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Controllingsystem eines Medizinischen Versorgungszentrums
Evelyn Vollmer
Verlag Diplomica Verlag GmbH, 2010
ISBN 9783836646147 , 122 Seiten
Format PDF
Kopierschutz frei
Textprobe: Kapitel 3.2.3, Controlling der Einweiserstrukturen und der Wettbewerbssituation: Die beiden Zielsetzungen 'Verbesserung der Einweiserstrukturen' und 'Beibehaltung der Wettbewerbssituation' stehen in einer engen Wechselwirkung und müssen deswegen parallel verfolgt werden. Durch die Forcierung der Erhöhung von Einweisungen in die Medicon gGmbH kann der Erhalt einer guten Wettbewerbssituation stark gefährdet werden. Umgekehrt dient eine gute Wettbewerbssituation nicht unbedingt der Erhöhung der Einweisungen. Es muss versucht werden, einerseits die Zahlen der Krankenhauseinweisungen und die Überweisungen an das MVZ zu erhöhen und andererseits den Fokus auf die Beibehaltung der Wettbewerbssituation zu legen. Gelingt dies nicht, können nachteilige, ungewünschte Effekte auftreten. Der Antwort auf die Frage, ob sich durch die Gründung des MVZ der Medicon gGmbH die Einweiserstrukturen und die Wettbewerbssituation geändert haben, wird sich in zwei Schritten genähert. Zunächst stellt sich aus Sicht des MVZ die Frage, wie viele Überweisungen von Haus- und Fachärzten an das MVZ gemacht werden. Aus Sicht des Krankenhauses muss gefragt werden, ob sich durch den MVZ-Betrieb die Fallzahlen im Krankenhaus verändern. Überweisungen: Eine in Abbildung 12 dargestellte Auslastungsstatistik gibt Auskunft über die Anzahl der Fälle pro Quartal. Die Auslastung setzt sich aus der Zahl der Überweisungen und der Zahl der Patienten zusammen, die direkt das MVZ aufsuchen. Die Zahl der Überweisungen wird nach Facharztgruppe und nach räumlicher Entfernung des Überweisers differenziert, um gleichzeitig noch Informationen über das Einzugsgebiet und die Überweiser des MVZ zu erhalten. Der Auslastungsgrad ist der Quotient aus der Summe aller Fälle und aus dem Soll-Wert. Dieser gibt unter der getroffenen Annahme einen guten Orientierungswert für die Überweisungen. Der Soll-Wert ist die maximale Fallzahl, die durch die KV als RLV für das MVZ vorgegeben wurde. Es ergibt sich somit folgender Berichtsaufbau, der quartalsweise anhand der ermittelten Ist-Werte erstellt wird (siehe Abbildung 12: Auslastungsstatistik). Der Geschäftsführung wird der Auslastungsgrad als Orientierungsbasis für schnelle Entscheidungen zur kurzfristigen Justierung der Überweiserstrukturen mitgeteilt: Ein Auslastungsgrad 1 und 1,5 ist optimal. Es sind ausreichend Überweisungen an das MVZ vorhanden und nur die Verteilung der Überweisungen auf Facharztgruppen und Entfernungen kann bei Bedarf beeinflusst werden. Bei einem Auslastungsgrad <1 ist die Anzahl der Überweisungen an das MVZ nicht groß genug und es müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Vorstellbare Maßnahmen, die seitens der Geschäftsführung delegiert werden können, sind weitere Marketingmaßnahmen (z.B. persönliche Anschreiben an die Facharztgruppen, die signifikant zu wenig überweisen). Darüber hinaus können auch gezielt Fachärzte angesprochen werden, um nach Begründungen für die Verweigerung von Überweisungen zu fragen. Die Antworten auf diese Fragen geben Hinweise auf die möglichen Handlungsalternativen. Ein zu hoher Auslastungsgrad >1,5 ist in Bezug auf die hohe Anzahl von Überweisungen gut, kann aber auch zu nachteiligen Effekten führen. So wird bei einer so hohen Auslastung mit ziemlicher Sicherheit der vorgegebene RLV-Umsatz überschritten und damit der zu vergütende