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Freiwillige Nacherklärung bei Steuerhinterziehung. Straffreiheit durch Selbstanzeige

Freiwillige Nacherklärung bei Steuerhinterziehung. Straffreiheit durch Selbstanzeige

Anonym

 

Verlag GRIN Verlag , 2020

ISBN 9783346289094 , 64 Seiten

Format PDF

Kopierschutz frei

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29,99 EUR

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,6, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik der Steuerhinterziehung. Zu Beginn werden die Grundlagen dieser erläutert. Hierbei wird zunächst auf Definitionen und die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale eingegangen. In diesem Zusammenhang werden die verschiedenen Arten, Handlungsweisen und die Strafzumessung analysiert. Da die Steuerhinterziehung ein komplexes Themengebiet ist, wird bei den Grundlagen eine Abgrenzung zur leichtfertigen Steuerverkürzung gemäß §378 AO vorgenommen. Als Kern dieser Thesis wird die Selbstanzeige und das In-Aussicht-Stellen von Straffreiheit untersucht. Dabei werden Nutzen, also die zentrale Frage nach dem Sinn und Zweck dieser Gesetzesregelung, sowie Formvorschriften analysiert. Um die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige systematisch darzustellen wird insbesondere auf das Vollständigkeitsgebot, mögliche Sperrgründe und die vollständige, fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern eingegangen. Zur Veranschaulichung der Wirkung der Selbstanzeige werden sowohl die objektiven Auswirkungen als auch die subjektiven Auswirkungen erläutert. Einen weiteren, wichtigen Aspekt dieser Materie stellt die Teilselbstanzeige dar. Diese wird in ihren Grundzügen dargestellt und mit der Betrachtung des Status Quo abgeschlossen. Im Anschluss folgt eine Abgrenzung der Selbstanzeige zur Berichtigung von Steuererklärungen nach § 153 AO. Mit den Begrifflichkeiten Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und Straffreiheit wird, besonders in der bayerischen Hauptstadt München, intuitiv der 'Fall Hoeneß' assoziiert. Die Steueraffäre des damaligen FC Bayern München Präsidenten, welcher außerdem Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG war, sorgte in ganz Deutschland für viel Aufsehen. Im Januar 2013 erstattete Uli Hoeneß Selbstanzeige beim Finanzamt Rosenheim, um sein Bankguthaben in der Schweiz, welches zu Börsenspekulationen verwendet wurde, nachträglich zu deklarieren. Hoeneß hoffte auf das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen, um die Angelegenheit zu regeln, doch das Abkommen wurde im Dezember 2012 durch die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat abgelehnt und kam nicht zustande. Das Ziel des Steuerabkommens bestand darin, Personen, welche nicht versteuertes Vermögen in der Schweiz aufbewahrt haben, die Möglichkeit zu geben, in Form einer Einmalzahlung an den deutschen Fiskus, das Vermögen zu legalisieren.