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Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung? - Eine Untersuchung von Schadensersatz- und anderen materiellrechtlichen Erstattungsansprüchen wegen der Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarun

Jennifer Antomo

 

Verlag Mohr Siebeck , 2017

ISBN 9783161549137 , 755 Seiten

Format PDF

Kopierschutz DRM

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114,00 EUR

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Cover

1

Vorwort

8

Inhaltsübersicht

10

Inhaltsverzeichnis

12

Abkürzungsverzeichnis

30

§ 1 Einleitung

38

A. Bedeutung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen und Untersuchungsgegenstand

38

B. Einbettung der Problematik

40

I. Unproblematische Durchsetzbarkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen ohne Auslandsbezug

40

II. Das Bedürfnis nach geeigneten Schutzmöglichkeiten internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen

42

1. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO

42

2. Das Verhältnis gegenüber Drittstaaten, insbesondere am Beispiel der USA

43

3. Unzureichender Schutz gegen die Missachtung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen

44

III. Mögliche Bedenken gegenüber einer Schadensersatzhaftung

46

1. Überblick

46

2. Rechtsdogmatische Bedenken

47

3. Rechtspolitische Bedenken

49

C. Begriffsbestimmung sowie Grenzen und Gang der Untersuchung

50

I. Begriffsbestimmung

50

1. Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

50

2. Schadensersatzansprüche

51

3. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO und gegenüber Drittstaaten

51

4. EuGVVO alter und neuer Fassung

53

II. Grenzen der Untersuchung

54

1. Beschränkung auf Schadensersatz- und andere Erstattungsansprüche

54

2. Beschränkung auf Fälle der Missachtung von Gerichtsstandsvereinbarungen

55

3. Keine Untersuchung der parallelen Problematik bei Schiedsvereinbarungen

56

III. Gang der Untersuchung

59

Teil I: Abschluss und Durchsetzbarkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung: der status quo

60

§ 2 Einführung zum ersten Teil der Untersuchung

62

§ 3 Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen im Spannungsfeld von staatlicher Regelung und Parteiinteressen

64

A. Überblick

64

B. Gerichtsstandsvereinbarungen im System der internationalen Entscheidungszuständigkeit

65

I. Die Anarchie der internationalen Zuständigkeit

65

II. Folge des anarchischen Systems: Positive Kompetenzkonflikte und fehlende Rechtssicherheit

67

III. Regulierung des anarchischen Systems

71

1. Selbstregulierung des Systems

71

2. Gerichtliches Ermessen

73

3. Parteiautonome Regulierung im Einzelfall

78

C. Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im Kontext des forum shopping

80

I. Definition des forum shopping

80

II. Gründe für forum shopping vor staatlichen und Schiedsgerichten

80

1. Überblick

80

2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping

81

3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping

82

4. Der Heimvorteil und sonstige Gründe für forum shopping

84

5. Besondere Gründe für die Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit

85

III. Forum shopping – in a broad sense and as a matter of fact

87

D. Die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

90

I. Motive für die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

90

1. Überblick

90

2. Ex post-opportunistisches Heimwärtsstreben

91

3. Vorteile des vom angerufenen Gericht anzuwendenden Rechts

91

4. Verzögerungstaktiken in Form von Torpedo-Klagen

92

II. Die Reaktion des abredewidrig angerufenen Gerichts

93

1. Überblick

93

2. Die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit

93

3. Die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit

94

a) Nichtbeachtung der Vereinbarung

94

b) Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit der Vereinbarung nach der prozessualen lex fori

94

c) Unwirksamkeit der Vereinbarung aus materiellrechtlichen Gründen

96

d) Ordre public-Widrigkeit der Vereinbarung

96

e) Keine Bindung an die Vereinbarung aufgrund einer Ermessensentscheidung

99

§ 4 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten

102

A. Überblick

102

B. Keine direkten Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung

103

I. Folgen aus der Definition der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung

103

II. Unzulässigkeit oder Formunwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen

104

III. Unwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen aus materiellrechtlichen Gründen

106

1. Anwendbarkeit des materiellen Rechts

106

2. Problematische Ermittlung des Prorogationsstatuts

109

a) Die bisherige Rechtlage

109

b) Die Einführung von Art. 25 Abs. 1 S. 1 und Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F.