Punktwert reduziert. Darüber hinaus sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Qualitätseinbußen in der Behandlung zu verzeichnen. Außerdem wird es zu langen Wartezeiten kommen und einigen unerwünschten Punkte mehr. Krankenhauseinweisungen: Die stationären Einweisungen im unfall- und neurochirurgischen Bereich werden monatlich ermittelt. Nach der Gründung des MVZ werden Veränderungen der Fallzahlen des Krankenhauses erwartet. Diese Veränderungen sind auf ihre Ursachen hin zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Zusammenhänge sind in Abbildung 13 aufgelistet (siehe Abbildung 13: Veränderung der Fallzahlen). Bei der Analyse des MVZ sollte geklärt werden, warum keine oder zu wenig Patienten vom MVZ stationär eingewiesen werden. Mögliche Gründe könnten sein: Es liegt am Vorgehen der angestellten MVZ-Ärzte. Dann sollte das Vorgehen der Ärzte prozessual untersucht und verbessert werden. Es liegt an den Patienten, die ein anderes Krankenhaus bevorzugen. In diesem Fall sind grundsätzlich die Qualität und der Ruf des Krankenhauses ein Ansatzpunkt für weitere Maßnahmen. Es liegt an der Krankheitsschwere der Patienten. Das ist eher unwahrscheinlich, denn man darf davon ausgehen, dass Patienten, die ein Krankenhaus-MVZ aufsuchen, morbider sind als solche, die einen ambulanten Facharzt zu Rate ziehen. Bei der Analyse der Mitbewerber sollte geklärt werden, warum keine Patienten mehr eingewiesen werden. Ist der Grund hierfür die Gründung des MVZ und handelt es sich um eine Boykott-Situation, sollte offensiv der Kontakt mit den Mitbewerbern gesucht oder Informationsveranstaltungen für diese durchgeführt werden, um bestehende Ängste vor der Konkurrenz durch ein Krankenhaus-MVZ zu klären und zu nehmen. Monetäre Bewertung von Einweisungen: Eine Zunahme der Krankenhauseinweisungen ist bei korrekter Abgrenzung kein Gewinn für das MVZ, sondern ein Gewinn für das Krankenhaus und wäre somit nicht im Controlling des MVZ anzusiedeln. Die Argumentation könnte jedoch auch lauten, dass nur durch die Gründung des MVZ die Krankenhauseinweisungen angestiegen sind, so dass die daraus resultierenden Mehreinnahmen dem MVZ zugeschlagen werden müssen. Folgt man dieser Argumentation, stellt sich die Frage nach der monetären Bewertung einer Krankenhauseinweisung. Streng genommen ist diese Frage nicht seriös, denn die Bewertung einer Krankenhauseinweisung in Geld durch das MVZ führt schnell zur grundsätzlichen Bewertung von Krankenhauseinweisungen, auch der von niedergelassenen Ärzten. Damit wird der aktuellen Diskussion um Kopfprämien für Krankenhauseinweisungen Vorschub geleistet. Möchte man diese 'indirekten' Gewinne doch dem MVZ zuschlagen, um die Begründung für den MVZ-Betrieb auch monetär zu untermauern, so gibt es zwei Möglichkeiten, eine Einweisung monetär zu bewerten. Der eingewiesene Fall wird der entsprechenden Diagnosis Related Group (DRG) zugeordnet, um unter Zuhilfenahme der Basisrate der Medicon gGmbH den Erlös des Falles festzustellen. Davon abzusetzen sind die für die Medicon gGmbH spezifischen DRG-Kosten. Der Wert wird für jede Einweisung vom MVZ in das Krankenhaus ermittelt und ergibt summiert über alle diese Einweisungen den Wert, der pro Quartal den Einnahmen des MVZ zugeschlagen werden müsste. Alternativ können die vom statistischen Bundesamt am 21.11.2009 in einer Pressemitteilung veröffentlichten durchschnittlichen Kosten von 3.610 ? pro Behandlungsfall multipliziert mit der Anzahl der Einweisungen als generischer Wert pro Krankenhauseinweisung angesetzt werden (Statistisches Bundesamt).