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Ludendorff - Diktator im Ersten Weltkrieg

Manfred Nebelin

 

Verlag Siedler, 2011

ISBN 9783641545734 , 752 Seiten

Format PDF, OL

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9,99 EUR

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Kapitel 11 Der Weg zur Diktatur (S. 283-284)

Nachdem es den Mittelmächten in der zweiten Hälfte des Jahres 1916 gelungen war, den Großoffensiven der Entente standzuhalten, rechneten beide Seiten infolge der allgemeinen Ermattung für das Jahr 1917 mit dem Ende der Kämpfe. In Deutschland stritt man leidenschaftlich, ob das Reich das Schlachtfeld nur als Sieger verlassen oder ob gegebenenfalls in einen Verständigungsfrieden eingewilligt werden dürfe.

Es ging dabei nicht nur um die Kriegsziele, sondern auch um politische Konzessionen, welche für die Einhaltung des »Burgfriedens« der Arbeiterschaft gemacht werden sollten, kurzum: Die Kriegszieldiskussion von 1914 drohte wieder aufzuflammen, und die Wahlrechtsdebatte warf schon ihre Schatten voraus. Bald zeichnete sich ab, daß der Reichskanzler und die Dritte Oberste Heeresleitung sowohl hinsichtlich der genannten als auch anderer wichtiger Themen unterschiedliche Positionen vertraten und die im gemeinsamen Gegensatz zu Falkenhayn geschmiedete Allianz zu zerbrechen drohte.

Der Chef des Geheimen Zivilkabinetts, Rudolf von Valentini, registrierte Anfang November 1916 eine »höchst gespannte Stimmung« innerhalb der Führungsriege, »verursacht durch schwere Differenzen zwischen Bethmann und der Obersten Heeresleitung «.1 Bei der Tragweite der zur Entscheidung anstehenden Probleme mußte es zum offenen Konflikt kommen. Dieser sollte dem Kaiserreich im Juli 1917 seine schwerste Systemkrise bescheren. Im Grundsatz ging es bei der Auseinandersetzung um den Primat von politischer oder militärischer Führung, im Konkreten um die Macht entweder für Bethmann Hollweg oder für Ludendorff.

Den Kristallisationspunkt des Konflikts bildete die Diskussion um den unbeschränkten U-Boot-Krieg gegen Handelsschiffe und die damit verbundene Möglichkeit eines Kriegseintritts der USA . Zweimal – im Februar 1915 und im März 1916 – hatten der Reichskanzler und der Kaiser dem unbeschränkten U-Boot-Krieg zugestimmt. Wie schwer beiden die Einwilligung gefallen war, verdeutlicht ein Gespräch Bethmann Hollwegs mit Admiral Müller von Anfang Januar 1916.

Danach befürchtete der Kanzler, daß der verschärfte U-Boot-Krieg »eine Art Kreuzzug gegen Deutschland zur Folge haben könnte. Es sei wie ein nochmaliger Entschluß zum Kriege.«3 Und für den oft der Großmannssucht gescholtenen Wilhelm II. stellte die Entscheidung für den »U-Boot-Vernichtungskrieg « gar die »schwerste Entscheidung seines Lebens« dar.4 Das Ziel, welches Kaiser und Reichskanzler mit ihrer Politik verfolgten, war klar: Der auf den Einsatz drängenden Marineleitung5 sollte die Möglichkeit eröffnet worden, unter Mißachtung der allgemein anerkannten seerechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Londoner Deklaration über das Prisenrecht – feindliche Schiffe, gleichgültig welcher Bauart, ohne vorherige Warnung zu torpedieren.

Der Entschluß wurde 1916 aus demselben Grund getroffen wie 1915: die am 2. November 1914 von Großbritannien verhängte Blockade der deutschen Nordseehäfen, durch die Deutschland allmählich von der Zufuhr ausländischer Waren abgeschnitten wurde. Um ihre Politik zu legitimieren, bediente sich die Regierung in London eines völkerrechtlich keineswegs unumstrittenen Mittels: der schrittweisen Aufhebung des gängigen Unterschieds zwischen absoluter Konterbande (Waffen, Munition etc.) und relativer Konterbande (Lebensmittel, Kleidung etc.).7 Auf die Industrieproduktion und die Ernährungslage der Bevölkerung in Deutschland hatte der Handelskrieg katastrophale Auswirkungen.8 Dennoch hatte der Reichskanzler sich in den ersten Kriegsjahren jeweils nach wenigen Wochen zur Einstellung der U-Boot-Angriffe entschlossen