbundenen Gefahrtragungsordnung zu unterwerfen, steht unter der Bedingung der Mangelfreiheit .????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

534

(ii) Unzulässige Auslegung contra legem

536

(iii) Bei Bereicherungsausgleich keine eigenständige Bedeutung des Rücktritts neben der Minderung

537

(iv) Bereicherungsausgleich vereitelt Zweck des Rücktritts: Gläubiger darf Schlechtleistung als Nichterfüllung behandeln und sich wegen Ausbleibens der Leistung von der Verpflichtung zur Gegenleistung befreien

538

v) Zwischenergebnis

540

d) Ausschlussgründe („Rücktrittssperren“)

541

i) Rücktrittsausschluss gem. §§ 326 Abs. 5, 323 Abs. 6 Alt. 1

542

ii) Rücktrittsausschluss gem. § 323 Abs. 5 S. 2

550

e) Zwischenergebnis

553

6. Ersatzlieferungsgefahr

555

a) Anwendungsbereich der Ersatzlieferungsgefahr, insbesondere zu der Frage der Ersatzlieferung beim Stückkauf

557

i) Problemstellung

557

ii) Das „Ob“ der Ersatzlieferung – zur Ersetzbarkeit/Austauschbarkeit des Leistungsgegenstandes

563

1) Beliebigkeit der Kaufsache aufgrund ihrer Sacheigenschaften

564

2) Bedeutung der Individualität der Kaufsache (Individualisierungsinteresse/-abrede), insbesondere im Verhältnis zur „Soll-Beschaffenheit“ derselben

567

(a) Beschaffenheitsvereinbarung allein konstituierend für den Schuldgegenstand (Kaufsache), beim Stückkauf: Individualität als Beschaffenheitsmerkmal?

568

(b) Soll-Beschaffenheit lediglich maßgeblich dafür, wie ein – ggf. anderweitig bestimmtes – konkretes Stück beschaffen sein muss, um sich als „die Kaufsache“ zu qualifizieren

569

(c) Bestimmung eines konkreten Leistungsgegenstandes durch separate Individualisierungsabrede

571

3) Zwischenergebnis

574

iii) Das „Wie“ der Ersatzlieferung – zur Bestimmung des zumutbaren Beschaffungsaufwandes

576

1) „Mehraufwand“ bis zur Grenze der §§ 439 Abs. 3, 275 Abs. 2 kraft Gesetzes

577

2) Begrenzung des Nacherfüllungsaufwandes allein durch den Vertrag

578

3) Stellungnahme

581

(a) Keine allgemeine Geltung des Prinzips der Zufallsbefreiung im reformierten Schuldrecht

582

(b) Ein gewisses Maß an Mehraufwand ist für die Nacherfüllung gesetzlich angeordnet

585

(c) Mehraufwand im Einzelfall mit Rücksicht auf die Frage des Vertretenmüssens und das Frustrationsrisiko zu bestimmen

586

4) Bereitschaft des Käufers zur Übernahme übermäßiger Nacherfüllungskosten schließt die Möglichkeit des Verkäufers zur Verweigerung der Ersatzlieferung aus

588

iv) Konsequenzen für die Behandlung des Untergangs der beim Vertragsschluss individualisierten Kaufsache vor dem realen Gefahrenübergang

590

1) Wertungswiderspruch bei unterschiedlicher Behandlung von Sachverschlechterung (Ersatzlieferung) und Sachuntergang (Leistungsbefreiung) zwischen Vertragsschluss und Lieferung?

590

2) Ersatzlieferung hängt weder von der Intensität des Störungsereignisses („bloße“ Verschlechterung oder vollständiger Untergang) noch von dessen rechtlicher Qualfikation (Sachmangel oder Unmöglichkeit) ab

591

3) Auch insoweit ist der (hypothetische) Parteiwille maßgebend

593

4) Es bedarf keiner Analogie zu § 439, insbesondere ist § 439 Abs. 3 auch im Falle des Untergangs des vorläufig individualisierten Stücks vor der Lieferung direkt anwendbar

596

v) Zwischenergebnis

597

b) Diskussion über Anwendung und Reichweite der Regelung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 im Rahmen der Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 4)

599

i) Kritik an der Zuweisung des Risikos nicht-mangelbedingter zufälliger sowie durch eigenübliche Sorgfalt des Käufers verursachter Schäden an der mangelhaften Sache zum Verkäufer

600

1) Unterschiedliche Zielsetzung von Rücktritt und Ersatzlieferung

600

2) Keine Risikobeschränkung zugunsten des Verkäufers durch die Ausschlussregelungen des Rücktrittsrechts

601

ii) Korrektur- und Umgehungsversuche

602

1) Übertragung der Kritik am Rücktrittsfolgenrecht auf die Ersatzlieferung

602

2) Eigenständige Kritik: Keine Anwendung des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 im Rahmen der Ersatzlieferung (außer beim Verbrauchsgüterkauf)

