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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automobilindustrie in Thailand

Chabaporn Wenzel

 

Verlag Herbert Utz Verlag , 2010

ISBN 9783831608898 , 267 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz DRM

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39,99 EUR

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V. Zusammenfassung und Ausblick (S. 226-227)

Im Zeitalter der Globalisierung kann die Automobilindustrie als Vorreiter für andere Industriebranchen betrachtet werden. Diese Industrie ist durch hohe Außenhandelsorientierung zwangsläufig mit Direktinvestitionen im Ausland tätig. Aufgrund der Wettbewerbsfähigkeit, sowie der Rentabilität spielen Standortentscheidungen im internationalen Bereich eine immer wichtigere Rolle.

Dabei sind die Standortstrategien wichtige unternehmerische Grundsatzentscheidungen. Rechtliche Rahmenbedingungen sind bestimmende Faktoren für die Entscheidungen der im Ausland Investierenden. Der Schwerpunkt dieser Arbeit betrifft vor allem die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Investitionen der Automobilindustrie in Thailand. Jedoch gelten mehrere Rechtsgebiete sowohl für die Automobilindustrie als auch für eine Reihe weiterer Industriebranchen.

Eine vollständige Konzentration auf die Automobilindustrie war wegen der Komplexität der rechlichen Probleme oft nur schwer zu erreichen. Historisch bedingt ist das thailändische Rechtssystem stark an das deutsche angelehnt. Der „Civil and Commercial Code“ entspricht grundsätzlich dem deutschen BGB. Doch zahlreiche thailändische Gesetze orientieren sich in ihrer Ausgestaltung an Rechtsordnungen anderer Länder, neben Deutschland, auch Frankreich und Japan.

Das Wirtschaftsrecht wurde in Thailand mehr von England und den USA beeinflusst. Im Bereich Gesellschaftsrecht wird offiziell die wirtschaftliche Tätigkeit von Ausländern durch das sog. „Foreign Business Act B.E. 2542“ (1999) auf einen engen Bereich beschränkt. Manche Sektoren sind für Auslandsinvestitionen geschlossen, andere auf Minderheitsbeteiligungen bis 49% begrenzt. Jedoch eröffnet sich in der Praxis durch genaue Kenntnis der Bestimmungen fast immer die Möglichkeit, die gewünschte geschäftliche Tätigkeit ungehindert aufnehmen zu können. Auf der anderen Seite werden insbesondere Auslandsinvestitionen in technologieorientierten Sektoren vom staatlichen Board of Investment (BOI) u.a. durch Steuerermäßigungen und erleichterte Genehmigungsverfahren gefördert.

Eine Grundstücksübereignung dauert beispielsweise in der Regel zwei Tage, die Errichtung einer thailändischen Limited Company gerade 14 Arbeitstage. Eine Firmengründung, Investitionsförderanträge und die Errichtung einer schlüsselfertigen Fabrik können bei guter Planung innerhalb von acht Monaten komplett abgewickelt werden. Derzeit gibt es keine Beschränkungen für die Investitionen der Automobilindustrie in Thailand.

1. Gesellschaftsrecht

Es gibt verschiedene Gesellschaftsformen in Thailand: Die Unregistered Ordinary Partnership ist vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Registered Ordinary Partnership ähnelt der deutschen OHG insoweit, als auch hier die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und persönlich haften. Die Gesellschafterhaftung endet zwei Jahre nach Ausscheiden des Gesellschafters aus der Partnership. Die Registered Ordinary Partnership erlangt jedoch - anders als die OHG - den Status einer juristischen Person, und unterliegt aus diesem Grunde der Körperschaftsteuer.