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Die Akademie der Wissenschaften in Wien 1938-1945 - Katalog zur Ausstellung

Herbert Matis, Stefan Sienell, Heidemarie Uhl, Johannes Feichtinger

 

Verlag Österreichische Akademie der Wissenschaften Verlag, 2013

ISBN 9783700173960 , 274 Seiten

Format PDF

Kopierschutz frei

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15,00 EUR


 

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften publiziert anlässlich des 75. Jahrestags des 'Anschlusses' eine umfassende Darstellung ihrer Verstrickung in den nationalsozialistischen Herrschaftsapparat in den Jahren 1938 bis 1945 und deren Auswirkungen auf die Nachkriegszeit. Neue Forschungsergebnisse ermöglichen einen profunden Einblick in die personelle und institutionelle Struktur sowie in die wissenschaftliche Ausrichtung der Akademie in der NS-Zeit. Der 'Anschluss' Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich im März 1938 bedeutete eine tiefgreifende Zäsur für die Akademie der Wissenschaften in Wien. Nach der Machtübernahme wurden die Leitungsstellen mit Parteigängern des Nationalsozialismus besetzt. Akademie-Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten aus politischen, zumeist jedoch aus 'rassischen' Gründen die Akademie verlassen. Sie wurden verfolgt und vertrieben, kamen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern zu Tode. Einrichtungen wie das Institut für Radiumforschung, das Vivarium und das Phonogrammarchiv verloren ihre wichtigsten Forschungskräfte, international richtungsweisende Forschungsprogramme und Wissenschaftskooperationen wurden abgebrochen. Unter der neuen nationalsozialistischen Akademieführung wurde die Autonomie der Gelehrtengesellschaft eingeschränkt und Forschungsvorhaben im Sinne der NS-Ideologie durchgeführt. 1945 war für die Akademie keine 'Stunde Null'. Neben Zäsuren finden sich auch Kontinuitäten in den Forschungseinrichtungen wie auch in der Gelehrtengesellschaft. Im Umgang mit dem Nationalsozialismus agierte die Akademie ambivalent: In der ersten Nachkriegsphase wurde die Mitgliedschaft ehemaliger Nationalsozialisten vorläufig ruhend gestellt, wenige Jahre später waren - entsprechend dem Amnestiegesetz von 1948 - praktisch alle ehemaligen NSDAP-Angehörigen, selbst hochrangige Funktionsträger, wieder als Mitglieder zugelassen