110

3. Sonderproblem: Inhaltskontrolle von AGB-Gerichtsstandsvereinbarungen

113

4. Zusammenfassung

114

IV. Kein gerichtliches Ermessen zur Beurteilung von Prorogation und Derogation

114

V. Keine Anwendung des ordre public-Vorbehalts auf Gerichtsstandsvereinbarungen

115

VI. Kaum Anreize für ein law shopping through forum shopping

117

VII. Das Verhältnis zur rügelosen Einlassung

117

VIII. Zusammenfassung und Zwischenstand

118

C. Indirekte Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung: Verzögerung durch Torpedo-Klagen

120

I. Die Rechtslage vor der Gasser-Entscheidung des EuGH

120

1. Prioritätsprinzip und die The Tatry-Entscheidung machen Torpedo-Klagen möglich

120

2. Besonders problematische Fälle

123

3. Umstrittene Einschränkung des Prioritätsprinzips

125

II. Die Gasser-Entscheidung des EuGH: Keine Einschränkung des Prioritätsprinzips

127

III. Kritik an der Gasser-Entscheidung und ihren Folgen

129

IV. Die Revision der EuGVVO

131

1. Durchbrechung des Prioritätsprinzips durch Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F.

131

2. Weitere Stärkung von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die neue EuGVVO

133

3. Folgen für die redliche Partei

133

4. Sonderproblem: Die revidierte EuGVVO und sog. umgekehrte Torpedo-Klagen

135

a) Besteht die Gefahr sog. umgekehrter Torpedo-Klagen?

135

b) Welche Prüfungskompetenz hat das zuerst angerufene Gericht?

136

5. Sonderproblem: Das Verhältnis zwischen Art. 31 Abs.und 3 und Art. 30 EuGVVO n. F.

139

a) Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F. gelten nur für Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien

139

b) Besteht eine Torpedo-Gefahr bei lediglich im Zusammenhang stehenden Verfahren?

141

D. Gesamtbetrachtung der aus der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung folgenden Nachteile für die nicht vertragsbrüchige Partei

144

I. Zukünftig gilt: Kaum direkte wie indirekte Anreize für die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

144

II. Dennoch mögliche Schäden der nicht vertragsbrüchigen Partei

145

1. Kosten und sonstige Nachteile aus dem Verfahren im forum derogatum

145

2. Grundsätzliche Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei

146

3. Schäden trotz Geltung des Unterliegensprinzips

147

III. Ausnahmsweise Gefahr des Wettlaufs zur früheren Sachentscheidung

150

E. Zum Vergleich: Die Problematik im Bereich von Schiedsvereinbarungen

151

I. Überblick

151

II. Die bisherige Rechtslage

152

III. Mögliche Änderungen durch die Reform der EuGVVO

156

1. Reformvorschlag und tatsächliche Änderungen der EuGVVO

156

2. Der neue Erwägungsgrund (12) zur EuGVVO

158

a) Der erste Abschnitt

158

b) Der zweite Abschnitt

158

c) Der dritte Abschnitt

161

d) Der vierte Abschnitt

162

IV. Fazit und Vergleich zu internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen

163

§ 5 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung durch Klageerhebung in einem Drittstaat am Beispiel der USA

