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Die deutsche Besteuerung der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen auf der Grundlage von Production Sharing Contracts
Steffen Schultz
Verlag Herbert Utz Verlag , 2011
ISBN 9783831640430 , 348 Seiten
Format PDF, OL
Kopierschutz DRM
H. Fünfter Abschnitt (Feldesräumung und Bohrlochverfüllung) (S. 195-196)
In den modernen PSC-Verträgen ist oft eine Klausel enthalten, welche die Verpflichtung des E&P-Unternehmens zur Feldesräumung regelt (Art. 20.4 Muster- PSC-Vertrag).777 Teilweise finden sich auch Verweise auf das jeweilige nationale Umweltrecht, aus dem die Verpflichtung zur Feldesräumung hervorgeht. Somit entsteht in diesen Fällen kraft Gesetz oder aufgrund des mit dem Rohstoffstaat geschlossenen PSC-Vertrages eine rechtliche Verpflichtung zur Verfüllung der einzelnen Bohrung und zur Feldesräumung bereits im Zeitpunkt der Niederbringung der ersten Bohrung.778
I. Abandonment Fund
PSC-Verträge sehen oft die Gründung eines so genannten „Abandonment Fund“ oder „Sinking Fund“ vor (Art. 20.5 Muster-PSC-Vertrag).779 Ein solcher Fund ist eine separate Vermögensmasse zur Finanzierung aller Rückbauarbeiten und der Feldesräumung, die in der Praxis oft als Bankguthaben sicher angelegt wird. Das E&P-Unternehmen und teilweise auch die Staatsölgesellschaft überweisen einen festgelegten Teil der Einnahmen aus der laufenden Produktion in diese Vermögensmassen.
Die Einzahlungen qualifizieren in der Regel für die Kostenerstattung (Art. 20.5 Muster-PSC-Vertrag). Aus den Mitteln dieses „Abandonment Fund“ oder „Sinking Fund“ werden die Kosten für die spätere Feldesräumung beglichen. Weitere – insbesondere ungewisse – Verpflichtungen beziehungsweise Verbindlichkeiten bestehen in diesem Fall für das E&PUnternehmen nicht. Somit ist kein zusätzlicher bilanzieller Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bezüglich der Feldesräumung und Bohrlochverfüllung notwendig.
II. Fehlen von PSC-Vertragsregelungen
Sieht der PSC-Vertrag trotzt grundsätzlicher Verpflichtung zur Bohrlochverfüllung und Feldesräumung keinen „Abandonment Fund“ vor, muss das E&PUnternehmen aus eigenen Mitteln seinen Verpflichtungen nachkommen. In Höhe der voraussichtlichen Kosten für die Verfüllung der einzelnen Bohrung und für die Feldesräumung ist eine Rückstellung auszuweisen.780
1. Bohrlochverfüllung
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a (d) Satz 1 EStG sind Rückstellungen für Verbindlichkeiten (voraussichtlicher Verfüllungsaufwand) in gleichen Raten anzusammeln, wenn für ihre Entstehung im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist. Somit ist gleichmäßig anwachsend eine aufwandswirksame Ansammlungsrückstellung zu bilden.781 Der Ansammlungszeitraum für die Bildung der Rückstellung beträgt 8 Jahre (Sauergasbohrung oder Erdölbohrung im Altfeld) beziehungsweise 15 Jahre (Erdgasbohrung und Erdölbohrung) und dessen Ende ist spätestens der Beginn der Verfüllung."