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Erziehungspsychologie - Begegnung von Person zu Person

Reinhard Tausch, Anne-Marie Tausch

 

Verlag Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, 1998

ISBN 9783840910005 , 446 Seiten

11. Auflage

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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21,99 EUR

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I. Persönlichkeitscharakteristika als Ziele der Erziehung.

Die Literatur ist reich an der Auflistung von Zielen und Eigenschaften, zu denen Menschen hin erzogen werden sollen. Aus folgenden Gründen halten wir die Auflistung wünschenswerter Eigenschaften einer Person als wenig hilfreich und oft unbefriedigend:

D Erzieher und Lehrer, die hohe Erziehungsideale anerkennen oder aufstellen, handeln in ihrer Praxis häufig im Widerspruch hierzu. Es besteht kaum ein Zusammenhang zwischen der Anerkennung hoher Erziehungsideale und dem praktischen Handeln von Personen (z. B. Bierhoff-Alfermann u. Höcke, 1974).
Erziehungsziele in Form von Eigenschaften einer Person sagen nichts aus, w i e und durch welches Verhalten von Erziehern, durch welche Vorgänge und Erfahrungen sie bei Jugendlichen erreicht werden.
Manche Erzieher rechtfertigen ihr inhumanes oder beeinträchtigendes Verhalten mit der Aussage, daß sie hohe Erziehungsziele zu erreichen suchen. Auch in der Geschichte haben hohe Ideale, vertreten durch rigide und dogmatische Personen, häufig zu großem Unglück und seelischer Beeinträchtigung vieler Menschen geführt. Hohe Ideale waren des öfteren ein Grund, Menschen zu Tausenden zu töten.
Persönlichkeitseigenschaften oder Erziehungsziele stellen oft ein ideales, fernes Endstadium dar. Es wird meist nicht erreicht. Es ist vor allem meist auch nicht deutlich wahrnehmbar, ob Personen auf dem Wege hin zu diesem Endstadium sind, und wie weit davon entfernt sie noch sind. Es ist nicht oder kaum wahrnehmbar, ob z. B. Lehrer die Schüler einer Klasse in einem Jahr Schulunterricht diesen Zielen nähergebracht oder entfernt haben. Und ferner: Lehrer werden selten damit konfrontiert, ob ihre Schüler im späteren Leben wirklich diesem Endstadium nähergekommen sind. Trotz dieser Skepsis stellen wir sie für diejenigen, die die Auflistung von Persönlichkeitscharakteristika und Handlungseigenschaften als bedeutsam für die Ziele in Erziehung und Unterricht ansehen, nachfolgend dar, teilweise in engem Anschluß an Rogers (1951, S. 387):
Eine Person strebt intelligent und selbständig die Ziele an, die ihrer persönlichen Befriedigung dienen, aber den Interessen der Gemeinschaft nicht zuwiderlaufen, sondern diese häufig fördern.
Eine Person übernimmt die Verantwortung für die eigenen Handlungen.
Eine Person handelt sozial reversibel gegenüber anderen. Sie handelt so, als ob sie selbst der andere wäre, der von ihren Handlungen und Maßnahmen betroffen wird.
Eine Person arbeitet mit anderen Menschen kooperativ und effektiv in der Bewältigung von Problemen zusammen, nicht in erster Linie um den Beifall und die Anerkennung anderer zu erlangen, sondern aufgrund der eigenen sozial akzeptierbaren Motive und Ziele.
Das Erleben und Verhalten einer Person ermöglicht anderen Personen häufig ein angemessen prosoziales, gefühlsmäßiges und intellektuelles Wahrnehmungslernen. D Eine Person nimmt die wesentlichen Beeinträchtigungen des eigenen Lebens und des Lebens anderer wahr sowie die verursachenden Bedingungen (verursacht durch sie selbst, durch andere Personen, durch Institutionen oder durch äußere Sachverhalte). Sie schafft gerechtere, befriedigendere Bedingungen für andere und für sich selbst.
Eine Person erwirbt Kenntnisse, die für die Lösung der im menschlichen Leben auftretenden Probleme relevant sind.
Bei den Problembewältigungen einer Person wird die Vielzahl ihrer vorhandenen Erfahrungen frei und schöpferisch wirksam.