166

A. Überblick

166

B. Gründe für die Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum

167

I. Geringe Anreize für Torpedo-Klagen außerhalb der Geltung international vereinheitlichter Regelungssysteme

167

II. Andere Gründe für eine Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum

172

1. Überblick: Forum shopping in den USA

172

2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping in den USA

172

a) Überblick

172

b) Beweiserhebung und Beweiswürdigung im adversary system

173

c) Besonderheiten des US-amerikanischen Kostenrechts

177

3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping in den USA

181

4. Gesamtbewertung: Kläger- und Inländerbevorzugung im US-amerikanischen Recht?

183

C. Das zivilgerichtliche Zuständigkeitssystem der USA

187

I. Zweigliedriges System aus Bundes- und Staatengerichten

187

II. Die Zuständigkeitsanforderungen im Einzelnen

188

1. Überblick

188

2. Subject matter jurisdiction

189

a) Ausschließliche und konkurrierende Bundeszuständigkeiten

189

b) Removal

191

3. Personal jurisdiction

191

a) General personal jurisdiction und specific personal jurisdiction

191

b) Personal jurisdiction durch Unterwerfung

194

4. Venue

196

D. Die Derogation US-amerikanischer Gerichte durch internationale Gerichtsstandsvereinbarungen

197

I. Die non ouster-Doktrin

197

II. Liberalisierung in der Rechtsprechung der Federal Courts

200

1. Die Bremen-Entscheidung

200

2. Die Carnival Cruise-Entscheidung

201

3. Der Inhalt der ermessensbasierten reasonableness-Doktrin

203

4. Das Verhältnis zwischen reasonableness- und forum non conveniens-Doktrin und die Atlantic Marine-Entscheidung

207

5. Umstrittene Anwendung der reasonableness-Doktrin in Fällen der diversity jurisdiction

212

III. Die Behandlung der Derogation durch die State Courts

214

IV. Gesamtbetrachtung der US-amerikanischen Rechtsprechung zur Derogationswirkung

216

V. Vergleich zur Rechtslage im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten

221

VI. Vergleich zur Behandlung von Schiedsvereinbarungen durch die US-amerikanischen Gerichte

222

E. Mögliche Nachteile für den Beklagten aus der Klage im US-amerikanischen forum derogatum

226

I. Überblick

226

II. Das Gericht erkennt die Vereinbarung nicht an

227

1. Als „prozessual“ bezeichnete Nachteile

227

2. Als „materiell“ bezeichneter Nachteil

227

III. Das Gericht erkennt die Vereinbarung an

228

1. Kein materieller, aber prozessuale Nachteile möglich

228

2. In aller Regel bestehen auch keine Ausnahmen von der American rule of costs

229

IV. Rügelose Einlassung des Beklagten

232

§ 6 Schutz- und Abwehrmöglichkeiten gegen Klagen im derogierten Forum

234

A. Überblick

234

B. (Parallele) Klageerhebung vor dem gewählten Gericht

235

I. Zeitlich frühere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht

235

II. Zeitlich spätere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht

238

C. Verhinderung der Zustellung der abredewidrig erhobenen Klage

240

D. Zuständigkeitsrüge und Verlust des Prozesses im abgewählten Forum

241

E. Einstweiliger Rechtsschutz

243

I. Überblick

243

II. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten

243

1. Die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes nach der alten EuGVVO

243

a) Kein lis pendens-Prinzip im Verhältnis zwischen Hauptsache und vorläufigem Rechtsschutz

243

b) In aller Regel geringe Erfolgsaussichten mangels besonderer Dringlichkeit

245

c) Vor- und Nachteile einstweiliger Maßnahmen zum Schutz gegen Torpedo-Klagen

247

2. Die Rechtslage unter der revidierten EuGVVO

249

III. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zu Drittstaaten

249

F. Prozessführungsverbote

251

I. Überblick

251

II. Prozessführungsverbote in England und in den USA

251

1. Prozessführungsverbote in England

251

2. Prozessführungsverbote in den USA

256

3. Gegenläufige anti-suit injunctions und der Fall Laker

259

III. Unzulässigkeit von Prozessführungsverboten im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten

260

1. Turner und das Verbot von anti-suit injunctions

260

2. West Tankers und die Erstreckung der Turner-Grundsätze auf Schiedsvereinbarungen

263

IV. Prozessführungsverbote zum Schutz gegen Klagen in drittstaatlichen Gerichten

267

1. Überblick

267

2. Das sog. right not to be sued abroad als Verfügungsanspruch

268

3. Keine Unvereinbarkeit mit der EuGVVO

270

4. Unzulässigkeit aus anderen Gründen

272

a) Ausschluss der Klagbarkeit oder fehlendes Rechtsschutzbedürfnis?

