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Neuropsychologische Begutachtung

Wolfgang Hartje

 

Verlag Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, 2003

ISBN 9783840916670 , 109 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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19,99 EUR

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3 Untersuchung der zu begutachtenden Person (S. 50-51)

3.1 Vorbereitung der Untersuchung

Insbesondere dann, wenn die Begutachtung auf der Grundlage einer ambulanten Untersuchung vorgenommen wird, sollte nicht auf eine sorgfältige Vorbereitung verzichtet werden. Hierzu gehört in erster Linie das Studium der Vorgeschichte anhand der Akten. In der Regel enthalten diese auch die Formulierung des Gutachtenauftrags mit den zu beachtenden Fragestellungen und Hinweisen, z.B. auf die besondere Berücksichtigung bestimmter Vorgutachten. Liegen frühere neuropsychologische Untersuchungsberichte vor, empfiehlt sich ein Auszug mit Auflistung der verwendeten Testverfahren, der bei der Auswahl der Tests für die eigene Untersuchung hilfreich ist. Je nach der Fragestellung kann es notwendig sein, möglichst die gleichen oder gut vergleichbare Untersuchungsverfahren einzusetzen oder aber das Spektrum der früher verwendeten Tests zu erweitern. Aus den Akten sind, neben dem Lebensalter, meist auch Angaben über den Bildungsweg und beruflichen Werdegang der zu begutachtenden Person ersichtlich; in einigen Fällen ergeben sich auch wichtige Hinweise für die psychodiagnostische Arbeit, beispielsweise auf Einschränkungen der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit, der Wahrnehmungsfunktionen oder der Motorik (Visusschwäche, Gesichtsfelddefekte, Taubheit, Lähmungen, Ataxie u.a.). Alle diese Informationen sind für die Vorbereitung und Einstellung auf die Untersuchung bedeutsam. Auch die eventuell aus den Akten zu gewinnende Vorinformation über das Vorliegen bestimmter Krankheiten oder die Auftretensmöglichkeit besonderer Störungen, gleich ob diese durch das schädigende Ereignis verursacht sind oder nicht, kann in besonderen Fällen helfen, Fehler zu vermeiden.

So können z.B. kurzfristige, nicht immer augenfällige rudimentäre psychomotorische Anfälle oder Absencen insbesondere während Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisprüfungen zu falschen Bewertungen Anlass geben, wenn sie nicht erkannt werden. In ähnlicher Weise kann eine allmählich einsetzende Unterzuckerung bei Personen mit Diabetes mellitus zu einer Verfälschung der Testergebnisse führen. Bei der Terminierung der Untersuchung sollte die Entfernung des Wohnortes des Probanden berücksichtigt werden. Bei großen Entfernungen kann ein früher Tagestermin dazu führen, dass die zu untersuchende Person sich sehr früh auf die Reise begeben muss und erschöpft zur Untersuchung erscheint. Es kann nicht erwartet werden, dass die Probanden dies von sich aus durch die Einplanung einer Übernachtung am Untersuchungsort umgehen. Die Dauer der Untersuchung sollte bei der Einladung angegeben werden, damit sich die Probanden nicht durch unpassend ge- legte andere Termine in Zeitdruck bringen und sich dann nicht mehr auf die Untersuchung konzentrieren. Da den Probanden die Anforderungen einer neuropsychologischen Untersuchung nicht immer bekannt sind, ist es ratsam, im Einladungsschreiben (s. Anhang) darauf hinzuweisen, dass auch testpsychologische Leistungsprüfungen vorgenommen werden und dass hierfür das Mitbringen einer evtl. notwendigen Lesebrille oder Hörhilfe erforderlich ist.

3.2 Durchführung der Untersuchung

Es ist eigentlich selbstverständlich, dass der Untersucher der zu begutachtenden Person unvoreingenommen begegnet. In dieser Haltung darf sich der Gutachter auch nicht durch Informationen aus dem Aktenstudium beeinflussen lassen, z.B. durch eventuelle Vermutungen früherer Gutachter über das Bestehen von Aggravations- oder Simulationstendenzen oder durch Informationen über versicherungsrechtliche Hintergründe, wie die Höhe einer zu erwartenden Entschädigung und dergleichen. Nicht selten wird der Gutachter mit einer misstrauischen oder offen ablehnenden Haltung des Probanden konfrontiert, insbesondere wenn das Gutachten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erstatten ist. In der Regel gelingt es, durch ein bewusst neutrales Verhalten und ein aufgeschlossenes sachliches Gespräch eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts zu schaffen, die die beste Grundlage für eine informative Exploration und Kooperationsbereitschaft bei der Durchführung der psychodiagnostischen Tests bildet.

3.2.1 Anamnese und Exploration

Als Anamnese wird die gesamte Aufnahme der subjektiven Angaben der untersuchten Person durch ein exploratives Gespräch bezeichnet; der Unterscheidung zwischen Anamnese i.S. der Erfragung der allgemeinen Lebensgeschichte und Exploration i.S. der Befragung zur Krankheitsgeschichte und den aktuellen Beschwerden wird hier nicht gefolgt. Es ist empfehlenswert (Suchenwirth, 1996; Suchenwirth, 2000), die Anamnese nach den Gesichtspunkten der Familien-Vorgeschichte, der sozialen Vorgeschichte und der gesundheitlichen Vorgeschichte zu gliedern (letztere mit Unterscheidung zwischen allgemeiner und spezieller gesundheitlicher Vorgeschichte).