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Pädagogik der Vielfalt - Verschiedenheit und Gleichberechtigung in Interkultureller, Feministischer und Integrativer Pädagogik

Annedore Prengel

 

Verlag VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV), 2008

ISBN 9783531901596 , 236 Seiten

3. Auflage

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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20,67 EUR

  • Presenting in English. Sicher vortragen - Fragen souverän begegnen
    Personzentriert Beraten: Lehren - Lernen - Anwenden
    Umgang mit suizidgefährdeten Menschen
    Interpretation. Heinrich Böll: Die verlorene Ehre der Katharina Blum - Reclam Interpretation
    Erziehungspsychologie - Begegnung von Person zu Person

     

     

     

     

 

 

V. Integrationspädagogik (S. 139-140)

1. Vorbemerkungen

Die schulische und gesellschaftliche Nichtaussonderung von Menschen mit Behinderungen ist das Ziel der Integrationspädagogik. Im Verständnis dieser Bewegung meint Integration das gemeinsame Lernen aller, von geistig behinderten bis hin zu sehr guten Schülerinnen und Schülern und schließt Kinder mit allen Arten von Behinderungen, also auch blinde, gehörlose, körperbehinderte und schwermehrfachbehinderte Kinder mit ein. In Integrationsklassen werden seit Ende der siebziger Jahre zum ersten Mal in der Geschichte des deutschen Schulwesens geistig Behinderte in den Unterricht der Regelschule aufgenommen. Integration ist darum nicht mißzuverstehen als gelegentliches Zusammensein, z.B. bei Festen und Feiern, oder als Begegnung mit ,gruppenfähigen‘ Behinderten in Situationen, in denen Hilfeleistungen der Nichtbehinderten die Kommunikation bestimmen würden.

Ein anderes Mißverständnis wäre die Gleichsetzung von Integration mit kompensatorischer Förderung, die Behinderung beseitigen und zum Mitkommen in der homogenen Jahrgangsklasse befähigen möchte. Dieses Verständnis von Integration hat weitreichende Konsequenzen für das Bildungswesen, sowohl für die Regeleinrichtungen, als auch für die sonderpädagogischen Einrichtungen. In Regelschulen bedeutet Integration die Aufgabe des Prinzips der homogenen Jahrgangsklasse, denn die heterogene Zusammensetzung läßt kein gleichschrittiges Lernen zu. In integrativen Schulklassen gibt es darum keine für alle verbindlichen Lernziele mehr, sondern es gilt das Prinzip ,zieldifferenten Lernens‘, welches die Unterschiedlichkeit der Lernziele innerhalb einer Klasse favorisiert und die Intention der Ausrichtung aller Kinder am gleichen Lernziel wegen der Unterschiedlichkeit ihrer Lernausgangslagen ab lehnt.

Mit der Akzeptanz der anderen Lernweisen von Kindern mit Behinderungen geht die Akzeptanz der Differenzen zwischen allen anderen Kindern einher. Die Realisierung dieses Ziels bringt weitere Veränderungen der Regelschule mit sich: Teamunterricht in Kooperation zwischen Lehrkräften aus Grundschulen, Sonderschulen und Sozialpädagogik, eine Didaktik, die Individualisierung und Differenzierung bei Aufrechterhaltung der Gemeinsamkeit erlaubt, Abschaffen der Ziffernnoten, an deren Stelle Berichtszeugnisse mit Leistungsbewertung im Hinblick auf die individuellen Lernmöglichkeiten des Kindes treten. Das separate Sonderschulwesen, das zehn verschiedene Sonderschulformen umfaßt, wird durch Integration in seiner Eigenständigkeit grundsätzlich in Frage gestellt.

Die Aufhebung der Segregation der Kinder muß sich auf der Ebene der Institutionen und der Lehre und Forschung fortsetzen. Die Sonderpädagogik wandert darum im Zuge der Integration in die Regelschulen ein. »Mit der Forderung der Integration Behinderter in allgemeine Schulen sowie in vorschulische Einrichtungen kommen auf die Sonderpädagogik in Theorie, Ausbildung und Praxis veränderte Zielsetzungen und Funktionen zu, die eine grundlegende Revision des traditionellen Selbst- und Aufgabenverständnisses dieser Wissenschaft zur Folge haben werden.« Konsens der Integrationsbewegung ist: »Die verhängnisvolle, aufgrund veränderter Rahmenbedingungen heute nicht mehr zu rechtfertigende Trennung von Pädagogik und Sonderpädagogik muß durch Integration ,sonder‘-pädagogischer Problemstellungen in die Allgemeine Erziehungswissenschaft überwunden werden.