272

b) Völkerrechtliche Unzulässigkeit wegen Verletzung der comitas – außer von contractual injunctions

275

V. Zusammenfassung und Ausblick

278

G. Feststellungsklagen

281

I. Überblick

281

II. Feststellungsklagen im Verhältnis zu Drittstaaten

281

1. Vielfältige Möglichkeiten von Feststellungsklagen

281

2. Internationale Zuständigkeit

283

3. Feststellungsinteresse

285

a) Feststellungsinteresse im engeren Sinne

285

b) Vorrang anderer Rechtsschutzmöglichkeiten

287

c) Kein Feststellungsinteresse hinsichtlich der fehlenden Anerkennungsfähigkeit der ausländischen Entscheidung

287

4. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der comitas

288

5. Wirkungen von Feststellungsklagen im Ausland

289

a) Überblick

289

b) Anerkennung in den USA nach der bisherigen Rechtslage

290

c) Anerkennung nach Inkrafttreten des HGÜ in den USA

293

III. Feststellungsklagen im Verhältnis zu anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten

295

IV. Zusammenfassung

298

H. Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Entscheidung

299

I. Überblick

299

II. Zwingende Anerkennung von Entscheidungen der anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten

300

III. Keine Anerkennung von Entscheidungen drittstaatlicher derogierter Gerichte

301

IV. Ergebnis

303

I. Zusammenfassung

304

Teil II: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung in Rechtsprechung und Schrifttum ausländischer Staaten

308

§ 7 Einführung zum zweiten Teil der Untersuchung

310

§ 8 Rechtsprechung und Schrifttum in England und in den USA

312

A. Überblick

312

B. Das anglo-amerikanische Recht als Wiege der Schadensersatzlösung

313

I. Vertragliche Qualifikation der Schadensersatzansprüche

313

II. Gerichtsstandsvereinbarungen als „ganz normale“ Verträge

314

1. Non ouster-Doktrin und Ermessensprüfung von Gerichtsstandsvereinbarungen

314

2. Folge: Verpflichtungswirkungen von Gerichtsstands-vereinbarungen und das right not to be sued abroad

318

III. Schadensersatz als primäre Folge einer Vertragsverletzung

320

IV. Die Verschuldensunabhängigkeit des Schadensersatzes

321

C. Die Rechtslage in England

322

I. Stay of proceedings und anti-suit injunctions als traditionelle Mittel gegen unzulässiges forum shopping

322

II. Die Rechtsprechung der englischen Gerichte

324

1. Die Rechtsprechung zu Gerichtsstandsvereinbarungen

324

a) Der eigenen Zeit voraus: Ellerman Lines Ltd v. Read

324

b) Der Durchbruch im neuen Jahrtausend: Union Discount Co. Ltd v. Robert Zoller and others

326

c) Das obiter dictum in Donohue v. Armco Inc. & others

329

d) Die Bestätigung der Union Discount-Entscheidung in A/S D/S Svendborg v. Akar

333

e) Weitere Entscheidungen

335

f) Zusammenfassung der bisherigen englischen Rechtsprechung

336

g) In the matter of the „Alexandros T“: Schadensersatz im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten?

