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Vergabepraxis für Auftraggeber - Rechtliche Grundlagen - Vorbereitung - Abwicklung

Andreas Belke

 

Verlag Vieweg+Teubner (GWV), 2010

ISBN 9783834897510 , 190 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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29,99 EUR


 

1 Einleitung (S. 1-2)

Das Vergaberecht – das faktisch kein Recht, sondern auf nationaler Ebene eine Verwaltungsanweisung darstellt – ist durch zwingende und konjunktive Vorschriften geprägt. Hierdurch kann es leicht zu Vergabeverfahren führen, die nicht der VOB/A entsprechen. Von einer nicht normgerechten Vertragserfüllung zu LP 6 und 7 des §§ 33 oder 42 HOAI einmal abgesehen, können die Folgen hieraus in bisher seltenen Fällen Schadensersatzansprüche seitens unterlegender Bieter und die Förderschädlichkeit bei Drittmittelprojekten sein.

Somit sind an Vergaben im Bereich der öffentlichen Hand wesentlich höhere Anforderungen gestellt als im Bereich der privatwirtschaftlichen Vergabe, die letztendlich nur durch das Werkvertragsrecht geprägt sind, da der private Auftraggeber nicht an die VOB/A gebunden ist. Dieses Buch wendet sich an alle Planer, die mit der Durchführung von Ausschreibungen der öffentlichen Hand beauftragt worden sind oder werden. Weiterhin kann dieses Buch in der öffentlichen Bauverwaltung neben weiteren verwaltungsspezifischen Verordnungen als Hilfsmittel zur Durchführung von Vergabeverfahren von Bauleistungen eingesetzt werden.

Die Interaktion zwischen Planer und Öffentlichem Auftraggeber (ÖAG) und Bewerbern/ Bietern wird hier herausgestellt. Dieses Buch kommentiert keine Gerichtsurteile mit allen möglichen Auslegungsvarianten in der Rechtsprechung. Vielmehr werden allgemeine Sachverhalte des Vergaberechts pragmatisch dargestellt. Hierbei sollen Tipps und Beispiele wesentliche Verfahrensschritte transparenter machen. Die Prüfung und Wertung von Angeboten wird anhand von Sachverhalten und deren Lösungen dargestellt. Letztendlich zeigt dieses Buch zudem die wesentlichen Änderungen der VOB/A Novellierung von 2009 auf.

Das Vergaberecht definiert „Spielregeln“, die gewährleisten sollen, dass ein einheitlicher und ausgeglichener Wettbewerb zwischen dem Spielführer (ÖAG) und dem Spieler (Bewerber und Bieter) stattfindet. Die bestehende Rechtsprechung, die vielfach für Klarheit bzgl. der „Spielregeln“ sorgte, ist auch auf die 2009er VOB/A anzuwenden. Denn anders als bei der 2009er HOAI wurde die VOB/A nicht in ihren Grundmauern verändert. Der Begriff „Novelle“ ist für die neue VOB/A zutreffend, da hier einzelnen Teilen abgeändert wurden. In einigen Fällen wird es keine Hilfe durch Rechtsprechung geben.

So werden Gerichte erst abschließend klären müssen, wann der Preis einer einzelnen Position unwesentlich ist, oder die bestehende Rechtsprechung passt nicht mehr, weil Normierungen entfallen sind, wie z. B. die „wichtigen Hinweise“ an die Bewerber.

1.1 Öffentliche Auftraggeber


Öffentliche Auftraggeber sind Institutionen der Bundesregierungen, der Länder, Regionen und Kommunen. Auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts fallen hierunter, sofern sie Aufgaben im allgemeinen Interesse wahrnehmen oder staatlich kontrolliert sind. Darunter fallen Krankenhäuser, Sozialversicherungen, Bildungseinrichtungen, Wasser- und Energieversorger, Wirtschaftskammern, Verbände und viele andere Einrichtungen.

1.1.1 Begriff

Der Begriff des Öffentlichen Auftraggebers ist definiert im § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).1 Danach liegt die (öffentliche) Auftraggebereigenschaft zunächst nur bei der klassischen öffentlichen Hand vor. Der Auftraggeber im Sinne des 4. Teils der GWB steht im Kontext des EU-Vergaberechts; aber auch private Auftraggeber werden hiernach unter Umständen von dem Begriff erfasst (§ 98 Nr. 2–6 GWB).