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Das christliche Zinsverbot. Von Johannes Eck bis zur Enzyklika 'Vix pervenit'

Das christliche Zinsverbot. Von Johannes Eck bis zur Enzyklika 'Vix pervenit'

Janina Serfas

 

Verlag GRIN Verlag , 2021

ISBN 9783346415882 , 28 Seiten

Format PDF

Kopierschutz frei

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Masterseminar Der Zins - Geldwirtschaft, Finanzierung und Risikobewertung: Wucher 500 Jahre nach Johannes Eck, Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit dem kirchlichen Zinsverbot des Mittelalters, seinem Ursprung, der Rechtfertigung durch die Scholastik sowie den anerkannten Ausnahmen. Im zweiten Teil wird die Position von Johannes Eck (1486-1543) zur Zinsfrage im historischen Kontext erläutert und gewürdigt. Der anschließende dritte Teil befasst sich mit der Enzyklika 'Vix pervenit' (1745) von Papst Benedikt XIV. (1675-1758), die als letzte, autoritative und grundsätzliche Entscheidung der Kirche zur Zinsfrage gilt. Den Abschluss bildet eine Schlussbetrachtung, die auch die neueren Entwicklungen zur Zinsfrage mit einschließt. In der heutigen modernen Marktwirtschaft mit ihrem hochdifferenzierten Kreditwesen erscheint der Zins als notwendiges Phänomen. Das Fordern bzw. Entrichten von Zinszahlungen für Darlehen ist in der heutigen Wirtschaftspraxis selbstverständlich. Kaum jemand kann sich vorstellen, dass im christlich geprägten Europa über viele Jahrhunderte hinweg ein kirchliches Zinsverbot galt, das auch in der weltlichen Gesetzgebung Geltung besaß. Das frühe kirchliche Recht definierte 'Wucher' generell als jeden, über die ursprünglich dargeliehene Summe hinausgehenden Betrag. Die Begriffe 'Zins' und 'Wucher' waren deckungsgleich und wurden beide mit 'usura' bezeichnet. Viele namhafte Männer der Kirche verdammten den Wucher als schreckliche Sünde. So bezeichnet Bischof Augustinus (4./5. Jhd.) das Zinsnehmen als 'ars nequitiae', die Kunst der Nichtsnutzigkeit bzw. Gaunerkunst, durch die der Unterhalt in gleicher Weise erworben werde wie vom Dieb. Für Martin Luther (1483-1546) ist der Wucherer gar 'schlimmer noch als alle Tyrannen, Mörder und Räuber, schier so böse wie der Teufel selbst!' Heute dagegen versteht man unter dem 'Zins' etwas Erlaubtes, während der 'Wucher' sein unerlaubtes Gegenstück bezeichnet. Wie lässt sich dieser Wandel erklären? Besteht das kirchliche Zinsverbot noch immer oder hat die Kirche davon Abstand genommen? Diese Fragen gilt es zu untersuchen.