603

iii) Stellungnahme

603

c) Zwischenergebnis

608

7. Nachbesserungsgefahr

609

a) Dogmatische Begründung der Unterschiede zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Verteilung des Risikos der Verschlechterung der empfangenen mangelhaften Ware

611

i) Argumente für einen einheitlichen Leistungsumfang

612

ii) Argumente für einen unterschiedlichen Leistungsumfang

613

iii) Stellungnahme

614

1) Nachbesserungsanspruch als Ausschnitt des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs (Konkretisierung)

615

(a) Keine, auch keine Teil-Erfüllung des Primäranspruchs bei Lieferung mangelhafter Ware

616

(b) Nachbesserung als „Restleistung“, die auf bereits angenommene Teilleistung aufbaut

617

(c) Beschränkung der Erfüllungspflicht im Rahmen der Nachbesserung (Primärpflichtmodifikation)

619

2) Rechtfertigung des unterschiedlichen Leistungsumfangs der beiden Nacherfüllungsvarianten mit autonomer Entscheidung des Käufers

620

(a) Ob bei Lieferung mangelhafter Ware alternativ zur Nachbesserung eine Ersatzlieferung in Betracht kommt, ist nicht dem Zufall überlassen

621

(b) Auch wenn nur Nacherfüllung durch Nachbesserung in Betracht kommt, steht es dem Käufer frei, die Annahme zu verweigern

622

(c) Die ökonomischen Folgen einer „unklugen“ Ausübung seiner Wahlmöglichkeit(en) hat der Käufer zu tragen

622

iv) Zwischenergebnis zu den dogmatischen Erwägungen

623

b) Anpassung der Nachbesserung an die Ersatzlieferung wenigstens beim Verbrauchsgüterkauf aufgrund europarechtlicher Vorgaben für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes (durch Nacherfüllung)?

623

i) Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes nicht als (Nach-)Erfüllungsanspruch konzipiert

624

ii) Besonderes Sekundärrecht mit inhaltlicher Tendenz zu einer verschuldensunabhängigen Verpflichtung zur Naturalrestitution

624

iii) Maximale Belastung des Verkäufers mit dem Risiko, Zufallsverschlechterungen des vertragswidrigen Verbrauchsguts durch Reparatur beseitigen zu müssen, als Gebot des Verbraucherschutzes?

626

1) Keine Vorgaben zur Rückabwicklung der vertragswidrigen Leistung bei Rücktritt und Ersatzlieferung

626

2) Vorgaben an die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes durch Nachbesserung

626

(a) Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes

627

(b) Gewährleistung eines einheitlich hohen Verbraucherschutz-niveaus bei Nachbesserung und Ersatzlieferung

629

(c) Ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher

631

(d) Exkurs: Zur Vereinbarkeit einer „Kostenbeteiligung“ des Käufers im Rahmen der Nacherfüllung mit dem Richtliniengebot der Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes

633

iv) Zwischenergebnis zu den Richtlinienvorgaben für die Reichweite der Nachbesserung

637

c) Zwischenergebnis

637

d) Fallgruppen der Erstreckung der Nachbesserung auf nach der Entgegennahme der mangelhaften Sache an derselben auftretende Verschlechterungen

637

i) Intensivierung/Verschlimmerung des Ursprungsmangels

639

1) Reichweite der Ersatzlieferung und Wortlaut der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht maßgebend

639

2) Ob „Mangelidentität“ anzunehmen ist, ist stets eine Wertungsfrage

640

ii) Weiterfressender Mangel (auch: „additiv entstandener Mangel“)

641

1) Kompensation auch des Weiterfresser-Schadens an der gelieferten Sache durch Nachbesserung (Beeinträchtigung des Äquivalenzinteresses)

642

2) Weiterfresser-Schaden nur (bei Vertreten-müssen) im Wege des Schadenersatzes neben der Leistung zu ersetzen (Beeinträchtigung des Integritätsinteresses)

646

3) Stellungnahme

647

(a) Vergleich zur Ersatzlieferung und Verweis auf den Wortlaut der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie helfen (auch hier) nicht weiter

647

(b) Rechtsnatur des Nacherfüllungsanspruchs nach dem BGB im Regelungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht maßgebend

649

(c) Wertende Bestimmung des Mangelunwerts

650

(i) Stoffgleichheit als Kriterium zur Abgrenzung der beim Verkäufer verbliebenen Leistung(sgefahr) von der vom Käufer übernommenen Sachgefahr

651

(ii) Leistungsbezogenes Integritätsinteresse

653

(iii) Eigentumsübertragung hat Gefahrübergang nicht zur Folge, wenn und soweit die Leistung mit und an der übereigneten Sache noch nicht bewirkt ist