Fragestellungen, Beantwortungsmethoden, Wertauffassungen

Eine Person verzichtet beim Anstreben der eigenen Ziele und der Ziele der eigenen Gruppe auf psychische und physische Gewalt sowie auf Manipulation.
Eine Person kann in kritischer Weise lernen und zu den Beiträgen anderer Personen in angemessener Weise Stellung nehmen.
Eine Person kann ihre eigenen Erfahrungen, Gedanken und Kenntnisse in einer für andere einfach verständlichen Form mitteilen.
Eine Person kann sich flexibel und intelligent auf neue Situationen und Probleme einstellen.
Eine Person plant das eigene Leben unter dem Gesichtspunkt der Vergänglichkeit durch den Tod.

II. Psychosoziale Grundwerte menschlichen Zusammenlebens als Werte und Leitlinien der Tätigkeit von Erziehern.

In den vergangenen Jahren haben wir uns oft damit beschäftigt: Gibt es Werte oder Merkmale, D die ein befriedigendes Zusammenleben von Menschen hinreichend charakterisieren D die fortlaufend fast in jedem Augenblick sehr konkret und einfach wahrnehmbar und erfahrbar sind D die inhumane Akte zur angeblichen Erreichung humaner Ziele bei Menschen ausschließen D die jederzeit gültige und notfalls ,,meßbare“ Prozeßqualitäten menschlichen Zusammenlebens sind? Zu dieser Suche nach Grundwerten menschlichen Zusammenlebens wurden wir besonders durch folgendes veranlaßt: Die Herausstellung und Anerkennung hoher Ideale, Werte und Ziele verhindert oft nicht inhumanes Verhalten. Hunderttausende von Menschen wurden zu vielen Zeiten verfolgt, gequält und getötet, unter Berufung auf hohe politische, religiöse oder ethische Ideale. Wie viele Revolutionen begannen mit der Proklamierung und Anerkennung hoher Werte und Ziele. Wie oft folgten ihnen inhumanes Quälen, Morden und Töten vieler Menschen, oft mit der Begründung, hierdurch würden die Werte und Ideale erreicht. Auch in der Erziehung mißachten Erzieher und Lehrer Kinder-Jugendliche, demütigen sie, beeinträchtigen ihre Selbstachtung, oft mit der Begründung, nur so könnten sie die hohen Werte und Ziele der Erziehung erreichen.

Die folgenden 4 psychosozialen Grundwerte menschlichen Zusammenlebens sehen wir als bedeutsamer an als hohe Erziehungsziele und ideale Persönlichkeitsmerkmale: D Selbstbestimmung einer Person D Achtung der Person D Förderung der seelischen und körperlichen Funktionsfähigkeit einer Person D Soziale Ordnung. Diese 4 Grundwerte charakterisieren deutlich und überschaubar die allgemeinen psychosozialen Qualitäten menschlichen Zusammenlebens. Ferner: Sie sind fortlaufend konkret lebbar, von anderen wahrnehmbar und unmittelbar gefühlsmäßig erfahrbar. Sie schließen, wenn sie gelebt werden, inhumanes Verhalten weitgehend aus. Diese 4 Grundwerte sehen wir als Werte des Zusammenlebens in der Erziehung und Unterrichtung an. Sie beeinflußten unsere Fragestellungen und Forschungen.

In fast jeder Situation der Erziehung und Unterrichtung kann festgestellt werden, inwieweit Erwachsene gegenüber Jugendlichen entsprechend diesen Grundwerten handeln. Erwachsene haben keine Ausrede mehr, daß sie inhuman, dirigistisch und mißachtend sein müßten, um hochwertige, ferne Erziehungsziele zu erreichen. Ferner wird der Begriff ,Erziehung“ weitgehend entbehrlich. An seine Stelle treten die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens. Diese Grundwerte sind ebenfalls gültig in anderen zwischenmenschlichen Bereichen, so zwischen Ehepartnern, zwischen Personen in Betrieben oder zwischen Freunden. Das Zusammenleben von Erwachsenen mit Jugendlichen ist so nicht mehr wesentlich unterschiedlich von den Grundwerten des Zusammenlebens anderer Erwachsener. Diese Grundwerte verhindern, daß Erziehungsziele und Werte anderen mit Gewalt aufgezwungen werden. Und letztlich: Wenn Jugendliche durch das Verhalten ihrer Erzieher fast fortlaufend über l1?2 Jahrzehnte diese Grundwerte erfahren und wahrnehmen, so werden sie ihrerseits später in anderen zwischenmenschlichen Beziehungen diese Grundwerte in größerem Ausmaß leben und anderen ermöglichen.