337

2. Die Rechtsprechung zu Schiedsvereinbarungen

340

a) Die Mantovani-Entscheidung und einige weitere Entscheidungen

340

b) Die Entscheidung in CMA v. Hyundai

343

c) Die West Tankers-Entscheidung

345

d) Bedeutung für die Rechtsprechung in Bezug auf Gerichtsstandsvereinbarungen

346

III. Das englische Schrifttum

348

1. Gegner vertraglicher Schadensersatzansprüche

348

2. Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche

352

a) Briggs – Verfechter der Schadensersatzmöglichkeit

352

b) Weitere Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche

356

D. Die Rechtslage in den USA

360

I. Überblick über die Rechtslage in den USA

360

II. US-amerikanische Gerichtsentscheidungen

362

1. Die Nute-Entscheidung aus dem Jahr 1856

362

2. Vereinbarter Schadensersatz für abredewidrig erhobene Klagen

362

3. Schadensersatz ohne explizite Vereinbarung – die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten

363

4. Entscheidungen zu Schiedsvereinbarungen

368

5. Fazit aus der US-amerikanischen Rechtsprechung

368

III. Das US-amerikanische Schrifttum

370

E. Zusammenfassung und Ausblick

372

§ 9 Die Rechtsprechung und die Diskussion in anderen Staaten

376

A. Überblick

376

B. Australien

377

C. Spanien

379

I. Die Schadensersatzidee erreicht den civil law-Kreis

379

II. Das Entscheidungsduo des Tribunal Supremo

379

1. Die Entscheidung aus dem Jahr 2007

379

2. Die Entscheidung aus dem Jahr 2009

380

III. Das spanische Schrifttum

383

IV. Rückschlüsse für andere Staaten des civil law-Kreises?

384

D. Belgien

385

E. Frankreich

388

F. Die Schweiz

390

G. Japan

391

H. Zusammenfassung und Ausblick

394

Teil III: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung vor deutschen Gerichten

396

§ 10 Einführung zum dritten Teil der Untersuchung

398

§ 11 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Zulässigkeit einer Klage und anwendbares Recht

402

A. Überblick

402

B. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

402

I. Grundsatz: Die Zuständigkeit folgt aus der Gerichtsstandsvereinbarung

402

II. Zuständigkeit des derogierten, abredewidrig angerufenen Gerichts?

404

C. Der res iudicata-Einwand

406

I. Problemaufriss

406

II. Einteilung in mögliche Fallgruppen

407

1. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft weder eine Sach-noch Kostenentscheidung

407

2. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft keine Sach-, aber eine Kostenentscheidung

407

3. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft eine Entscheidung in der Sache

409

a) Grundsätzlich keine res iudicata-Wirkung wegen Verletzung des Spiegelbildprinzips

409

b) Res iudicata-Wirkung bei rügeloser Einlassung der im Ausland beklagten Partei?