653

(iv) Kein Widerspruch zur Erfassung des Weiterfresser-Schadens (auch) über § 823 Abs. 1

655

4) Zwischenergebnis

655

iii) Mangelunabhängige Schäden an der gelieferten Sache

656

iv) Zwischenergebnis

659

8. Zuweisung der mit der Nachbesserung als solcher verbundenen Risiken

660

a) Einschlägige Rechtsprechung

661

i) OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.07.2007 (1. Senat)

661

ii) OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.04.2013 (4. Senat)

662

iii) „Dackel-Urteil“ des BGH

663

b) Der zweifelhafte Wille des Reformgesetzgebers

664

c) Gemeinsame Projektgruppe „Gewährleistung und Garantie“ der Verbraucherschutzministerkonferenz und der Justizministerkonferenz

666

d) Einheitliche Behandlung der „bloßen Beschädigung“ und der „völligen Zerstörung“ der Kaufsache während der Nachbesserung?

668

i) Zum Verständnis des Satzes, dass der Verkäufer während der Nachbesserung die Gefahr (des zufälligen Untergangs) trage

669

1) „Während der Nachbesserung“

669

2) „Gefahr“ (des zufälligen Untergangs)

670

ii) „Besserstellung“ des Käufers bei Untergang während der Nachbesserung im Vergleich zur Beschädigung?

671

iii) Keine „Schlechterstellung“ des Käufers bei „bloßer Beschädigung“ im Vergleich zur „vollständigen“ Zerstörung“, weil Verschlechterung und Untergang nicht in einem Stufenverhältnis stehen

672

e) Rückgabe zu Nachbesserungszwecken als actus contrarius zur Übergabe gem. § 446 S. 1

674

f) Ableitung aus § 439 Abs. 2

675

i) Unklare Bedeutung der Bezugnahme auf § 439 Abs. 2 in der Kommentarliteratur

675

ii) Richtlinienvorgabe: Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher

676

g) Herleitung aus der Leistungspflicht zur sachmangelfreien Lieferung bzw. zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes

678

h) Ähnlichkeit mit Weiterfresser-Mangel – „quasi-mangelbedingter Schaden“

679

i) kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Mangel(-unwert) und späterem Schaden, Schaden beruhe nur auf Schutzpflichtverletzung

680

ii) wertungsmäßiger Unterschied zur Beschädigung anderer Gegenstände des Käufers im Zuge der Nachbesserung

681

iii) „Mangelfreier“ Teil der Kaufsache steht einer anderen Sache des Käufers nicht gleich

681

iv) Verkäufer steht der nachzubessernden Sache nicht wie beliebiger Dritter gegenüber

682

v) Zwischenergebnis

683

i) Zusammenhang mit dem (Nach-)Erfüllungshandeln und nachbesserungstypische Risiken

684

i) Differenzierung geboten: Beschädigungen „bei Gelegenheit der Nachbesserung“ vs. „Beschädigungen bei der Nachbesserung“ oder „durch die Nachbesserung“

684

ii) Beschädigung durch Nachbesserung nur bei haftungsrechtlichem Vertreten-müssen des Verkäufers als Sachmangel zu erfassen?

686

iii) Verursachung durch (Nach-)Erfüllungshandeln notwendig, aber auch ausreichend

687

1) Nachbesserungsspezifischer Risikozusammenhang

687

2) Insbesondere: Transportrisiken

690

iv) Nicht vom Verkäufer zu vertretende Beschädigungen bei Gelegenheit der Nachbesserung fallen dagegen dem Käufer zur Last

694

j) Zwischenergebnis

695

9. Abwendung des Übergangs jeglicher Gefahr durch Zurückweisung mangelhafter Ware

696

a) Bedeutung des Zurückweisungsrechts bei Anspruch auf Ersatzlieferung und sofortigem Rücktrittsrecht wegen Vorliegens eines erheblichen unbehebbaren Mangels

697

b) Vorliegen eines behebbaren erheblichen Sachmangels bei Ausscheiden der Ersatzlieferung

698

c) Vorliegen eines behebbaren unerheblichen Sachmangels bei Ausscheiden der Ersatzlieferung

702

d) Vorliegen eines unerheblichen unbehebbaren Mangels bei Ausscheiden der Ersatzlieferung

703

e) Zwischenergebnis

705

C. Schluss

706

Anhänge

712

1. Beschluss der 9. Verbraucherschutzministerkonferenz

714

2. Beschluss der 84. Justizministerkonferenz

716

3. Arbeitspapier der Projektgruppe „Gewährleistung und Garantie“ (Auszug „Gefahrtragung während der Nacherfüllung“)??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

717

Nachwort

726

Literatur

728

Sachregister

754