Wichtig ist folgendes: Für ein befriedigendes Zusammenleben von Menschen ist das g l e i c h z e i t i g e und f o r t l a u f e n d e Vorhandensein der 4 psychosozialen Grundwerte entscheidend. Das Zusammenleben wird beeinträchtigt, wenn Personen Partnern nur ein oder zwei Grundwerte gewähren oder für sich in Anspruch nehmen, andere aber vernachlässigen. Wenn also z.B. Erwachsene den Jugendlichen Selbstbestimmung gewähren, aber bei ihnen nicht den Grundwert der seelischen Funktionsfähigkeit fördern. Oder wenn Jugendliche ihrerseits Selbstbestimmung für sich fordern, und dabei den Grundwert Achtung der Person bei anderen verletzen oder keine sozialen Ordnungen respektieren oder sich nicht um die Förderung ihrer eigenen Leistungsfähigkeit bemühen.

Grundwert Selbstbestimmung.
Es ist ein bedeutsamer Wunsch von Menschen: D Das eigene Leben selbst in größerem Ausmaß zu bestimmen und entsprechend handeln zu können D Frei zu sein von Zwang und Dirigierung ihres Verhaltens durch andere D Frei zu sein von Angst und Unterdrückung durch andere D Frei zu sein von erheblichen inneren und äußeren Beeinträchtigungen. Dieser Grundwert Selbstbestimmung ist ein entscheidender Wert bei allen denen, die nicht-diktatorische Lebensformen wünschen. Wenn dieser Grundwert und diese Lebensform von Kindern und Jugendlichen fortlaufend erfahren und langfristig gelernt werden, dann ist dies sehr bedeutsam für das spätere Zusammenleben von Menschen. So kann jede heranwachsende Person lernen, persönliche Freiheit verantwortlich und sinnvoll ohne Beeinträchtigung der Achtung und Rechte anderer zu nutzen sowie über sich und sein Leben selbst zu bestimmen.

In Schulen und Familien besteht Selbstbestimmung für Jugendliche etwa in: D Weitgehender Freiheit von fortlaufender Dirigierung und Fremdbestimmung ihrer Tätigkeit durch Lehrer und Eltern D Freiheit der Äußerung eigenen Fühlens und Denkens, sofern andere hierdurch nicht gedemütigt und in ihrer seelischen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden D Freiheit von Angst, Furcht, Demütigung und Mißachtung der eigenen Person durch andere D Förderung der inneren Freiheit von Kindern und Jugendlichen durch geeignete Bedingungen ihrer Erzieher.

Selbstbestimmung bedeutet nicht Freiheit für eine Person, alles zu tun. Die Freiheit wird eingeschränkt durch die 3 anderen psychosozialen Grundwerte. Aber dennoch führt die Anerkennung des Grundwertes Selbstbestimmung zu unmittelbar bedeutsamen Konsequenzen für Lehrer und Erzieher, etwa folgender Art: D Erhebliche Einschränkung der fortlaufenden Dirigierung-Lenkung von Jugendlichen durch Befehle, Anordnungen, Vorschriften D Erhebliche Einschränkung des jetzt noch fast ständig vorherrschenden Frontalunterrichts in Schulen und statt dessen häufige Ermöglichung von Kleingruppenarbeit und selbstgewählter Einzelarbeit D Erhebliche nicht-dirigierende Tätigkeit der Erwachsenen zur Förderung der für die Selbstbestimmung wichtigen seelischen Vorgänge, so Selbstachtung, Offensein für das eigene Erleben und Auseinandersetzen damit, selbständige Wertebildung u.a.