411

4. Die Parteien schließen vor dem abredewidrig angerufenen Gericht einen Vergleich

412

5. Das abredewidrig angerufene Gericht gewährt materiellrechtlichen Schadensersatz

413

D. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage

414

I. Überblick

414

II. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei rügeloser Einlassung

414

1. Grundsatz

414

2. Einschränkungen

415

III. Sonstige erforderliche Anstrengungen der nicht vertragsbrüchigen Partei?

417

IV. Rechtsschutzbedürfnis im Falle eines Vergleichs

418

V. Zusammenfassung

418

E. Das auf den vertraglichen Schadensersatzanspruch anwendbare Recht

419

I. Vertragliche Schadensersatzansprüche unterliegen dem Prorogationsstatut

419

II. Bestimmung des Prorogationsstatuts von Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß Art. 25 EuGVVO n. F.

420

1. Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F. als Gesamtverweisung

420

2. Auf welche Kollisionsvorschriften verweist Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F.?

421

3. Mit welcher Rechtsordnung ist die Gerichtsstandsvereinbarung am engsten verbunden?

423

4. Die Folgen einer Rechtswahl durch die Parteien

430

5. Geltung des Günstigkeitsprinzips?

432

6. Ergebnis

433

§ 12 Das Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB

436

A. Überblick

436

B. Schuldverhältnis und Pflichtverletzung

437

I. Vereinbarungen über Verpflichtungswirkungen, Schadensersatz oder Vertragsstrafen

437

II. Die Unergiebigkeit der deutschen Rechtsprechung

439

III. Deutsches Prorogationsstatut und internationale Problematik

441

IV. Frühe Ansichten: Die Trennung zwischen Zivil- und Prozessrecht

442

V. Schiedermair: Gerichtsstandsvereinbarungen als echte prozessrechtliche Verträge ohne Verpflichtungswirkung

446

1. Gerichtsstandsvereinbarungen als rein prozessrechtliche Verträge

446

2. Prozessrechtliche Verträge als Verfügungsverträge

447

3. Zusammenfassung und Bewertung

450

VI. Weitere Gegner der verpflichtenden Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen

451

VII. Hellwig: Prozessverträge mit Verpflichtungswirkung

452

1. Die gewollten Wirkungen bestimmen die Natur des Vertrags

452

2. Mit der negativen Verfügungswirkung gehen Verpflichtungswirkungen einher

453

3. Keine Übertragung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips

456

VIII. Konzen und die weitere Aufweichung des Trennungsdenkens

458

IX. Wagner: Verpflichtungswirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen widersprechen häufig dem Parteiwillen

460

1. Prozessverträge modifizieren die Verfahrensregeln pro futuro

460

2. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Primärprozess

462

3. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Sekundärprozess

464

X. Die aktuelle Diskussion im modernen deutschen Schrifttum

465

1. Überblick: Gesteigertes Interesse an der Problematik

465

2. Die eine Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Verpflichtungswirkung

466

3. Die andere Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten grundsätzlich Verpflichtungswirkung

470

XI. Auseinandersetzung mit dem Meinungsspektrum und Erarbeitung einer eigenen Ansicht

477

1. Das Bedürfnis nach verpflichtenden Wirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen

477

2. Dogmatische Argumente gegen die Übertragung des Abstraktionsprinzips und für das Bestehen prozessualer Verpflichtungswirkungen

478

a) Ausgangspunkt: Das Zirkelschlussargument Schiedermairs

478

b) Das Abstraktionsprinzip als deutsche Eigenheit

478

c) Die fehlende Übertragbarkeit des Verfügungsbegriffs auf die prozessuale Ebene

480

d) Ein vertragliches Verbot entfaltet zwingend auch echte Unterlassungspflichten

485

e) Prozessverträge entfalten eigene prozessuale Verpflichtungswirkungen

489

3. Der Vergleich zum Ausland

490

4. Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit und zu anderen Vereinbarungen

493

a) Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit

493

b) Der Vergleich zu Rechtswahlvereinbarungen

494

c) Der Vergleich zu anderen Prozessverträgen und Schiedsvereinbarungen

496

5. Der Wille der Parteien

499

a) Der Rechtsbindungswille beinhaltet auch den Haftungswillen

499

b) Andere Erwägungen

501

c) Sonderproblem: Keine Vermutung für die Ausschließlichkeit gemäß Art. 25Abs. 1 S. 2 EuGVVO n. F.?

