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Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst - Bewerbung, Ausbildung, Aufstieg

Friederike Sturm, Susanne Forstner

 

Verlag Haufe Verlag, 2010

ISBN 9783448101409 , 165 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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Endlich Beamter – was nun? (S. 125-126)

Sie haben es geschafft: Sie haben Ihre Ausbildung oder Ihr Studium mit Erfolg abgeschlossen. Und wie geht es jetzt weiter?

Was Sie als Beamter verdienen

Die Bezahlung der Beamten, auch Besoldung genannt, ist durch Bundesoder Landesbesoldungsgesetze geregelt. Seit 2006 können die Länder und der Bund die Besoldung für ihre Bereiche selbst regeln. Die Bezüge entwickeln sich seitdem von ihrer Höhe her auseinander.

Allgemein gilt, dass es für Beamte, Richter und Staatsanwälte sowie für Hochschullehrer jeweils eigene Besoldungsordnungen gibt, die die Grundlage für das konkrete Einkommen bilden. Die Besoldungsordnungen A und B gelten für Beamte und Soldaten, für Richter und Staatsanwälte gilt die Besoldungsordnung R, für Hochschullehrer die Besoldungsordnung W. Natürlich erhalten nicht alle Beamten der Besoldungsordnung A das gleiche Gehalt. Deswegen gibt es hier verschiedene Einstufungen, die sogenannten Besoldungsgruppen. In der Besoldungsordnung A reichen sie von A 2 bis A 16.

Mit welcher Besoldungsgruppe Sie einsteigen, hängt von Ihrer Vorbildung ab. Unmittelbar nach der Ausbildung, wenn Sie zum Beispiel zum Regierungssekretär ernannt werden, werden Sie in die Besoldungsgruppe A 6 eingeordnet. Nach dem Studium, wenn Sie zum Beispiel Steuerinspektor sind, kommen Sie in die Besoldungsgruppe A 9.

Welche Gehaltsbestandteile gibt es?

Den größten Teil Ihres Gehalts macht das Grundgehalt aus. Hinzu kommen können ein Familienzuschlag und Zulagen für bestimmte Tätigkeiten. Da Leistung im öffentlichen Dienst einen besonderen Stellenwert hat – denn schließlich ist das Leistungsprinzip im Grundgesetz fixiert –, gibt es zusätzlich leistungsabhängige Gehaltsbestandteile.

Grundgehalt


Die Höhe Ihres Grundgehalts hängt zunächst davon ab, in welche Besoldungsgruppe Sie eingeordnet sind. Der konkrete Betrag des Grundgehalts der maßgeblichen Besoldungsgruppe bestimmt sich nach Stufen, die sich bei entsprechender Leistung und ansteigender Erfahrung in bestimmten Zeitabschnitten erhöhen. So wird sichergestellt, dass Ihr Gehalt steigt, je mehr Erfahrung Sie gewinnen und je mehr Sie leisten.

Familienzuschlag

Sie fragen sich vielleicht, warum es einen Familienzuschlag gibt. Schließlich haben Ihre Familienverhältnisse nichts mit Ihrer Arbeitsleistung zu tun. Damit haben Sie Recht. Allerdings gelten im Beamtenrecht andere Grundsätze als im Arbeitsrecht. Sie erhalten die Besoldung, damit Sie sich Ihrem Beruf widmen können und dabei wirtschaftlich unabhängig sind. Das Leben mit Familie ist teurer als ohne. Das muss der Gesetzgeber, der Ihr Gehalt festlegt, berücksichtigen. Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich im Wesentlichen nach Ihren Familienverhältnissen. So erhalten verheiratete Beamte den Familienzuschlag der Stufe 1, das sind etwa 112 Euro. Einen Familienzuschlag der Stufe 2 erhalten Sie, wenn Sie ein Kind bekommen. Er beträgt etwa 207 Euro. Für das zweite Kind erhöht sich dieser Zuschlag um etwa 95 Euro, für jedes weitere Kind um etwa 296 Euro.