Suchen und Finden
Service
Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers.
Thomas Storz
Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2009
ISBN 9783428528363 , 268 Seiten
Format PDF
Kopierschutz Wasserzeichen
Geräte
Vorwort
8
Inhaltsverzeichnis
10
§ 1 Einleitung
14
§ 2 Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
20
A. Die Vertretertheorien
21
I. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erblassers
22
II. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter oder Organ des Nachlasses
26
1. Gestaltet sich der vom Testamentsvollstrecker zu verwaltende Nachlass als juristische Person?
29
a) Die Lehre Kohlers von den stillschweigenden (konstruktiven) juristischen Personen
29
b) Kritische Würdigung der Auffassung Kohlers
30
2. Rechtsfähigkeit des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass(-teil)es
34
a) „Teilrechtsfähigkeit“ des Sondervermögens
34
b) Exkurs: Die Auffassung Hellwigs
39
c) Ablehnung der Auffassung Hellwigs
41
d) Zu den Voraussetzungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass(-teil)es im Wege der Rechtsfortbildung
48
aa) Bedürfnis
48
(1) Allgemeine Rechtsstellung des Erben während der Testamentsvollstreckung
48
(2) Notwendigkeit aus dem Sondervermögen einen eigenen Rechtsträger zu machen
55
(3) Fazit
66
bb) Steht die Anerkennung der Rechtsfähigkeit des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlass(-teil)es im Widerspruch zu den Bestimmungen und Grundprinzipien des Erbrechts?
67
III. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erben
71
B. Die Amtstheorie
75
C. Die Theorie vom neutralen Handeln
78
D. Die Theorie von der Treuhänderstellung des Testamentsvollstreckers
79
§ 3 Das Pflichtverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben
85
A. Allgemeine Grundlagen
85
B. Gesetzliches Schuldverhältnis
87
C. Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben
90
I. Die persönliche Verrichtung (§§ 2218 Abs. 1, 664 Abs. 1 BGB)
90
II. Unterrichtungspflichten des Testamentsvollstreckers
94
1. Die Benachrichtigungspflicht
94
2. Besteht eine generelle Anhörungspflicht?
97
3. Auskunftspflicht
98
§ 4 Überwachung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht?
100
§ 5 Zulässigkeit und Grenzen einer Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben
104
A. Die Ansichten der Rechtsprechung
104
I. Das Urteil des Reichsgerichts vom 28.10.1937 (IV 127/37)
104
II. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.10.1957 (IV ZR 217/57)
105
III. Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5.2.1999 (1Z BR 116/98)
109
IV. Der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.5.1999 (9 V 49/97)
110
B. Die Ansichten in der Literatur
111
C. Kritische Würdigung der im Schrifttum für die Grenzen der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben vorgebrachten Argumente
119
I. Der Einwand Damraus, das Institut der Testamentsvollstreckung diene auch den Interessen der Nachlassgläubiger
119
II. Der Einwand Coings, die Testamentsvollstreckung unterliege einem Typenzwang
131
1. Begriff und Funktion des Typenzwangs
132
a) Zum Begriff des Typenzwangs
132
b) Erscheinungsformen des Typenzwangs
134
aa) Typenzwang im Sachenrecht
135
bb) Typenzwang im Gesellschaftsrecht
138
cc) Typenzwang im Erbrecht
141
(1) Verfassungsrechtliche Gewährleistung der Testierfreiheit
141
(2) Der Grundsatz der Testierfreiheit
143
(3) Die gesetzliche Ausgangslage
145
(4) Darstellung und Analyse der Literatur
148
2. Widerlegung der These Coings, dass das Institut der Testamentsvollstreckung einem erbrechtlichen Typenzwang unterliegt
160
3. Fazit
165
D. Ist die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben begriffsnotwendig für das Institut der Testamentsvollstreckung?
166
§ 6 (Heute anerkannte) Fallgruppen des Zusammenwirkens von Testamentsvollstrecker und Erben
170
A. Kann sich der Testamentsvollstrecker im Einvernehmen mit den Erben über ein letztwillig verfügtes Auseinandersetzungsverbot hinwegsetzen und so im Wege der Nachlassteilung über Nachlassgegenstände wirksam verfügen?
176
I. Die Erbauseinandersetzung als Aufgabe des Testamentsvollstreckers
176
II. Ausschluss der Auseinandersetzung aufgrund Anordnung des Erblassers
182
B. Kann der Testamentsvollstrecker die gesetzliche Verfügungsschranke des Schenkungsverbots (§ 2205 Satz 3 BGB) im Zusammenwirken mit den Erben überschreiten?
200
I. Die Ansichten der Rechtsprechung
201
1. Die Rechtsauffassung des Reichsgerichts
201
2. Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs
203
II. Die Ansichten der Literatur
205
III. Stellungnahme
207
C. Wirksamkeit einer dem Erblasserwillen zuwiderlaufenden Freigabe von Nachlassgegenständen durch den Testamentsvollstrecker
210
I. Die Freigabepflicht des Testamentsvollstreckers
210
II. Freiwillige Überlassung von Nachlassgegenständen
213
D. Prozessuales Zusammenwirken durch Herstellung einer gewillkürten Prozessstandschaft
217
E. Fazit
218
§ 7 Genehmigungserfordernisse
220
A. Genehmigung des Familien- oder Vormundschaftsgerichts
220
B. Genehmigung des Ehegatten des Erben
224
§ 8 Anforderungen an die Form einer Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben
226
§ 9 Möglichkeiten des Erblassers, ein unerwünschtes Zusammenwirken von Testamentsvollstrecker und Erben zu vereiteln
230
A. Die Anordnung von Straf- und Verwirkungsklauseln gegenüber den Erben
230
I. Bedingte Erbeinsetzung
230
II. Bedingte Vermächtnisse
232
B. Die Anordnung von Straf- und Verwirkungsklauseln gegenüber dem Testamentsvollstrecker
233
I. Bedingte Testamentsvollstreckerernennung
233
II. Auflösend bedingtes Vermächtnis
234
C. Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker
235
§ 10 Schlussbetrachtung
237
Literaturverzeichnis
240
Sachverzeichnis
265
Service
Shop