503

6. Ergebnis

504

7. Sonderfrage: Pflichtverletzung trotz unwirksamer Gerichtsstandsvereinbarung?

505

C. Die Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung

508

I. Überblick

508

II. Die Rechtfertigung der Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens im autonomen deutschen Recht

509

III. Übertragung der Grundsätze auf die Prozesseinleitung und Prozesshandlungen im Ausland

512

IV. Besonderheiten bei abredewidrig im Ausland erhobenen Klagen

513

V. Eigene Ansicht: Die Vertragswidrigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit

519

D. Das Vertretenmüssen des Auslandsklägers

522

I. Überblick

522

II. Einschränkung der Haftung auf arglistiges Verhalten?

522

III. Einschränkung der Vermutung für das Vertretenmüssen in § 280 Abs. 1 S. 2 BGB?

523

IV. Die im Schrifttum vertretenen Ansichten zu den Anforderungen an Vorsatz und Fahrlässigkeit

524

V. Eigene Ansicht

526

1. Grundsätzlich genügt das Kennenmüssen der Vertragswidrigkeit für den Fahrlässigkeitsvorwurf

526

2. Einschränkungen für bestimmte Fallgruppen?

529

a) Irrtum über Wirksamkeit, Umfang oder Ausschließlichkeit der Vereinbarung

529

b) Keine Kenntnis von der Existenz der Vereinbarung

530

c) Klageerhebung, „um die Gerichtsstandsvereinbarung nach dem heimischen Recht überprüfen zu lassen“

530

3. Vertretenmüssen der Fortführung des Verfahrens im forum derogatum

532

E. Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche aus rechtspolitischen Erwägungen?

533

F. Zusammenfassung

538

§ 13 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Anspruchsumfang und Durchsetzung der Entscheidung im Ausland

540

A. Überblick

540

B. Der Umfang des vertraglichen Schadensanspruchs

540

I. Einführung und Aufteilung in Fallgruppen

540

II. Die Differenzhypothese – worin besteht der hypothetische Rechtsgüterstand?

543

III. Die erste Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht keine Sachentscheidung trifft

548

1. Überblick

548

2. Grundsätzlich ersetzbare Schadensposten

548

3. Vorteilsausgleichung wegen hypothetischer Reserveursachen

552

4. Kürzung des Umfangs des Schadensersatzanspruchs gemäß § 254 BGB

554

a) Grundsätzlich keine Kürzung wegen Mitverursachung des Schadens gemäß § 254 Abs. 1 BGB

554

b) Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit aus § 254 Abs. 2 Var. 3 BGB

554

5. Zusammenfassung

558

IV. Die zweite Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht eine Sachentscheidung trifft

558

1. Problemaufriss

558

2. Sachentscheidung zugunsten der nicht vertragsbrüchigen Partei

559

3. Sachentscheidung zulasten der nicht vertragsbrüchigen Partei

559

a) Entstehung eines prozessualen und eines materiellen Schadens

559

b) Ersatzfähigkeit des materiellen Schadens vor dem Hintergrund der comitas

560

(1) Die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansichten

560

(2) Eigene Ansicht und Vergleich mit Prozessführungsverboten

563

c) Zusammenfassung

565

V. Sonderfall: Prozessvergleich

565

VI. Gesamtergebnis

566

C. Durchsetzung einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung im Ausland

567

I. Einführung

567

II. Vollstreckung in dem Staat des Erstverfahrens

567

1. Überblick

567

2. Anerkennungsversagung wegen fehlender Anerkennungszuständigkeit

570

3. Anerkennungsversagung wegen unvereinbarer inländischer Entscheidung

571

4. Anerkennungsversagung wegen Verletzung des ordre public

573

5. Zusammenfassung

575

III. Vollstreckung in einem unbeteiligten Drittstaat

576

IV. Ergebnis

577

§ 14 Deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche

580

A. Überblick

580

B. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

581

C. Das auf deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht

583

I. Das anwendbare Kollisionsrecht

583

II. Das nach der Rom II-VO auf deliktische Ansprüche anwendbare Recht

585

III. Das nach der Rom II-VO auf bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht

589

IV. Rechtswahl durch die Parteien

590

V. Ergebnis

591

D. Deliktische Ansprüche nach deutschem Recht

592

I. Einführung

592

II. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB

594

1. Keine Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechte und Rechtsgüter

594

2. Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

594

3. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

597

III. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. der Verletzung eines Schutzgesetzes

