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Bildung, Politik und Menschenrecht - Ein ethischer Diskurs

Marianne Heimbach-Steins, Axel Bernd Kunze, Gerhard Kruip

 

Verlag wbv Media, 1949

ISBN 9783763933389 , 208 Seiten

Format PDF, OL

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Schule: gerecht und frei? – Staat und Kirche in der Verantwortung (S. 169-170)

Peter Reifenberg

Wenden wir uns dem Thema „Schule gerecht und frei. Staat und Kirche in der Verantwortung“ zu, so müssen wir uns vor Augen halten, dass die Kirche neben dem Staat der zweitgrößte Träger schulischer Einrichtungen und der größte Träger der sogenannten freien Schulen ist. Insofern übernimmt sie – wie der Staat – Verantwortung für und in der konkreten Realisierung des sogenannten Menschenrechts auf Bildung. Dieses Recht auf Bildung birgt insofern eine Ambivalenz, als der Akt des Sich-Bildens letztlich nur von jedem und jeder selbst unternommen werden kann. Es ist ein Akt der Freiheit, zu dem Kinder aber erst befähigt werden müssen und somit verpflichtet das Recht auf Bildung die Gesellschaft dazu, die notwendigen Voraussetzungen dafür erst zu schaffen.

Das Recht auf Bildung schrieb die katholische Kirche bereits in der Erklärung Gravissimum educationis des Zweiten Vatikanischen Konzils fest und stimmte hierin überein mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), der Erklärung der Rechte des Kindes von 1959 und dem europäischen Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1952. Als Basis des Rechtes auf Bildung wird die Würde der Person benannt. So heißt es in Gravissimum educationis 1: „Alle Menschen, egal welcher Herkunft, welchen Standes und Alters haben kraft ihrer Personenwürde das unveräußerliche Recht auf Erziehung (...)“.

Es nutzt jedoch wenig, wenn Bildung und Erziehung nur als im Sinne der Idee von Bildung und Erziehung, wenn also lediglich abstrakte Begriffe in ihrem Bedeutungsgehalt diskutiert werden. Erziehen und Bilden bewähren sich vielmehr in der gelebten Lebenstat des Leben Lernens, in engen Lebensgemeinschaften, Lebenskontexten und der Geborgenheit lebendiger Schutzräume. Viele Kinder und Jugendliche entbehren heute derartige Schutzräume. Kinder aus Multi-Problemfamilien haben so zwar theoretisch das Recht auf Bildung und Erziehung, sie haben jedoch schon bevor sie die Schulen und Vorschulen betreten, dieses Recht im konkreten Leben praktisch gar nicht realisieren können.

Da hilft alles Einfordern nichts mehr. Was sagt uns gerade dieser kleine Gedanke? Die Familie ist der erste Ort des Lernens und der Bildung. Ehe und Familie bilden die Grundlage für Bildung und Erziehung. Die Erklärung Gravissimum educationis verbürgt somit ebenso wie das Grundgesetz das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder gegenüber einem staatlichen Erziehungsmonopol und gegenüber jeglichem Erziehungsmonopol.

Das Recht der Eltern soll gewahrt bleiben. Es schließt jedoch auch die Pflicht der Eltern ein, ihre Kinder zu erziehen – und um dies zu verwirklichen, benötigen Eltern wie Kinder Unterstützung. Katholische Schulen sehen diese Einheit von Eltern, Kindern und Schule, wenn sie die Schule als eine Erziehungsgemeinschaft aller Beteiligten verstehen. Dies führt – basierend auf der Anthropologie – zu der Einsicht, dass die Diskussion um Bildung grundsätzlicher und weiter zu führen ist, auch im Hinblick auf die Bindungs-, Werteund Dialogfähigkeit des heutigen Menschen.

Papst Benedikt XVI. hat für die Kirche das Paulusjahr ausgerufen und hierzu schenkt uns der Apostel in seinem theologisch gewichtigen Römerbrief ein mutmachendes, unser Problem berührendes Bild: „Nicht Du trägst die Wurzel, sondern die Wurzel trägt Dich“ (Röm 11,18). Es geht uns bei Schulbildung und Erziehung um die Wachstumskräfte, mit denen die jungen Menschen das Wurzelwerk ihrer Anlagen, die Fähigkeiten und Grenzen ausbilden können. Die Schule kann kein Supermarkt bildungsträchtiger Fertigungskost sein, die Klassenzimmer keine sterilen Labore. Ebenso wenig sind die Schüler als Experimentiermasse oder einfach als Kunden zu behandeln.