599

IV. Ansprüche aus § 826 BGB

601

V. Zusammenfassung

607

E. Bereicherungsrechtliche Ansprüche nach deutschem Recht

608

I. Einführung

608

II. Bereicherung des Schuldners: das sog. „erlangte Etwas“

610

1. Die Urteilssumme

610

2. Verfahrens- und andere Kosten?

611

3. Ergebnis

612

III. Leistungs- oder Eingriffskondiktion

612

1. Eingriffskondiktion, wenn die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist

612

2. Umstrittene Rechtsfolge, wenn freiwillig bezahlt wurde

613

3. Ergebnis

615

IV. Fehlen eines Rechtsgrundes

615

1. Überblick

615

2. Die einen Rechtsgrund bejahende Ansicht

615

3. Die einen Rechtsgrund verneinende Ansicht

617

4. Stellungnahme

617

V. Umfang der Herausgabepflicht und Ausschluss nach § 814 BGB

621

VI. Sonderfall: Die ausländische Sachentscheidung wäre inhaltsgleich in Deutschland ergangen

622

VII. Zusammenfassung

624

F. Durchsetzung der Entscheidung im Ausland

625

I. Anerkennungsfähigkeit einer deliktischen Schadensersatz gewährenden Entscheidung

625

II. Anerkennungsfähigkeit einer eine bereicherungsrechtliche Rückforderung gewährenden Entscheidung

626

G. Zusammenfassung

628

§ 15 Besonderheiten im Bereich international vereinheitlichten Rechts

632

A. Überblick

632

B. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten

633

I. Geringes Bedürfnis nach Schadensersatzpflichten seit der Revision der EuGVVO

633

II. Die prozessuale Ausgangslage

636

1. Einführung

636

2. Die Rechtshängigkeitsregeln der EuGVVO

638

a) Durchbrechung der vormals strikten Prioritätsregel durch Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F.

638

b) Folgerungen für die hier untersuchten Schadensersatzklagen

639

3. Die Anerkennungsregeln der EuGVVO

642

a) Die EuGVVO als System großzügiger wechselseitiger Anerkennung und Vollstreckung

642

b) Zur Anerkennung der Sachentscheidung und dem Verbot der révision au fond

642

c) Zur Anerkennung der Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage

644

d) Zur Anerkennung der Kostenentscheidung

648

e) Folgerungen aus den Anerkennungsvorschriften der EuGVVO

650

4. Der Vertrauensgrundsatz und das Verbot von anti-suit injunctions

651

5. Das Ziel der EuGVVO, parallele Verfahren zu verhindern

655

III. Folgerungen für die einzelnen Fallgruppen

657

1. Überblick

657

2. Folgerungen für die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit

657

a) Die Auseinandersetzung im Schrifttum

657

b) Eigene Stellungnahme

660

(1) Keine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes und der Wertungen der EuGVVO

660

(2) Keine Differenzierung zwischen vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

661

(3) Wirkungen einer ausländischen Kostenentscheidung

663

c) Ergebnis für die erste Fallgruppe

664

3. Folgerungen für die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit und trifft eine Sachentscheidung

664

a) Einführung

664

b) Schadensersatz in Bezug auf den sog. prozessualen Schaden

665

c) Keine Ersatzfähigkeit des sog. materiellen Schadens

670

d) Keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche

675

e) Ergebnis für die zweite Fallgruppe

676

4. Zur Schadensminderungsobliegenheit der abredewidrig verklagten Partei

677

IV. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten

678

C. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den HGÜ-Vertragsstaaten

680

I. Entstehungsgeschichte des HGÜ

680

II. Anwendungsbereich des HGÜ

683

1. Sachlicher, räumlich-persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

683

2. Das Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

684

III. Die wesentliche Bestimmungen des HGÜ

686

1. Wirksames Zustandekommen der Gerichtsstandsvereinbarung

686

2. Sichere Durchsetzung der Gerichtsstandsvereinbarung

687

3. Anerkennung und Vollstreckung

692

4. Vergleich mit dem Schutz von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die EuGVVO

694

IV. Schadensersatzansprüche im System des HGÜ

696

V. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen HGÜ-Vertragsstaaten

700

§ 16 Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung

704

Literaturverzeichnis

714

Register

752